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   LAG Köln, 20.05.2016 - 4 TaBV 98/15   

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https://dejure.org/2016,28151
LAG Köln, 20.05.2016 - 4 TaBV 98/15 (https://dejure.org/2016,28151)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.05.2016 - 4 TaBV 98/15 (https://dejure.org/2016,28151)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - 4 TaBV 98/15 (https://dejure.org/2016,28151)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anfechtung einer Schwerbehindertenvertretungswahl

  • IWW

    § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX, § ... 19 BetrVG, § 19 Abs. 2 BetrVG, § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, § 5 Abs. 1 SchwbVWO, § 6 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 8 SchwbVWO, § 94 Abs. 1 SGB IX, § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 12 Abs. 1 SchwbVWO, § 12 Abs. 1 Satz 1 SchwbVWO, § 10 Abs. 3 Satz 1 SchwbVWO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtung einer Schwerbehindertenvertretungswahl - Mängel der Herstellung der Öffentlichkeit bei der Öffnung der Freiumschläge für die Briefwahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit der Wahl der Schwerbehindertenvertretung wegen Verletzung der Öffentlichkeit bei der Öffnung der Freiumschläge für die Briefwahl; Anforderungen an die Herstellung der Öffentlichkeit

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 94 Abs. 6
    Anfechtung einer Schwerbehindertenvertretungswahl

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 94 Abs. 6
    Unwirksamkeit der Wahl der Schwerbehindertenvertretung wegen Verletzung der Öffentlichkeit bei der Öffnung der Freiumschläge für die Briefwahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - rechtzeitige Bekanntgabe von

    Auszug aus LAG Köln, 20.05.2016 - 4 TaBV 98/15
    Ist - wie hier - ausschließlich schriftliche Stimmenabgabe angeordnet - muss der Wahlvorstand, um dem Erfordernis der Öffentlichkeit zu genügen, rechtzeitig Ort und Zeit der in § 12 Abs. 1 SchwbVWO geregelten Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen bekannt geben (BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 20).

    Die Öffnung der Freiumschläge und die weitere in § 12 Abs. 1 Satz 1 SchwbVWO geregelte Behandlung der schriftlichen Stimmenabgaben in öffentlicher Sitzung gehört zu den wesentlichen Wahlvorschriften (BAG 10.07.2013 - 7 ABR 83/11).

    Ort und Zeit der Öffnung der Freiumschläge und der nachfolgenden Handlungen im Sinne des § 12 Abs. 1 SchwbVWO brauchen nicht unbedingt schon im Wahlausschreiben bekannt gegeben zu werden (BAG 10.07.2013- 7 ABR 83/11).

    Kann die Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG 10.07.2013, a. a. O., Rn. 24).

  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

    Auszug aus LAG Köln, 20.05.2016 - 4 TaBV 98/15
    Wie sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.07.2014 - 7 ABR 23/12 - ergibt, kann die Wahl der stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung unabhängig von der Wahl der Vertrauensperson nach § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 19 BetrVG angefochten werden.

    Ergibt sich aus dem Antrag - wie im vorliegenden Fall - nicht eindeutig, welche der beiden Wahlen angefochten werden soll, so ist dieses durch Auslegung zu bestimmen (BAG 23.07.2014 - 7 ABR 23/12).

    Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.07.2014(7 ABR 23/12) lag insoweit ein vergleichbarer Fall zugrunde.

    Der Fall liegt insoweit anders als der vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 23.07.2014 - 7 ABR 23/12 - , da dort der Antrag bezüglich der Wahl der Vertrauensperson von den Antragstellern zurückgenommen worden war und "nur noch" die Wahl der stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung mit der Begründung angefochten war, die Streichung eines Kandidaten vom Wahlvorschlag der Stellvertreter verstoße gegen wesentliche Wahlvorschriften.

  • LAG Köln, 11.04.2003 - 4 (13) TaBV 63/02

    Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Köln, 20.05.2016 - 4 TaBV 98/15
    Sind aber die Absender bekannt, kann auch auf deren mögliches Wahlverhalten geschlossen werden (vgl. den Beschluss der erkennenden Kammer vom 11.04.2003 - 4 (13) TaBV 63/02 -, juris, Rn. 22).
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - stellvertretendes Mitglied

    Auszug aus LAG Köln, 20.05.2016 - 4 TaBV 98/15
    Denn aus der gesetzlichen Aufgabenverteilung zwischen der Vertrauensperson und den stellvertretenden Mitgliedern sowie der von der Betriebsratswahl abweichenden Ausgestaltung des Wahlverfahrens der Schwerbehindertenvertretung nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX folgt, dass es sich nicht um eine einheitliche, sondern um zwei getrennt durchgeführte Wahlen handelt (vgl. auch BAG 29.07.2009 - 7 ABR 91/07).
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