BGB-Informationspflichten-Verordnung
Abschnitt 4 - (weggefallen) |
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29.07.2009
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
31.10.2009 | Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht | 29.07.2009 |
Rechtsprechung zu § 13 BGB-InfoV
4 Entscheidungen zu § 13 BGB-InfoV in unserer Datenbank:
- BGH, 23.02.2010 - XI ZR 186/09
Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse ...
- BGH, 23.02.2010 - XI ZR 187/09
Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse ...
- BGH, 23.02.2010 - XI ZR 188/09
Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse ...
- BGH, 23.02.2010 - XI ZR 190/09
Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse ...