Zivilprozessordnung
Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
Abschnitt 1 - Gerichte (§§ 1 - 49) |
Titel 1 - Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften (§§ 1 - 11) |
Zitiervorschläge
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§ 1Sachliche Zuständigkeit
§ 2Bedeutung des Wertes
§ 3Wertfestsetzung nach freiem Ermessen
§ 4Wertberechnung; Nebenforderungen
§ 5Mehrere Ansprüche
§ 6Besitz; Sicherstellung; Pfandrecht
§ 7Grunddienstbarkeit
§ 8Pacht- oder Mietverhältnis
§ 9Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen
§ 10(weggefallen)
§ 11Bindende Entscheidung über Unzuständigkeit
Rechtsprechung zu § 9 ZPO
2.521 Entscheidungen zu § 9 ZPO in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 03.05.2023 - 15 W 9/23
- OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22
- BGH, 29.11.2018 - III ZR 222/18
Streitwertbemessung: Berufung des Beklagten auf ein Dauerwohnrecht bei Klage des ...
- OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
VVG, BGB
- LG Karlsruhe, 17.03.2023 - 11 T 59/23
Teileigentum soll auch zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen: Streitwert?
- KG, 06.06.2016 - 12 W 19/16
Streitwertbemessung: Klage eines Mieters auf Feststellung einer Mietminderung ...
- LG Frankfurt/Main, 10.05.2023 - 13 T 25/23
Antrag auf künftige Zahlung des Hausgelds: Streitwert?
- LG Ravensburg, 14.04.2023 - 5 O 155/22
- BGH, 17.01.2017 - VIII ZR 178/16
Nichtzulassungsbeschwerde: Wert der Beschwer einer Streitigkeit über die Räumung ...
- KG, 08.11.2021 - 8 U 22/20
Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Mietminderung und Beseitigung ...
§ 9 ZPO in Nachschlagewerken
- § 9 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Streitwert
Querverweise
Auf § 9 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gegenstandswert
- § 25 (Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Abgaben
- § 226 (Kosten des Vorverfahrens)