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BGB-Informationspflichten-Verordnung

   Abschnitt 5 - (weggefallen)   
Gliederung
Außer Kraft
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BGB-InfoV/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ BGB-InfoV (https://dejure.org/gesetze/BGB-InfoV/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ BGB-InfoV
__paste_bez__ __paste_norm__ BGB-Informationspflichten-Verordnung (https://dejure.org/gesetze/BGB-InfoV/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ BGB-Informationspflichten-Verordnung
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 14

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2355) mit Wirkung vom 11.06.2010 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
11.06.2010
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht29.07.2009BGBl. I S. 2355

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Rechtsprechung zu § 14 BGB-InfoV

1.010 Entscheidungen zu § 14 BGB-InfoV in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf § 14 BGB-InfoV verweisen folgende Vorschriften:

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