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Rechtsprechung
   LG Rottweil, 28.07.2015 - 1 S 58/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,66602
LG Rottweil, 28.07.2015 - 1 S 58/15 (https://dejure.org/2015,66602)
LG Rottweil, Entscheidung vom 28.07.2015 - 1 S 58/15 (https://dejure.org/2015,66602)
LG Rottweil, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - 1 S 58/15 (https://dejure.org/2015,66602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 91 Abs 1 ZPO, § 93 ZPO, § 97 Abs 2 ZPO, § 100 Abs 4 S 1 ZPO, § 516 Abs 3 ZPO
    Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall: Fälligkeit des Anspruchs auf Ersatz der Reparaturkosten bei Schadensabrechnung im Rahmen der "130 %-Grenze"; Kostenentscheidung nach Anerkenntnis und Berufungsrücknahme

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus LG Rottweil, 28.07.2015 - 1 S 58/15
    Von dem Geschädigten ist deswegen der Nachweis zu verlangen, dass er das Fahrzeug mindestens sechs Monate nach dem Unfall repariert oder unrepariert weiterbenutzt (vgl. BGH NJW 2006, 2179).
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 22/08

    Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze

    Auszug aus LG Rottweil, 28.07.2015 - 1 S 58/15
    Allerdings ist der Anspruch auf Erstattung der fiktiven Reparaturkosten und der damit verbundenen Nebenansprüche nicht erst nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist fällig geworden, sondern dem Kläger ist es bis dahin lediglich nicht gelungen den ihm obliegenden Beweis eines Weiterbenutzungswillens zu führen (vgl. BGH NJW 2009, 910, 911; AG Trier, NJW-RR 2008, 185).
  • AG Trier, 18.05.2007 - 32 C 118/07
    Auszug aus LG Rottweil, 28.07.2015 - 1 S 58/15
    Allerdings ist der Anspruch auf Erstattung der fiktiven Reparaturkosten und der damit verbundenen Nebenansprüche nicht erst nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist fällig geworden, sondern dem Kläger ist es bis dahin lediglich nicht gelungen den ihm obliegenden Beweis eines Weiterbenutzungswillens zu führen (vgl. BGH NJW 2009, 910, 911; AG Trier, NJW-RR 2008, 185).
  • LG Rottweil, 07.02.2024 - 1 S 46/23

    Verkehrsunfall: Abrechnung auf Basis der kalkulierten Reparaturkosten vor Ablauf …

    Der Klägerin war es daher lediglich bis dahin noch nicht gelungen den ihr obliegenden Beweis eines Weiterbenutzungswillens zu führen (AG Trier, NJW-RR 2008, 185; LG Rottweil, 1 S 58/15 - zitiert nach juris).
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