BGB-Informationspflichten-Verordnung
Abschnitt 3 - Informations- und Nachweispflichten von Reiseveranstaltern (§§ 4 - 11) |
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__paste_bez____paste_norm__ BGB-Informationspflichten-Verordnung (https://dejure.org/gesetze/BGB-InfoV/__paste_norm__.html)
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§ 4Prospektangaben
§ 5Unterrichtung vor Vertragsschluss
§ 6Reisebestätigung, Allgemeine Reisebedingungen
§ 7Verträge über Gastschulaufenthalte (§ 651l des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
§ 8Unterrichtung vor Beginn der Reise
§ 9Muster für den Sicherungsschein
§ 10Nachweis nach § 651k Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 11Gelegenheits-
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Rechtsprechung zu § 11 BGB-InfoV
4 Entscheidungen zu § 11 BGB-InfoV in unserer Datenbank:
- LG Gießen, 28.07.2010 - 1 S 64/10
Informations- und Nachweispflicht von Reiseveranstaltern: Angaben auf einer ...
- OLG Rostock, 07.08.2008 - 1 U 143/08
Reisevertragsrecht: Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Unterrichtung über ...
- LG München I, 14.02.2006 - 33 O 17995/05
Pflicht zum Hinweis auf Anzahlung und Fälligkeit des Restpreises bei einem ...
- OLG Frankfurt, 20.12.2001 - 6 W 213/01
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