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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 27.06.2016 - 6 O 231/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,53242
LG Stuttgart, 27.06.2016 - 6 O 231/15 (https://dejure.org/2016,53242)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 27.06.2016 - 6 O 231/15 (https://dejure.org/2016,53242)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Juni 2016 - 6 O 231/15 (https://dejure.org/2016,53242)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (28)

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.06.2016 - 6 O 231/15
    Er ist deshalb gemäß § 355 Abs. 2 S. 1 BGB auch über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren (BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08; vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10; vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08).

    Greift der Unternehmer hingegen in das ihm zur Verfügung gestellte Muster durch eigene Bearbeitung ein, tritt die Wirkung des § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV nicht ein und zwar unabhängig vom konkreten Umfang der vorgenommenen Änderungen (BGH, Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10; vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08; vom 01.03.2012 - III ZR 83/11; vom 18.03.2014 - II ZR 109/13).

    Entscheidet sich der Verwender für die Aufnahme dieser Passage in die Widerrufsbelehrung, muss sie dem Muster entsprechen, um dem Verwender die Schutzwirkung zu erhalten (BGH Urt. v. 28.6.2011 - XI ZR 349/10 Rn. 39;… OLG Stuttgart, aaO).

    Die beklagte Bank musste eine ordnungsgemäße Nachbelehrung ihrer Kreditnehmer ernsthaft in Erwägung ziehen, nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08 - erstmals höchstrichterlich eine Widerrufsbelehrung des Inhalts, dass die Widerrufsfrist "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginne, für unzureichend erachtet hat, und erneut nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.03.2011 (XI ZR 349/10) zu der sich (nur) bei unveränderter Übernahme der Musterbelehrung entfaltenden Schutzwirkung des § 14 Absatz 1 BGB-lnfoV.

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.06.2016 - 6 O 231/15
    Er ist deshalb gemäß § 355 Abs. 2 S. 1 BGB auch über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren (BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08; vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10; vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08).

    Ziel der Vorschrift des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB ist es, den regelmäßig rechts unkundigen Verbraucher über den Beginn der Frist eindeutig zu informieren, damit er über die sich daraus ergebende Berechnung ihres Ablauf nicht im Unklaren ist (BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08; vom 04.07.2002-I ZR 55/00).

    Greift der Unternehmer hingegen in das ihm zur Verfügung gestellte Muster durch eigene Bearbeitung ein, tritt die Wirkung des § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV nicht ein und zwar unabhängig vom konkreten Umfang der vorgenommenen Änderungen (BGH, Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10; vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08; vom 01.03.2012 - III ZR 83/11; vom 18.03.2014 - II ZR 109/13).

    Die beklagte Bank musste eine ordnungsgemäße Nachbelehrung ihrer Kreditnehmer ernsthaft in Erwägung ziehen, nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08 - erstmals höchstrichterlich eine Widerrufsbelehrung des Inhalts, dass die Widerrufsfrist "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginne, für unzureichend erachtet hat, und erneut nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.03.2011 (XI ZR 349/10) zu der sich (nur) bei unveränderter Übernahme der Musterbelehrung entfaltenden Schutzwirkung des § 14 Absatz 1 BGB-lnfoV.

  • OLG Köln, 24.02.2016 - 13 U 84/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.06.2016 - 6 O 231/15
    Nicht nur in Vertragswerken und Sachtexten werden Fußnoten verwendet, sondern auch auf Lebensmitteln zur Wiedergabe der Inhaltsstoffe sowie in Werbetexten zur Mitteilung der Angebotskonditionen sind Fußnoten regelmäßig zu finden (OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016 - 13 U 84/15).

    So ist davon auszugehen, dass der die Belehrung lesende Kunde entweder gleich bei der Lektüre des Satzes 1 unter der Überschrift Widerrufsrecht bei Erreichen der hochstellten Ziffer den Blick auf den Text der Fußnote richtet oder spätestens bei Unterzeichnung des Formulars (OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016 - 13 U 84/15).

    Der Einzelrichter folgt unter diesem Gesichtspunkt der von der 21. Kammer (LG Stuttgart, Urteil vom 26.04.2016 - 21 O 219/15 ) vertretenen Auffassung, welche auch einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot als gegeben ansieht, und weicht insoweit von der Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 24.02.2016 - 13 U 84/15) ab.

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.06.2016 - 6 O 231/15
    Sie kann außerdem grundsätzlich Herausgabe von Nutzungen verlangen, die die Beklagte aus den Zins- und Tilgungsleistungen (BGH, Beschluss vom 12.01.2016-XI ZR 366/15) gezogen hat.

    VI. Für die Streitwertberechnung waren hinsichtlich der Klageanträge Ziff. 1 und Ziff. 2 allein die klägerseitigen Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von 16.027,06 EUR heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15).

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite …

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.06.2016 - 6 O 231/15
    aa) Widersprüchliches Verhalten - das von der Rechtsordnung im Grundsatz nicht missbilligt wird - ist rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 16.07.2014 - IV ZR 73/13;… Urt. v. 15.11.2012 - IX ZR 103/11).

    Unzulässig kann eine Rechtsausübung sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen; maßgeblich für die an Treu und Glauben ausgerichtete objektive Beurteilung ist nicht, dass der Berechtigte Kenntnis von seiner Berechtigung hat, ihm unredliche Absichten oder ein Verschulden zur Last fallen, sondern ob durch sein Verhalten ein ihm erkennbares schutzwürdiges Vertrauen der Gegenseite auf eine bestimmte Sach- oder Rechtslage hervorgerufen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2014- IV ZR 73/13).

  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.06.2016 - 6 O 231/15
    Entscheidend ist dabei nicht ein Willensentschluss des Berechtigten, sondern die an Treu und Glauben ausgerichtete objektive Beurteilung, ob die Leistung für den Verpflichteten unter dem Gesichtspunkt des verspäteten Hervortretens des Berechtigten unzumutbar ist (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 17.10.2006 - XI ZR 205/05; Urteil vom 05.07.2011 -XI ZR 306/1; Urteil vom 23.01.2014 - VII ZR 177/13; Urt v. 20.07.2010 - EnZR 23/09; Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06;… Urt. v. 27.06.1957 - II ZR 15/56, BGHZ 25, 47 = NJW 1957, 1358).

    Es kann dahinstehen, ob die Beklagte ein schutzwürdiges Vertrauen schon deshalb nicht für sich in Anspruch nehmen kann, weil sie die Situation selbst herbeigeführt hat, indem sie bei Vertragsschluss keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt hat (vgl. zum Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers: BGH, Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11 sowie - jeweils eine nicht nur belanglose Mängel enthaltende Belehrung betreffend - Urteile vom 29.07.2015 - IV ZR 384/14 und 448/14. Jedenfalls hat die Beklagte nicht - wie erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2014 - VII ZR 177/13) - dargelegt, auf die Nichtausübung des Widerrufsrechtes vertraut und sich im Hinblick darauf in bestimmter Weise in ihrem Verhalten eingerichtet zu haben.

  • OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15

    Verbraucherkreditvertrag: Abweichung der Widerrufsbelehrung von der …

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.06.2016 - 6 O 231/15
    Die von der Beklagten gewählte Umformulierung bedeutet daher einen Verlust an Deutlichkeit und ist deshalb als inhaltliche Bearbeitung des Musters einzuordnen (OLG Stuttgart, Urteil vom 29.09.2015 - 6 U 21/15).

    In seinem Urteil vom 29.09.2015 (6 U 21/15) hat es lediglich ausgeführt, dass die im Abschnitt "Finanzierte Geschäfte" gewählten Umformulierungen einen Verlust an Deutlichkeit bedeuten und deshalb als inhaltliche Bearbeitung des Musters einzuordnen seien (ebenso im Urteil vom 24.11.2015 - 6 U 140/14).

  • OLG Stuttgart, 24.11.2015 - 6 U 140/14

    Verbraucherkreditvertrag: Umfang der Rückabwicklung nach wirksamer …

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.06.2016 - 6 O 231/15
    In seinem Urteil vom 29.09.2015 (6 U 21/15) hat es lediglich ausgeführt, dass die im Abschnitt "Finanzierte Geschäfte" gewählten Umformulierungen einen Verlust an Deutlichkeit bedeuten und deshalb als inhaltliche Bearbeitung des Musters einzuordnen seien (ebenso im Urteil vom 24.11.2015 - 6 U 140/14).

    Dabei ist bei einem Immobiliardarlehen zu vermuten, dass die Beklagte Nutzungen in Höhe von 2, 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Zahlung der jeweiligen Raten gezogen hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2015 - 6 U 140/14).

  • LG Stuttgart, 26.04.2016 - 21 O 219/15

    Landesbank Baden-Württemberg zur Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensvertrag …

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.06.2016 - 6 O 231/15
    Der Einzelrichter folgt unter diesem Gesichtspunkt der von der 21. Kammer (LG Stuttgart, Urteil vom 26.04.2016 - 21 O 219/15 ) vertretenen Auffassung, welche auch einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot als gegeben ansieht, und weicht insoweit von der Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 24.02.2016 - 13 U 84/15) ab.

    Erschwerend kommt hinzu, dass der für finanzierte Geschäfte geltende Abschnitt der Widerrufsbelehrung um ein Vielfaches länger und infolge seiner Formulierung um einiges unverständlicher ist als der für die Kläger maßgebliche Teil der Belehrung (LG Stuttgart, Urteil vom 26.04.2016 - 21 O 219/15; a.A. aber LG Stuttgart, Urteil vom 07.06.2016-25 0 257/15).

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.06.2016 - 6 O 231/15
    Entscheidend ist dabei nicht ein Willensentschluss des Berechtigten, sondern die an Treu und Glauben ausgerichtete objektive Beurteilung, ob die Leistung für den Verpflichteten unter dem Gesichtspunkt des verspäteten Hervortretens des Berechtigten unzumutbar ist (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 17.10.2006 - XI ZR 205/05; Urteil vom 05.07.2011 -XI ZR 306/1; Urteil vom 23.01.2014 - VII ZR 177/13; Urt v. 20.07.2010 - EnZR 23/09; Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06;… Urt. v. 27.06.1957 - II ZR 15/56, BGHZ 25, 47 = NJW 1957, 1358).
  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum …

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 6 U 296/14

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehens nach …

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 384/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …

  • BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 146/15

    Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die …

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer …

  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei …

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 35/11

    Anspruch des Gläubigers auf Verzugszinsen bei Zurückweisung eines …

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des …

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11

    Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung …

  • OLG Frankfurt, 07.07.2014 - 23 U 172/13

    Abweichung von Musterbelehrung § 14 I BGB-InfoV

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2012 - 17 U 139/11

    Rechtsfolgen von Mängeln der Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkredit

  • OLG Köln, 21.05.2013 - 13 U 219/12

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkreditvertrag

  • OLG München, 21.05.2015 - 17 U 709/15

    Wirksame Widerrufsbelehrung bei nicht vorliegendem Verbundgeschäft

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