Zivilprozessordnung
| Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
| Abschnitt 1 - Gerichte (§§ 1 - 49) |
| Titel 1 - Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften (§§ 1 - 11) |
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Rechtsprechung zu § 6 ZPO
1.235 Entscheidungen zu § 6 ZPO in unserer Datenbank:
- OLG München, 03.07.2026 - 9 W 923/26
Streitwert einer Klage auf Besitzeinräumung an einer Eigentumswohnung bei ...
- BGH, 28.07.2026 - X ZR 23/25
Grundstücksauflassung unter Miterben: Wie ist der Streitwert bei ...
- BGH, 16.07.2026 - VII ZB 28/25
- LG Karlsruhe, 20.05.2026 - 8 O 266/25
Überweisung auf ein Fremdkonto nach Manipulation einer Rechnung; Anforderungen an ...
- OLG Schleswig, 29.07.2026 - 10 U 130/25
Auch zu niedrige Preise sind sittenwidrig!
- BGH, 20.10.2023 - V ZR 205/22
Anspruch auf Rückübertragung des Erbbaurechts; Verjährung des Heimfallanspruchs
- BGH, 12.04.2018 - V ZR 230/17
Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung der Beschwer nach Verurteilung zur ...
- OLG Koblenz, 17.02.2025 - 3 W 53/25
Streitwert für Klage auf Auflassung einer Eigentumswohnung
- LG Schwerin, 10.07.2026 - 7 O 174/24
Restwerklohn im Verhältnis zum Kaufpreis geringfügig: Streitwert?
- LG Stuttgart, 28.09.2026 - 7 O 125/26
Streitwert der Bauhandwerkersicherheit einschließlich des Zuschlags für ...
§ 6 ZPO in Nachschlagewerken
- § 6 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Streitwert
Querverweise
Auf § 6 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Abgaben
- § 226 (Kosten des Vorverfahrens)
Redaktionelle Querverweise zu § 6 ZPO:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
- Feststellung der Forderungen
- § 182 (Streitwert)