BGB-Informationspflichten-Verordnung
Abschnitt 1 - (weggefallen) |
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge vom 17.01.2011
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
23.02.2011 | Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge | 17.01.2011 | |
11.06.2010 | Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht | 29.07.2009 |
Rechtsprechung zu § 2 BGB-InfoV
4 Entscheidungen zu § 2 BGB-InfoV in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 30.10.2008 - 11 U 78/08
Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen: Verstoß gegen das ...
- LG Wuppertal, 18.01.2018 - 2 O 301/16
Zwei einzelne Erklärungen sind keine einheitliche Widerrufsbelehrung!
- OLG Köln, 27.02.2009 - 6 U 193/08
Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von AGB
- LG Hannover, 22.02.2012 - 11 S 42/11
Partnervermittlungsvertrag - AGB, unwirksame