Rechtsprechung
| LAG Köln, 22.07.2016 - 4 Sa 1179/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 8 TzBfG
Teilzeitanspruch einer Flugbegleiterin - IWW
§ 69 Abs. 2, 3 ArbGG, § 8 TzBfG, § 8 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 TzBfG, § 8 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 22 TzBfG, § 8 Abs. 4 Satz 1 und 2 TzBfG, § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG, § 97 Abs. 1 ZPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 8
Teilzeitanspruch einer Flugbegleiterin - rechtsportal.de
TzBfG § 8
Begründetheit eines Teilzeitverlangens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Begründetheit eines Teilzeitverlangens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 13.11.2015 - 17 Ca 5386/15
- LAG Köln, 22.07.2016 - 4 Sa 1179/15
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 313/07
Teilzeitverlangen - freiwillige Betriebsvereinbarung im Geltungsbereich des § 117 …
Auszug aus LAG Köln, 22.07.2016 - 4 Sa 1179/15
Der Arbeitgeber kann die Ablehnung nicht allein mit seiner abweichenden unternehmerischen Vorstellung von der "richtigen" Arbeitszeitverteilung begründen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - vgl. BAG 24.06.2008 - 9 AZR 313/07, Rn. 23).Auch in dem Fall der Entscheidung des BAG vom 24.06.2008 (aaO) hatte die dortige Beklagte, die zu demselben Konzern wie die hiesige gehört, sich auf eine Betriebsvereinbarung "Teilzeit" berufen, in der verschiedene Teilzeitmodelle geregelt waren.
Besonderheiten eines Luftfahrtunternehmens entbinden die Beklagte ebenso wie andere Arbeitgeber, nicht davon, im Zeitpunkt der Ablehnung bestehende konkrete Planungsunwägbarkeiten dazulegen (BAG 24.06.2008 - 9 AZR 313/07 - Rn. 31).
- BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 36/07
Verringerungsverlangen - tarifliche Härtefallregelung
Auszug aus LAG Köln, 22.07.2016 - 4 Sa 1179/15
Rn. 28 d. Soweit die Beklagte sich darauf beruft, dass die Flugpläne unternehmerisch vorgegeben seien und dass hinzunehmen sei, dass auf ihnen die sogenannten Umläufe oder Flugketten beruhten, nach denen sich der Einsatz und die Arbeit des in Vollzeit und des teilzeitbeschäftigten Personals richte - worauf auch das BAG in der Entscheidung vom 13.11.2007 (gemeint ist wohl das Aktenzeichen 9 AZR 36/07) hingewiesen habe - so ist nicht ersichtlich, dass die Teilzeitwünsche den Umläufen bei der Beklagten entgegenstünden. - LAG Köln, 30.06.2014 - 2 Sa 977/13
Wirksamkeit einer verblockten Teilzeit für Piloten in den Sommermonaten
Auszug aus LAG Köln, 22.07.2016 - 4 Sa 1179/15
Rn. 34 j. Soweit sich die Beklagte schließlich auf das Urteil des Landesarbeitsgericht Köln vom 30.06.2014 (2 Sa 977/13) beruft, so ist nicht ersichtlich, was die Beklagte daraus folgern will.
- LAG Hessen, 02.03.2023 - 11 Sa 1342/22
Zustimmung einer Fluggesellschaft als Arbeitgeberin zur Reduzierung und …
Das Organisationskonzept ist hiernach nicht gleichzusetzen mit der durch den Arbeitgeber als erforderlich erachteten Arbeitszeitregelung, sondern vielmehr der Arbeitszeitplanung vorgelagert (…vgl. LAG Köln 31. Oktober 2019 - 7 Sa 233/19 - Rn. 19; 22. Juli 2016 - 4 Sa 1179/15 - Rn. 20, jeweils zit. nach juris). - LAG Köln, 12.03.2020 - 8 Sa 378/19
Blockteilzeit; Monat Juli; Flugbegleiterin
Es spricht darüber hinaus vieles dafür, dass auch das Schreiben der Beklagten "Teilzeit Kabine 2019", wonach auf der Grundlage der BV Teilzeit, über Teilzeitanträge des Kabinenpersonals entschieden werden soll, kein Organisationskonzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist (vgl. dazu LAG Köln 22.07.2016 - 4 Sa 1179/15). - LAG Köln, 16.10.2019 - 11 Sa 131/19
Teilzeit
Rn. 20 2. Trotz Bedenken (vgl. hierzu u, a.: LAG Köln, Urt. v. 22.07.2016- 4 Sa 1179/15 -) mag zugunsten der Beklagten unterstellt werden, dass sie ein betriebliches Organisationskonzept verfolgt, welches Teilzeit nur nach Maßgabe jährlich vorgegebener, einseitiger Vergaberegelungen gewährt, vorliegend konkretisiert durch das Merkblatt 2018. - LAG Köln, 16.10.2019 - 11 Sa 133/19
Teilzeit
Rn. 20 2. Trotz Bedenken (vgl. hierzu u, a.: LAG Köln, Urt. v. 22.07.2016- 4 Sa 1179/15 -) mag zugunsten der Beklagten unterstellt werden, dass sie ein betriebliches Organisationskonzept verfolgt, welches Teilzeit nur nach Maßgabe jährlich vorgegebener, einseitiger Vergaberegelungen gewährt, vorliegend konkretisiert durch das Merkblatt 2018. - LAG Köln, 16.10.2019 - 11 Sa 132/19
Teilzeit
Rn. 20 2. Trotz Bedenken (vgl. hierzu u, a.: LAG Köln, Urt. v. 22.07.2016- 4 Sa 1179/15 -) mag zugunsten der Beklagten unterstellt werden, dass sie ein betriebliches Organisationskonzept verfolgt, welches Teilzeit nur nach Maßgabe jährlich vorgegebener, einseitiger Vergaberegelungen gewährt, vorliegend konkretisiert durch das Merkblatt 2018.
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