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   OLG Frankfurt, 02.08.2016 - 10 W 38/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26602
OLG Frankfurt, 02.08.2016 - 10 W 38/16 (https://dejure.org/2016,26602)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.08.2016 - 10 W 38/16 (https://dejure.org/2016,26602)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. August 2016 - 10 W 38/16 (https://dejure.org/2016,26602)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 GKG, § 3 ZPO, § 6 ZPO
    Streitwert bei Klagen wegen Widerrufs grundschuldbesicherter Darlehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert bei Klagen wegen Widerrufs grundschuldbesicherter Darlehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 48; ZPO § 3; ZPO § 6
    Widerruf; Darlehensverträge; Streitwert

  • rechtsportal.de

    GKG § 48 ; ZPO § 3 ; ZPO § 6
    Streitwert einer Klage wegen Widerrufs eines Grundschuld besicherten Darlehens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert einer Klage wegen Widerrufs eines grundschuldbesicherter Darlehens?

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei Klagen wegen Widerrufs grundschuldbesicherter Darlehen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2016 - 10 W 38/16
    Die von den Prozessbevollmächtigten der Kläger angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.03.2016 (XI ZR 39/15) ist nicht einschlägig.
  • BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02

    Umfang einer Sicherungsvereinbarung; Sicherung von Ansprüchen des Kreditgebers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2016 - 10 W 38/16
    Dies gilt auch dann, wenn diese Erstreckung im Sicherungsvertrag nicht geregelt worden ist (BGHZ 114, 57, 72 f.; BGH NJW 2004, 158, 159 [BGH 28.10.2003 - XI ZR 263/02] ; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 1191 Rdn. 19).
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2016 - 10 W 38/16
    Das Landgericht hat den Streitwert des Rechtsstreits gemäß der von den Klägern bis zum Widerruf geleisteten Zahlungen (im Anschluss an BGH Beschl. vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15) auf 64.670,04 EUR festgesetzt.
  • OLG München, 06.06.2016 - 5 U 4741/15
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2016 - 10 W 38/16
    Soweit das Oberlandesgericht Koblenz (Beschl. vom 31.03.2016 - 8 W 173/16) und das Oberlandesgericht München (Beschlüsse vom 30.03. und 06.06.2016 - 5 U 4741/15) eine abweichende Ansicht vertreten haben, ist dem nicht zu folgen.
  • BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 34/90

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach Wandelung des Kaufvertrages mit dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2016 - 10 W 38/16
    Dies gilt auch dann, wenn diese Erstreckung im Sicherungsvertrag nicht geregelt worden ist (BGHZ 114, 57, 72 f.; BGH NJW 2004, 158, 159 [BGH 28.10.2003 - XI ZR 263/02] ; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 1191 Rdn. 19).
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