Zivilprozessordnung
Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
Abschnitt 1 - Gerichte (§§ 1 - 49) |
Titel 1 - Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften (§§ 1 - 11) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Zivilprozessordnung (https://dejure.org/gesetze/ZPO/__paste_norm__.html)
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§ 1Sachliche Zuständigkeit
§ 2Bedeutung des Wertes
§ 3Wertfestsetzung nach freiem Ermessen
§ 4Wertberechnung; Nebenforderungen
§ 5Mehrere Ansprüche
§ 6Besitz; Sicherstellung; Pfandrecht
§ 7Grunddienstbarkeit
§ 8Pacht- oder Mietverhältnis
§ 9Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen
§ 10(weggefallen)
§ 11Bindende Entscheidung über Unzuständigkeit
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Rechtsprechung zu § 9 ZPO
2.695 Entscheidungen zu § 9 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 29.11.2018 - III ZR 222/18
Streitwertbemessung: Berufung des Beklagten auf ein Dauerwohnrecht bei Klage des ...
- OLG Hamburg, 11.01.2024 - 15 U 28/23
Darlehens- und Grundpfandgläubiger nicht identisch: Keine verbotene ...
- KG, 08.11.2021 - 8 U 22/20
Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Mietminderung und Beseitigung ...
- OLG Dresden, 05.03.2024 - 4 U 1811/23
- OLG Nürnberg, 12.03.2024 - 8 W 444/24
Mutwilligkeit einer weiteren Klage anstelle einer Klageerweiterung
- KG, 06.11.2023 - 8 W 53/23
Mietpreisbremse: Gebührenstreitwerte für die Anträge auf Auskunft und ...
- BayObLG, 11.01.2024 - 101 AR 222/23
Verweisungsbeschluß, Streitwerterhöhung, Streitwertfestsetzung, ...
- BGH, 17.01.2017 - VIII ZR 178/16
Nichtzulassungsbeschwerde: Wert der Beschwer einer Streitigkeit über die Räumung ...
- OLG Stuttgart, 12.03.2024 - 8 W 444/24
Berufsunfähigkeitsversicherung - Leistungsklage bei Klage auf Feststellung des ...
§ 9 ZPO in Nachschlagewerken
- § 9 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Streitwert
Querverweise
Auf § 9 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz ZPO (EGZPO)
- § 32 (Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gegenstandswert
- § 25 (Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Abgaben
- § 226 (Kosten des Vorverfahrens)