Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.02.2016 - I-4 U 152/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem sog. Policenmodell
- rechtsportal.de
VVG § 5a Abs. 1 a.F.; BGB § 187 Abs. 1
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem sog. Policenmodell - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem sog. Policenmodell
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2016 - 4 U 152/12
Allerdings ist die Bestimmung des § 5 a Abs. 2 S. 4 VVG a. F. richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass sie im Bereich der Lebens- und Rentenversicherung und der Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung nicht anwendbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2014, IV ZR 76/11, VersR 2014, 817 Rn. 27 ff.).Die Beklagte kann keine vorrangige Schutzwürdigkeit für sich beanspruchen, nachdem es ihre Rechtsvorgängerin versäumt hat, die Klägerin ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht zu belehren (BGH, VersR 2014, 817, Rn. 40).
- OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 7 U 54/14
Lebens- und Rentenversicherungsvertrag: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2016 - 4 U 152/12
Das Risiko, dass er deswegen seine Vertragskosten unnötig aufgewandt hat, liegt daher sowohl hinsichtlich der Abschluss- und als auch der Verwaltungskostenbeim Versicherer (…vgl. OLG Köln, a.a.O.; ebenso für die Verwaltungskosten OLG Stuttgart, Urt. v. 23.10.2014, BeckRS 2014, 21294).Denn erst mit dieser Erklärung entsteht der Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Prämien und ggf. gezogener Nutzungen gegen den Versicherer wegen Eintritts der Unwirksamkeit des Vertrages (ebenso OLG Stuttgart, BeckRS 2014, 21294).
- BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93
Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2016 - 4 U 152/12
Es muss das Ereignis benannt werden, das die Frist in Lauf setzt (BGH, NJW 2009, 3572 und NJW 1994, 1800).Formulierungen, die einen von § 187 Abs. 1 BGB abweichenden Fristbeginn nahelegen (BGH, NJW 1994, 1800: "ab heute";… OLG Köln a.a.O.) führen jedoch zur Unwirksamkeit.
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2016 - 4 U 152/12
Es muss das Ereignis benannt werden, das die Frist in Lauf setzt (BGH, NJW 2009, 3572 und NJW 1994, 1800). - EuGH, 19.12.2013 - C-209/12
Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2016 - 4 U 152/12
Hinzu kommt, dass eine analoge Anwendung dieser Vorschriften im Widerspruch dazu steht, dass eine nationale Bestimmung, nach der das Recht des Versicherungsnehmers, von dem Vertrag zurückzutreten, zu einem Zeitpunkt erlischt, zu dem er über dieses Recht nicht belehrt war, der Verwirklichung eines grundlegenden Ziels der Zweiten und der Dritten Richtlinie Lebensversicherung und damit deren praktischer Wirksamkeit zuwider läuft (vgl. EuGH, VersR 2014, 225 ff.). - BGH, 17.12.2014 - IV ZR 260/11
Altvertrag für eine private Rentenversicherung im Antragsmodell: …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2016 - 4 U 152/12
Da der Anspruch (erst) mit der Erklärung des Widerspruchs entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2014, IV ZR 260/11 = BeckRS 2015, 01049), kann die Verjährungsfrist nicht schon jeweils mit Schluss des Jahres, in welchem der Versicherungsnehmer die Prämie gezahlt hat, zu laufen beginnen (…ebenso OLG Stuttgart, a.a.O.; anders Ambrüster, NJW 2014, 497 f.; Heyers, NJW 2014, 2619). - BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11
Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2016 - 4 U 152/12
Eine Rechtsausübung kann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (BGH, NJW-RR 2013, 757 Rn. 12 m.w.N.). - BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10
Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2016 - 4 U 152/12
Zwar brauchen weder das konkrete Datum des Fristbeginns noch die Grundsätze der Fristberechnung (§§ 187 ff. BGB) mitgeteilt zu werden (BGH, NJW 2010, 3503; OLG Köln, VersR 2013, 443). - OLG Köln, 21.12.2012 - 20 U 133/12
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht gem. § 5a VVG a.F.
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2016 - 4 U 152/12
Zwar brauchen weder das konkrete Datum des Fristbeginns noch die Grundsätze der Fristberechnung (§§ 187 ff. BGB) mitgeteilt zu werden (BGH, NJW 2010, 3503; OLG Köln, VersR 2013, 443). - OLG Köln, 15.08.2014 - 20 U 39/14
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2016 - 4 U 152/12
Bei dieser Sachlage ist es nicht angemessen, den Versicherungsnehmer mit den Kosten für den (letztlich nicht wirksam zustande gekommenen) Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung zu belasten (ebenso OLG Köln, Urt. v. 15.08.2014, BeckRS 2014, 18315).
- OLG Köln, 11.04.2014 - 20 U 70/13
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer fondsgebundenen …
Die Belehrung ging vorliegend dahin, dass die Frist "mit" vollständiger Überlassung der Unterlagen beginnt, was den Irrtum hervorrufen kann, die Frist beginne bereits am Tag des Zugangs der Unterlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12. Juli 2013 - I-4 U 152/12; Senatsurt. v. 7. März 2014 - 20 U 1/14). - OLG Köln, 16.05.2014 - 20 U 31/14
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer …
Schädlich sind insoweit nur Formulierungen, die einen von § 187 Abs. 1 BGB abweichenden Fristbeginn nahelegen (BGH, NJW 1994, 1800; so auch im vom Kläger zitierten Fall des OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12. Juli 2013 - I-4 U 152/12 -, wo die Belehrung dahin ging, dass die Frist schon mit dem Tag des vollständigen Erhalts der Unterlagen beginnt). - OLG Köln, 21.03.2014 - 20 U 201/13
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines …
Schädlich sind insoweit nur Formulierungen, die einen von § 187 Abs. 1 BGB abweichenden Fristbeginn nahelegen (BGH, NJW 1994, 1800; so auch im vom Kläger zitierten Fall des OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12. Juli 2013 - I-4 U 152/12 -, wo die Belehrung dahin ging, dass die Frist schon mit dem Tag des vollständigen Erhalts der Unterlagen beginnt).
- OLG Köln, 20.11.2015 - 20 U 149/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
Schädlich sind insoweit nur Formulierungen, die einen von § 187 Abs. 1 BGB abweichenden Fristbeginn nahelegen (BGH, NJW 1994, 1800: "ab heute"; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12. Juli 2013 - I-4 U 152/12 -, wo die Belehrung dahin ging, dass die Frist schon mit dem Tag des vollständigen Erhalts der Unterlagen beginnt). - OLG Köln, 07.03.2014 - 20 U 1/14
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss einer …
Schädlich sind insoweit nur Formulierungen, die einen von § 187 Abs. 1 BGB abweichenden Fristbeginn nahelegen (BGH, NJW 1994, 1800; so auch im vom Kläger zitierten Fall des OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12. Juli 2013 - I-4 U 152/12 -, wo die Belehrung dahin ging, dass die Frist schon mit dem Tag des vollständigen Erhalts der Unterlagen beginnt). - OLG Köln, 06.09.2018 - 20 U 83/18
Erstattung der auf einen Versicherungsvertrag geleisteten Prämien
Schädlich sind insoweit nur Formulierungen, die einen von § 187 Abs. 1 BGB abweichenden Fristbeginn nahelegen (BGH, NJW 1994, 1800: "ab heute"; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12. Juli 2013 - I-4 U 152/12: "mit dem Tag des Zugangs der vollständigen Unterlagen"). - OLG Köln, 22.12.2015 - 20 U 57/12
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines …
Schädlich sind insoweit nur Formulierungen, die einen von § 187 Abs. 1 BGB abweichenden Fristbeginn nahelegen (BGH, NJW 1994, 1800: "ab heute"; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12. Juli 2013 - I-4 U 152/12: "mit dem Tag des Zugangs der vollständigen Unterlagen"). - LG Köln, 09.09.2013 - 26 O 485/12
Anspruch auf verzinsliche Rückzahlung der im Rahmen einer Rentenversicherung …
Soweit die Klägerin sich auf einen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.07.2013 (I-4 U 152/12; Bl. 436 ff. d.A.) beruft, sind die dortigen Ausführungen auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar; die dort wegen Nahelegung eines von § 187 Abs. 1 BGB abweichenden Fristbeginns beanstandete Formulierung ("Die Frist beginnt mit dem Tag des vollständigen Erhalts dieser Unterlagen") ist in der streitgegenständlichen Widerspruchsbelehrung nicht enthalten. - OLG Köln, 24.07.2015 - 20 U 42/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
Schädlich sind insoweit nur Formulierungen, die einen von § 187 Abs. 1 BGB abweichenden Fristbeginn nahelegen (BGH, NJW 1994, 1800; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12. Juli 2013 - I-4 U 152/12). - OLG Köln, 30.10.2015 - 20 U 81/15
Anforderungen an die Angaben über eine fondsgebundene Lebensversicherung in den …
Schädlich sind insoweit nur Formulierungen, die einen von § 187 Abs. 1 BGB abweichenden Fristbeginn nahelegen (BGH, NJW 1994, 1800; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12. Juli 2013 - I-4 U 152/12 -). - AG Köln, 17.03.2016 - 139 C 37/15
Verzinsliche Rückerstattung geleisteter Beiträge zu einem privaten …
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