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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 01.10.2015 - 10 O 295/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,62095
LG Mönchengladbach, 01.10.2015 - 10 O 295/14 (https://dejure.org/2015,62095)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 01.10.2015 - 10 O 295/14 (https://dejure.org/2015,62095)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - 10 O 295/14 (https://dejure.org/2015,62095)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit des Widerrufs von Darlehensverträgen unter Geltendmachung einer fehlerhaften Belehrung über das Widerrufsrecht; Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Darlehensvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.10.2015 - 10 O 295/14
    Nur wenn der Verbraucher nämlich bereits eine Vertragserklärung abgegeben hat bzw. zeitgleich mit der Belehrung abgibt und sich die Widerrufsbelehrung daher auf einen konkreten Vertrag bezieht, kann er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 4.7.2002, AZ. I ZR 55/00; BGH Urteil vom 10.3.2009, AZ. XI ZR 33/08, NJW 2009, 3572, 3573).

    Rn. 58 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Klägern zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10.3.2009 (XI ZR 33/08).

  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender …

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.10.2015 - 10 O 295/14
    Auf diese Weise habe er nicht die Vor-und Nachteile einer Beendigung gegen die eines Widerrufs abwiegen können (unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 16.10.2013, IV ZR 52/12).
  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.10.2015 - 10 O 295/14
    Rn. 80 Im Hinblick darauf, dass der Beklagten durch die vorzeitige Ablösung ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstanden ist, ist auch die Erhebung einer solchen Gebühr dem Grunde nach nicht zu beanstanden (BGH NJW 1997, 2875; 2001, 509 (512)).
  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.10.2015 - 10 O 295/14
    Rn. 80 Im Hinblick darauf, dass der Beklagten durch die vorzeitige Ablösung ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstanden ist, ist auch die Erhebung einer solchen Gebühr dem Grunde nach nicht zu beanstanden (BGH NJW 1997, 2875; 2001, 509 (512)).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.10.2015 - 10 O 295/14
    Nur wenn der Verbraucher nämlich bereits eine Vertragserklärung abgegeben hat bzw. zeitgleich mit der Belehrung abgibt und sich die Widerrufsbelehrung daher auf einen konkreten Vertrag bezieht, kann er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 4.7.2002, AZ. I ZR 55/00; BGH Urteil vom 10.3.2009, AZ. XI ZR 33/08, NJW 2009, 3572, 3573).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 U 17/09

    Untersagung von Schätzgebühren in Darlehnsverträgen mit Privatkunden

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.10.2015 - 10 O 295/14
    Daraus wird, ähnlich wie bei den Kredit-Bearbeitungsgebühren, teilweise auch für die Einwertungsgebühr oder Wertermittlungsgebühr gefolgert, dass die Vereinbarung solcher Gebühren im Wege allgemeiner Geschäftsbedingungen gegen § 307 Abs. i S. 1, II Nr. 1 BGB verstoße, weil sie den Darlehensnehmer unangemessen benachteilige (OLG Düsseldorf WM 2010, 215;… LG Stuttgart a.a.O.).
  • OLG Celle, 14.07.2014 - 3 W 34/14

    Zur Wirksamkeit einer Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist in einem …

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.10.2015 - 10 O 295/14
    Aus der ausdrücklichen Verwendung der Worte "mein/unser schriftlicher Vertragsantrag" oder "meines/unseres Vertragsantrags" ist eindeutig zu entnehmen, dass es um das Angebot des Darlehensnehmers und nicht der Bank geht (OLG Celle, Beschluss v. 14.07.2014 Az. 3 W 34/14, OLG Hamm, Urteil vom 16.03.2015, 31 U 118/14).
  • LG Stuttgart, 24.04.2007 - 20 O 9/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bausparkassen: Klausel über die Erhebung …

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.10.2015 - 10 O 295/14
    Insoweit entspricht es inzwischen der herrschenden Meinung, dass die Wertermittlung im Interesse der Bank erfolgt, weshalb diese auch nicht verpflichtet ist, dem Kunden das Ergebnis ihrer Wertermittlung mitzuteilen und diesen etwa vor dem Abschluss ungünstiger Verträge zu warnen (BGH WM 1992, 977;… OLG München a.a.O.; LG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2007, 20 O 9/07).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 6 U 135/14

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages und der verbundenen …

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.10.2015 - 10 O 295/14
    Der Widerruf eines bereits abgewickelten Vertrages geht nämlich ins Leere (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2014 - I-6 U 135/14 - zit. nach Juris).
  • OLG Hamm, 16.03.2015 - 31 U 118/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines Darlehensvertrages

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.10.2015 - 10 O 295/14
    Aus der ausdrücklichen Verwendung der Worte "mein/unser schriftlicher Vertragsantrag" oder "meines/unseres Vertragsantrags" ist eindeutig zu entnehmen, dass es um das Angebot des Darlehensnehmers und nicht der Bank geht (OLG Celle, Beschluss v. 14.07.2014 Az. 3 W 34/14, OLG Hamm, Urteil vom 16.03.2015, 31 U 118/14).
  • OLG München, 26.08.1999 - 19 U 2173/99

    Ausnahme für Realkredite nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG auch bei Überfinanzierung

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