Rechtsprechung
| LG Rottweil, 28.07.2015 - 1 S 58/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 91 Abs 1 ZPO, § 93 ZPO, § 97 Abs 2 ZPO, § 100 Abs 4 S 1 ZPO, § 516 Abs 3 ZPO
Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall: Fälligkeit des Anspruchs auf Ersatz der Reparaturkosten bei Schadensabrechnung im Rahmen der "130 %-Grenze"; Kostenentscheidung nach Anerkenntnis und Berufungsrücknahme - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Horb, 31.03.2015 - 1 C 411/14
- LG Rottweil, 28.07.2015 - 1 S 58/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05
Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens
Auszug aus LG Rottweil, 28.07.2015 - 1 S 58/15
Von dem Geschädigten ist deswegen der Nachweis zu verlangen, dass er das Fahrzeug mindestens sechs Monate nach dem Unfall repariert oder unrepariert weiterbenutzt (vgl. BGH NJW 2006, 2179). - BGH, 18.11.2008 - VI ZB 22/08
Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze
Auszug aus LG Rottweil, 28.07.2015 - 1 S 58/15
Allerdings ist der Anspruch auf Erstattung der fiktiven Reparaturkosten und der damit verbundenen Nebenansprüche nicht erst nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist fällig geworden, sondern dem Kläger ist es bis dahin lediglich nicht gelungen den ihm obliegenden Beweis eines Weiterbenutzungswillens zu führen (vgl. BGH NJW 2009, 910, 911; AG Trier, NJW-RR 2008, 185). - AG Trier, 18.05.2007 - 32 C 118/07
Auszug aus LG Rottweil, 28.07.2015 - 1 S 58/15
Allerdings ist der Anspruch auf Erstattung der fiktiven Reparaturkosten und der damit verbundenen Nebenansprüche nicht erst nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist fällig geworden, sondern dem Kläger ist es bis dahin lediglich nicht gelungen den ihm obliegenden Beweis eines Weiterbenutzungswillens zu führen (vgl. BGH NJW 2009, 910, 911; AG Trier, NJW-RR 2008, 185).
- LG Rottweil, 07.02.2024 - 1 S 46/23
Verkehrsunfall: Abrechnung auf Basis der kalkulierten Reparaturkosten vor Ablauf …
Der Klägerin war es daher lediglich bis dahin noch nicht gelungen den ihr obliegenden Beweis eines Weiterbenutzungswillens zu führen (AG Trier, NJW-RR 2008, 185; LG Rottweil, 1 S 58/15 - zitiert nach juris).
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