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Deutschland

BGB-Informationspflichten-Verordnung
(Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 05.08.2002 (BGBl. I S. 3002)

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2394) m.W.v. 01.07.2018
Außer Kraft

Abschnitt 1 - (weggefallen)

§ 1(weggefallen)

§ 2(weggefallen)

Abschnitt 2 - (weggefallen)

§ 3(weggefallen)

Abschnitt 3

§ 4Prospektangaben

§ 5Unterrichtung vor Vertragsschluss

§ 6Reisebestätigung, Allgemeine Reisebedingungen

§ 7Verträge über Gastschulaufenthalte (§ 651l des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

§ 8Unterrichtung vor Beginn der Reise

§ 9Muster für den Sicherungsschein

§ 10Nachweis nach § 651k Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 11Gelegenheitsreiseveranstalter

Abschnitt 4 - (weggefallen)

§ 12(weggefallen)

§ 13(weggefallen)

Abschnitt 5 - (weggefallen)

§ 14(weggefallen)

Abschnitt 6

§ 15Überleitungsregelung für das Muster nach § 9

§ 16Überleitungsregelung für die Muster nach § 14

Anlagen

Anlage 1(zu § 9)

Anlage 2(weggefallen)

Anlage 3(weggefallen)

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