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Rechtsprechung
   OLG München, 22.01.2016 - 19 W 142/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2002
OLG München, 22.01.2016 - 19 W 142/16 (https://dejure.org/2016,2002)
OLG München, Entscheidung vom 22.01.2016 - 19 W 142/16 (https://dejure.org/2016,2002)
OLG München, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - 19 W 142/16 (https://dejure.org/2016,2002)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • ditges.de PDF

    Bankrecht/Darlehen/Widerruf/Feststellung/Streitwert

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 48 Abs. 1
    Streitwert einer Klage betreffend die Wirksamkeit des Widerrufs auf den Abschluss eines Kreditvertrages gerichteter Willenserklärungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ditges.de (Leitsatz)

    Bankrecht/Darlehen/Widerruf/Feststellung/Streitwert

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • OLG Celle, 22.07.2015 - 3 W 48/15

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrages

    Auszug aus OLG München, 22.01.2016 - 19 W 142/16
    Das tatsächliche Interesse des Darlehensnehmers, der die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs begehrt, liegt deshalb nicht darin, von der Rückzahlung des Darlehens befreit zu werden (…ebenso OLG Stuttgart, WM 2015, 1147 Rn. 3;… Beschluss vom 30.04.2015 - 6 W 25/15, juris Rn. 10 f.;… Beschluss vom 14.04.2015 - 6 W 23/15, juris Rn. 16;… Beschluss vom 29.04.2015 - 6 U 141/14, juris Rn. 3;… Beschluss vom 28.01.2015 - 9 U 119/14, juris Rn. 12; OLG Celle, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 07.07.2015 - 7 W 33/15, juris Rn. 6).

    Da es sich bei Zinszahlungen um wiederkehrende Leistungen i. S. d. § 9 ZPO handelt, sei bei der Wertfestsetzung auf die im Zeitpunkt des Widerrufs nach dem Vertrag noch bis zum Ablauf der Zinsbindung anfallenden Zinsen abzustellen, gem. § 9 ZPO allerdings begrenzt durch den dreieinhalbfachen Jahresbetrag (OLG Stuttgart 6 W 23/15 und OLG Celle 3 W 48/15) .

    Rn. 14 Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Karlsruhe an, wonach das wirtschaftliche Interesse des Widerrufenden darin besteht, sich für die Zeit nach dem Widerruf bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist die vertraglich vereinbarten Zinsen zu ersparen (insofern übereinstimmend mit OLG Stuttgart, 6 W 25/15, 6 W 23/15, 6 U 141/14, 9 U 119/14, OLG Celle 3 W 48/15, OLG Zweibrücken 7 W 33/15).

  • OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 6 W 23/15

    Streitwertbemessung: Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrages durch …

    Auszug aus OLG München, 22.01.2016 - 19 W 142/16
    Das tatsächliche Interesse des Darlehensnehmers, der die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs begehrt, liegt deshalb nicht darin, von der Rückzahlung des Darlehens befreit zu werden (…ebenso OLG Stuttgart, WM 2015, 1147 Rn. 3;… Beschluss vom 30.04.2015 - 6 W 25/15, juris Rn. 10 f.; Beschluss vom 14.04.2015 - 6 W 23/15, juris Rn. 16;… Beschluss vom 29.04.2015 - 6 U 141/14, juris Rn. 3;… Beschluss vom 28.01.2015 - 9 U 119/14, juris Rn. 12; OLG Celle…, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 07.07.2015 - 7 W 33/15, juris Rn. 6).

    Da es sich bei Zinszahlungen um wiederkehrende Leistungen i. S. d. § 9 ZPO handelt, sei bei der Wertfestsetzung auf die im Zeitpunkt des Widerrufs nach dem Vertrag noch bis zum Ablauf der Zinsbindung anfallenden Zinsen abzustellen, gem. § 9 ZPO allerdings begrenzt durch den dreieinhalbfachen Jahresbetrag (OLG Stuttgart 6 W 23/15 und OLG Celle 3 W 48/15) .

    Rn. 14 Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Karlsruhe an, wonach das wirtschaftliche Interesse des Widerrufenden darin besteht, sich für die Zeit nach dem Widerruf bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist die vertraglich vereinbarten Zinsen zu ersparen (insofern übereinstimmend mit OLG Stuttgart, 6 W 25/15, 6 W 23/15, 6 U 141/14, 9 U 119/14, OLG Celle 3 W 48/15, OLG Zweibrücken 7 W 33/15).

  • OLG Zweibrücken, 07.07.2015 - 7 W 33/15
    Auszug aus OLG München, 22.01.2016 - 19 W 142/16
    Das tatsächliche Interesse des Darlehensnehmers, der die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs begehrt, liegt deshalb nicht darin, von der Rückzahlung des Darlehens befreit zu werden (…ebenso OLG Stuttgart, WM 2015, 1147 Rn. 3;… Beschluss vom 30.04.2015 - 6 W 25/15, juris Rn. 10 f.;… Beschluss vom 14.04.2015 - 6 W 23/15, juris Rn. 16;… Beschluss vom 29.04.2015 - 6 U 141/14, juris Rn. 3;… Beschluss vom 28.01.2015 - 9 U 119/14, juris Rn. 12; OLG Celle…, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.07.2015 - 7 W 33/15, juris Rn. 6).

    Rn. 14 Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Karlsruhe an, wonach das wirtschaftliche Interesse des Widerrufenden darin besteht, sich für die Zeit nach dem Widerruf bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist die vertraglich vereinbarten Zinsen zu ersparen (insofern übereinstimmend mit OLG Stuttgart, 6 W 25/15, 6 W 23/15, 6 U 141/14, 9 U 119/14, OLG Celle 3 W 48/15, OLG Zweibrücken 7 W 33/15).

    Hat die Bank allerdings bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet und verlangt oder ist diese gar schon an das Kreditinstitut gezahlt worden, besteht das Interesse des Widerrufenden auch in dem Bestreben, diese nicht leisten zu müssen bzw. zurückzuerhalten (…vgl. insoweit auch OLG Stuttgart, WM 2015, 1147 Rn. 5; OLG Zweibrücken, 7 W 33/15).

  • OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 6 W 25/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …

    Auszug aus OLG München, 22.01.2016 - 19 W 142/16
    Das tatsächliche Interesse des Darlehensnehmers, der die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs begehrt, liegt deshalb nicht darin, von der Rückzahlung des Darlehens befreit zu werden (…ebenso OLG Stuttgart, WM 2015, 1147 Rn. 3; Beschluss vom 30.04.2015 - 6 W 25/15, juris Rn. 10 f.;… Beschluss vom 14.04.2015 - 6 W 23/15, juris Rn. 16;… Beschluss vom 29.04.2015 - 6 U 141/14, juris Rn. 3;… Beschluss vom 28.01.2015 - 9 U 119/14, juris Rn. 12; OLG Celle…, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 07.07.2015 - 7 W 33/15, juris Rn. 6).

    Rn. 14 Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Karlsruhe an, wonach das wirtschaftliche Interesse des Widerrufenden darin besteht, sich für die Zeit nach dem Widerruf bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist die vertraglich vereinbarten Zinsen zu ersparen (insofern übereinstimmend mit OLG Stuttgart, 6 W 25/15, 6 W 23/15, 6 U 141/14, 9 U 119/14, OLG Celle 3 W 48/15, OLG Zweibrücken 7 W 33/15).

  • OLG Stuttgart, 28.01.2015 - 9 U 119/14

    Widerruf eines Verbraucherkreditvertrages: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung bei …

    Auszug aus OLG München, 22.01.2016 - 19 W 142/16
    Das tatsächliche Interesse des Darlehensnehmers, der die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs begehrt, liegt deshalb nicht darin, von der Rückzahlung des Darlehens befreit zu werden (…ebenso OLG Stuttgart, WM 2015, 1147 Rn. 3;… Beschluss vom 30.04.2015 - 6 W 25/15, juris Rn. 10 f.;… Beschluss vom 14.04.2015 - 6 W 23/15, juris Rn. 16;… Beschluss vom 29.04.2015 - 6 U 141/14, juris Rn. 3; Beschluss vom 28.01.2015 - 9 U 119/14, juris Rn. 12; OLG Celle…, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 07.07.2015 - 7 W 33/15, juris Rn. 6).

    Rn. 14 Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Karlsruhe an, wonach das wirtschaftliche Interesse des Widerrufenden darin besteht, sich für die Zeit nach dem Widerruf bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist die vertraglich vereinbarten Zinsen zu ersparen (insofern übereinstimmend mit OLG Stuttgart, 6 W 25/15, 6 W 23/15, 6 U 141/14, 9 U 119/14, OLG Celle 3 W 48/15, OLG Zweibrücken 7 W 33/15).

  • OLG Stuttgart, 17.04.2015 - 6 U 222/13

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …

    Auszug aus OLG München, 22.01.2016 - 19 W 142/16
    Das tatsächliche Interesse des Darlehensnehmers, der die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs begehrt, liegt deshalb nicht darin, von der Rückzahlung des Darlehens befreit zu werden (ebenso OLG Stuttgart, WM 2015, 1147 Rn. 3;… Beschluss vom 30.04.2015 - 6 W 25/15, juris Rn. 10 f.;… Beschluss vom 14.04.2015 - 6 W 23/15, juris Rn. 16;… Beschluss vom 29.04.2015 - 6 U 141/14, juris Rn. 3;… Beschluss vom 28.01.2015 - 9 U 119/14, juris Rn. 12; OLG Celle…, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 07.07.2015 - 7 W 33/15, juris Rn. 6).

    Hat die Bank allerdings bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet und verlangt oder ist diese gar schon an das Kreditinstitut gezahlt worden, besteht das Interesse des Widerrufenden auch in dem Bestreben, diese nicht leisten zu müssen bzw. zurückzuerhalten (vgl. insoweit auch OLG Stuttgart, WM 2015, 1147 Rn. 5; OLG Zweibrücken, 7 W 33/15).

  • OLG Stuttgart, 29.04.2015 - 6 U 141/14

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines …

    Auszug aus OLG München, 22.01.2016 - 19 W 142/16
    Das tatsächliche Interesse des Darlehensnehmers, der die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs begehrt, liegt deshalb nicht darin, von der Rückzahlung des Darlehens befreit zu werden (…ebenso OLG Stuttgart, WM 2015, 1147 Rn. 3;… Beschluss vom 30.04.2015 - 6 W 25/15, juris Rn. 10 f.;… Beschluss vom 14.04.2015 - 6 W 23/15, juris Rn. 16; Beschluss vom 29.04.2015 - 6 U 141/14, juris Rn. 3;… Beschluss vom 28.01.2015 - 9 U 119/14, juris Rn. 12; OLG Celle…, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 07.07.2015 - 7 W 33/15, juris Rn. 6).

    Rn. 14 Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Karlsruhe an, wonach das wirtschaftliche Interesse des Widerrufenden darin besteht, sich für die Zeit nach dem Widerruf bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist die vertraglich vereinbarten Zinsen zu ersparen (insofern übereinstimmend mit OLG Stuttgart, 6 W 25/15, 6 W 23/15, 6 U 141/14, 9 U 119/14, OLG Celle 3 W 48/15, OLG Zweibrücken 7 W 33/15).

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2015 - 22 U 17/15

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei einem …

    Auszug aus OLG München, 22.01.2016 - 19 W 142/16
    Ein Abschlag für die Feststellungsklage scheide regelmäßig aus, wenn die Feststellungsklage der Leistungsklage insoweit gleichstehe, als der Kläger letztlich durch die Feststellung eine Endabrechnung und Leistung (Rückzahlung der Differenz zwischen Vertrags- und Marktzins bzw. Nutzungsersatz) erreichen wolle (OLG Düsseldorf, 22 U 17/15).
  • OLG Celle, 23.02.2005 - 16 W 11/05

    Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall einer Sicherungszwecks; …

    Auszug aus OLG München, 22.01.2016 - 19 W 142/16
    Entsprechend hat die neuere obergerichtliche Rechtsprechung (…OLG Celle, a. a. O.; OLG Frankfurt, a. a. O., OLG Celle MDR 2005, 1196, 1197, OLG Nürnberg, 6 W 2061/08) den Wert einer nicht mehr valutierten Grundschuld mit 20% des Nennwertes angesetzt.
  • OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde

    Auszug aus OLG München, 22.01.2016 - 19 W 142/16
    Es kann nicht ohne Berücksichtigung bleiben, dass es bei der Löschung einer nicht mehr valutierten Grundschuld darum geht, für den Fall einer anderweitigen Belastung oder einer Veräußerung des Grundstücks Beschwernisse, welche sich aus dem fortdauernden Eintrag eines Grundpfandrechts im Grundbuch ergeben, zu beseitigen (vgl.OLG Celle MDR 2000, 1456, 1457; OLG Frankfurt am Main OLGR 2004, 348).
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2015 - 17 W 41/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des vom …

  • OLG Nürnberg, 27.11.2008 - 6 W 2061/08

    Streitwertbemessung: Klage auf Bewilligung der Löschung einer Grundschuld

  • OLG Köln, 18.11.2014 - 13 W 50/14

    Streitwert einer Klage auf Feststellung, dass ein Darlehen infolge des Widerrufs …

  • OLG Frankfurt, 15.12.2003 - 13 W 48/03

    Streitwertbemessung: Klage auf Löschung von Grundschulden

  • BGH, 01.06.1976 - VI ZR 154/75
  • OLG Koblenz, 28.05.2015 - 8 W 288/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Umwandlung eines …

  • OLG Hamburg, 31.07.2026 - 3 W 36/26

    Kein Verschlechterungsverbot bei der Streitwertbeschwerde!

    Es gilt insofern weder ein Verschlechterungsverbot (reformatio in peius) noch eine Bindung des Gerichts an die Anträge des Beschwerdeführers (ne ultra petita) (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 22.01.2016 - 19 W 142/16).

    Es gilt insofern weder ein Verschlechterungsverbot (reformatio in peius) noch eine Bindung des Gerichts an die Anträge des Beschwerdeführers (ne ultra petita) (OLG München, Beschluss vom 22.01.2016 - 19 W 142/16, juris Rn. 20).

  • OLG Stuttgart, 08.05.2019 - 2 W 52/18

    Ordnungsmittelverfahren: Ordnungsgeldfestsetzung bei Zuwiderhandlung gegen ein …

    Rn. 18 Dies hat der Senat, da Rechtsfrage, von Amts wegen zu berücksichtigen; der Grundsatz ne ultra petita steht dem, soweit für das Beschwerdeverfahren überhaupt anwendbar (vgl. zur Streitwertbeschwerde OLG München, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 19 W 142/16, bei juris Rz. 20), nicht entgegen.
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