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   OLG Frankfurt, 16.11.2016 - 17 W 59/16   

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https://dejure.org/2016,45246
OLG Frankfurt, 16.11.2016 - 17 W 59/16 (https://dejure.org/2016,45246)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.11.2016 - 17 W 59/16 (https://dejure.org/2016,45246)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. November 2016 - 17 W 59/16 (https://dejure.org/2016,45246)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zeitpunkt zu berücksichtigender Zins- und Tilgungsleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt zu berücksichtigender Zins- und Tilgungsleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertfestsetzung; maßgeblicher Zeitpunkt

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3 ; BGB § 488 Abs. 1
    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 755
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2016 - 17 W 59/16
    Demgemäß ist der Wertberechnung zugrunde zu legen, dass sämtliche auf der Grundlage des § 488 Abs. 1 S. 2 BGB erbrachten Leistungen des Darlehensnehmers im Falle eines wirksam erklärten Widerrufs nach § 357 Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. § 346 Abs. 1 BGB zu erstatten sind, weshalb das Interesse des Klägers den Wert dem von ihr bisher erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen entspricht (BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 -, Juris, Randnummer 13, 18 m. w.N.).

    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen nicht vor, nachdem die maßgeblichen Probleme der Streitwertfestsetzung durch den Bundesgerichtshof BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 -, Juris,) abschließend geklärt sind.

  • BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02

    Umfang einer Sicherungsvereinbarung; Sicherung von Ansprüchen des Kreditgebers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2016 - 17 W 59/16
    Bei einem denkbaren Anspruch auf Löschung der Grundschuld bzw. der Rückgewähr durch Abtretung handelt es sich zwar um einen durch den endgültigen Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Anspruch, dessen Berechtigung von der Sicherungszweckerklärung der Grundschuld als Sicherungsmittel und der Befriedigung des Anspruchs der darlehensgewährenden Bank auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages sowie dessen marktüblicher Verzinsung abhängig ist (BGH, Urteile vom 26. September 2006 - XI ZR 358/04, Juris Rn. 19 ff.; vom 28. Oktober 2003 - XI ZR 263/02, Juris Rn. 18 ff.).
  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 358/04

    Sicherungszweck einer Grundschuld zugunsten einer Bausparkasse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2016 - 17 W 59/16
    Bei einem denkbaren Anspruch auf Löschung der Grundschuld bzw. der Rückgewähr durch Abtretung handelt es sich zwar um einen durch den endgültigen Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Anspruch, dessen Berechtigung von der Sicherungszweckerklärung der Grundschuld als Sicherungsmittel und der Befriedigung des Anspruchs der darlehensgewährenden Bank auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages sowie dessen marktüblicher Verzinsung abhängig ist (BGH, Urteile vom 26. September 2006 - XI ZR 358/04, Juris Rn. 19 ff.; vom 28. Oktober 2003 - XI ZR 263/02, Juris Rn. 18 ff.).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2017 - 1 W 71/16

    Streitwertfestsetzung bei Widerruf eines Verbraucherdarlehens - hier: zum Zweck

    Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn sie selbst unmittelbar Gegenstand des Klageanspruchs gewesen wären (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. November 2016 - 17 W 59/16 - Rn. 14, juris).
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