Rechtsprechung
| LG Bonn, 11.02.2016 - 17 O 40/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf eines Darlehensvertrags; Ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über die Widerrufsfrist; Unterziehung des vom Verordnungsgeber entworfenen Textes der Musterbelehrung bei der Abfassung der Widerrufsbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (27)
- OLG Köln, 23.03.2015 - 13 U 168/14
Haftung der Bank für Zusicherungen eines Finanzierungsvermittlers
Auszug aus LG Bonn, 11.02.2016 - 17 O 40/15
Die Verwendung der Worte "zu" oder "mit" sind in diesem Zusammenhang nach allgemeinem Sprachgebrauch vielmehr ohne Weiteres austauschbar, ohne dass sich an dem Sinn etwas ändert (OLG Köln Beschluss v. 23.03.2015, 13 U 168/14, BeckRS 2015, 08374, Rz. 7).Rn. 107 Auch die Formulierung "jedoch nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses" am Ende der kumulativen Voraussetzungen für den Fristbeginn bedingt keine Irreführung des Verbrauchers (vgl. OLG Köln Beschlüsse v. 23.03.2015 (BeckRS 2015, 08374) u. 22.04.2015, 13 U 168/14 zu LG Bonn Urteil v. 05.11.2014, 3 O 278/14 (BeckRS 2015, 07086) sowie OLG Köln Beschluss v. 30.09.2015, 13 W 132/15).
Mit Rücksicht darauf, dass sich der gesamte Text der Belehrung mit dem Widerruf befasst, das Wort Widerruf in der Überschrift, in fast allen Zwischenüberschriften und praktisch jedem Satz vorkommt und ausdrücklich auch Gegenstand der Zwischenüberschrift über der fraglichen Passage sowie des dem fraglichen Satz vorhergehenden Satzes und Bestandteil der sodann benannten E-Mail Adresse ist, besteht aber keine Gefahr, dass der verständige Leser die einmalige Verwendung des Wortes "Widerspruch" anders als ein redaktionelles Versehen versteht (OLG Köln Beschluss v. 23.03.2015, 13 U 168/14- BeckRS 2015, 08374, Rz. 7).
Dass der Darlehensnehmer selbst prüfen muss, ob diese Ausführungen gelten, ist unschädlich, solange sie - wie vorliegend - so transparent sind, dass die Gefahr eines Irrtums über den Umfang und die Folgen des Widerrufsrechts nicht besteht (OLG Köln Beschluss v. 23.03.2015, 13 U 168/14 (BeckRS 2015, 08374, Rz. 7)).
- BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Bonn, 11.02.2016 - 17 O 40/15
Diesbezüglich soll der Verbraucher nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben (vgl. BGH Urt. v. 13.01.2009, XI ZR 118/08).Sofern der Fristlauf so wie vorliegend - vgl. obige Ausführungen - für den Darlehensnehmer klar und deutlich bestimmbar ist, ist ein Hinausschieben des Fristbeginns zulässig, da sich diese Verlängerung der Überlegungszeit zugunsten des Darlehensnehmers auswirkt (vgl. BGH Urt. V. 26.5.2009, XI ZR 242/08; v. 13.01.2009, XI ZR 118/08, BeckRS 2009, 05016, Rz. 17).
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus LG Bonn, 11.02.2016 - 17 O 40/15
Rn. 92 Die Verwirkung eines Rechts tritt ein, wenn es vom Berechtigten über längere Zeit nicht geltend gemacht worden ist und der andere Teil sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einstellen durfte und sich auch tatsächlich darauf eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (…BGH, Urt. v. 23.01.2014, VII ZR 177/13; Urt. v. 14.06.2004, II ZR 395/01).Eine Verpflichtung der Bank zur Herausgabe von Nutzungen aus den Tilgungsanteilen der Darlehensraten widerspräche dem Grundsatz, dass der Verbraucher durch den Widerruf nicht besser gestellt werden soll, als er ohne Abschluss des widerrufenen Geschäfts stünde (vgl. LG Stuttgart, 09.04.2015, 12 O 293/12 Rz 96 ff. unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 14.06.2004 - II ZR 395/01, Rn. 24, juris).
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Bonn, 11.02.2016 - 17 O 40/15
Nur wenn der Verbraucher eine Vertragserklärung bereits abgegeben hat oder zumindest zeitgleich mit der Belehrung abgibt, wenn sich also die Belehrung auf eine konkrete Vertragserklärung des Verbrauchers bezieht, kann er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen (BGH Urt. v. 10.03.2009, XI ZR 33/08 = NJW 2009, 3572, 3573 m.w.N.).Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10.03.2009 (Az. XI ZR 33/08) - wie oben dargelegt - die Möglichkeit eines Missverständnisses in Bezug auf den Fristbeginn gerügt.
- BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11
Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei …
Auszug aus LG Bonn, 11.02.2016 - 17 O 40/15
Rn. 81 Die Beklagte kann sich vorliegend auch nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 Abs. 2 und 3 BGB-InfoV berufen, weil sie die Musterwiderrufsbelehrung nicht vollständig übernommen hat (vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2012, III ZR 83/11).Wie der BGH wiederholt ausgeführt hat, kann ein Unternehmer sich auf die Schutzwirkung der BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (…BGH, Urt. v. 28.06.2011, XI ZR 349/10; Urt. v. 01.03.2012, III ZR 83/11).
- BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15
Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei …
Auszug aus LG Bonn, 11.02.2016 - 17 O 40/15
Rn. 123 An dieser Auffassung hält die Kammer auch angesichts des Beschlusses des BGH vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15 - fest. - BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 334/06
Ansprüche des Käufers beim Rücktritt vom Autokauf, wenn der Fahrzeughändler das …
Auszug aus LG Bonn, 11.02.2016 - 17 O 40/15
Damit verbleibt nach erfolgter Saldierung der wechselseitigen Ansprüche ein Anspruch der Bank auf Erstattung der restlichen Darlehensvaluta zuzüglich Zinsen (vgl. zur Saldierungsfolge OLG Hamm, Urt. v. 14.09.1981, 2 U 43/81 zu § 325 BGB a.F., BGH, Urt. v. 20.02.2008, VIII ZR 334/06, LG Hagen, Urt. v. 30.10.2014, 9 O 73/14, Rn. 27, zitiert nach juris), während ein Erstattungsanspruch des Darlehensnehmers in der vorliegenden Konstellation mit wenigen, hier nicht einschlägigen Ausnahmen praktisch ausgeschlossen ist (…vgl. LG Bielefeld, a.a.O., Rn. 80, zitiert nach juris). - BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09
Widerruf eines Darlehensvertrages bei nur teilweiser Finanzierung eines …
Auszug aus LG Bonn, 11.02.2016 - 17 O 40/15
Anderenfalls wäre nicht erklärlich, warum er sich mit seinem thematisch eher einschlägigen Urteil vom 18.01.2011 - XI ZR 356/09 - nicht auseinandersetzt (…LG Bonn, Urt. v. 06.11.2015, 3 O 283/14). - BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00
Belehrungszusatz
Auszug aus LG Bonn, 11.02.2016 - 17 O 40/15
Unzulässig sind lediglich verwirrende oder ablenkende Zusätze (vgl. BGH, Urteil v. 04.07.2002, I ZR 55/00), die vorliegend jedoch nicht festzustellen sind. - BGH, 05.11.1997 - VIII ZR 351/96
Zur Unterschrift des Verbrauchers unter Widerrufsbelehrung des Kreditgebers
Auszug aus LG Bonn, 11.02.2016 - 17 O 40/15
Es reicht nach der Rechtsprechung des BGH aus, wenn die Widerrufsbelehrung zutreffend und unzweideutig das Ereignis benennt, das nach dem Gesetz den Lauf der Frist auslöst und dazu den Gesetzeswortlaut zitiert (vgl. BGH, Urteil v. 05.11.1997, VIII ZR 351/96 zum VerbrKrG und zur Belehrung über den Inhalt des § 187 BGB (NJW 1998, 540, 542, BeckRS 9998, 167541)). - OLG Köln, 30.09.2015 - 13 W 33/15
Ablehnung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen die …
- BGH, 26.05.2009 - XI ZR 242/08
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines …
- LG Bonn, 05.11.2014 - 3 O 278/14
Rückzahlungsbegehren einer geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung
- LG Bonn, 19.05.2015 - 3 O 206/14
Erstattung vermeintlich zu viel erbrachter Zahlungen nach erklärtem Widerruf …
- OLG Köln, 20.11.2013 - 13 U 122/12
Rückabwicklung eines widerrufenen Verbraucherkreditvertrages
- LG Hagen, 30.10.2014 - 9 O 73/14
Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung einer Bank wegen der Fiktionswirkung des § 14 …
- OLG Hamm, 14.09.1981 - 2 U 43/81
- LG Dortmund, 05.02.2015 - 7 O 274/14
Kein Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Vorfälligkeitsentschädigungen nach …
- BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12
Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe: …
- BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13
Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs
- BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
- OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15
Verbraucherkreditvertrag: Abweichung der Widerrufsbelehrung von der …
- OLG Frankfurt, 02.09.2015 - 23 U 24/15
Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung und Bearbeitungsgebühr nach Widerruf …
- BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 113/85
Anwendung des AbzG auf eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene …
- OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 69/12
Rückabwicklung eines Vertrages über eine fondsgebundene Rentenversicherung nach …
- OLG Oldenburg, 28.05.2009 - 14 U 60/08
Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds und Eingehung einer …
- LG Stuttgart, 09.04.2015 - 12 O 293/14
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