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| LG Stuttgart, 16.03.2016 - 25 O 223/15 |
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- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus LG Stuttgart, 16.03.2016 - 25 O 223/15
Ein schutzwürdiges Vertrauen kann die Beklagte im Übrigen schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Situation selbst herbeigeführt hat, indem sie die Kläger nicht ordnungsgemäß über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt hat (vgl. BGHZ 201, 101 zum Versicherungsvertragsrecht).Eine Rechtsausübung kann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH NJW-RR 2013, 757; BGHZ 201, 101).
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Stuttgart, 16.03.2016 - 25 O 223/15
Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auzuüben (vgl. BGH WM 2009, 350; BGH WM 2009, 932; BGH NJW 2009, 3020; BGHZ 172, 58; BGH NJW 2010, 989).Der Darlehensgeber schuldet dem Darlehensnehmer gemäß § 346 Abs. 1 1. HS BGB die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen und gemäß § 346 Abs. 1 2. HS BGB die Herausgabe von Nutzungsersatz wegen der (widerleglich) vermuteten Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen (BGH vom 10.02.2009 - XI ZR 33/08; BGH vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15).
- BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15
Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei …
Auszug aus LG Stuttgart, 16.03.2016 - 25 O 223/15
Der Darlehensgeber schuldet dem Darlehensnehmer gemäß § 346 Abs. 1 1. HS BGB die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen und gemäß § 346 Abs. 1 2. HS BGB die Herausgabe von Nutzungsersatz wegen der (widerleglich) vermuteten Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen (BGH vom 10.02.2009 - XI ZR 33/08; BGH vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15).Soweit Darlehensgeber oder Darlehensnehmer gegenüber den § 348 Satz 1 BGB jeweils Zug um Zug zu erfüllenden Leistung die Aufrechnung erklären, hat dies nicht zur Folge, dass der Anspruch des Darlehensnehmers gegen den Darlehensgeber gemäß § 346 Abs. 1 2. Hs BGB auf Herausgabe von Nutzungsersatz als nicht entstanden zu behandeln ist (BGH vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15).
- BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08
Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Auszug aus LG Stuttgart, 16.03.2016 - 25 O 223/15
Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auzuüben (vgl. BGH WM 2009, 350; BGH WM 2009, 932; BGH NJW 2009, 3020; BGHZ 172, 58; BGH NJW 2010, 989).Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann sich der Unternehmer auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV nur dann berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet, dass dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (vgl. BGHZ 172, 58; BGH WM 2010, 721; BGH WM 2011, 86; BGH WM 2011, 474).
- BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08
Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen; …
Auszug aus LG Stuttgart, 16.03.2016 - 25 O 223/15
Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auzuüben (vgl. BGH WM 2009, 350; BGH WM 2009, 932; BGH NJW 2009, 3020; BGHZ 172, 58; BGH NJW 2010, 989).Ferner besteht auch kein Kausalitätserfordernis zwischen einer unrichtigen Belehrung und einem später erfolgten Widerruf (vgl. BGH NJW 2009, 3020).
- BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06
Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren
Auszug aus LG Stuttgart, 16.03.2016 - 25 O 223/15
Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auzuüben (vgl. BGH WM 2009, 350; BGH WM 2009, 932; BGH NJW 2009, 3020; BGHZ 172, 58; BGH NJW 2010, 989).Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann sich der Unternehmer auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV nur dann berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet, dass dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (vgl. BGHZ 172, 58; BGH WM 2010, 721; BGH WM 2011, 86; BGH WM 2011, 474).
- BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10
Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Auszug aus LG Stuttgart, 16.03.2016 - 25 O 223/15
Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, welche - etwaigen - weiteren Umstände dies sind (vgl. BGH WM 2010, 2126; BGH WM 2011, 86; BGH WM 2011, 474; BGH WM 2011, 1799).Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann sich der Unternehmer auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV nur dann berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet, dass dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (vgl. BGHZ 172, 58; BGH WM 2010, 721; BGH WM 2011, 86; BGH WM 2011, 474).
- BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13
Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer …
Auszug aus LG Stuttgart, 16.03.2016 - 25 O 223/15
Dies gilt unabhängig vom konkreten Umfang der vom Unternehmer vorgenommenen inhaltlichen Änderung, da sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderung des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lässt, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll (vgl. BGH NJW 2014, 2022).Ob die Abweichung von der Musterbelehrung nur in der Aufnahme von insoweit zutreffenden Zusatzinformationen zu Gunsten des Belehrungsempfängers bestehen, ist dabei unerheblich (vgl. BGH NJW 2014, 2022).
- BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 103/10
Bestellung einer Einbauküche im Haustürgeschäft: Anforderungen an die …
Auszug aus LG Stuttgart, 16.03.2016 - 25 O 223/15
Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, welche - etwaigen - weiteren Umstände dies sind (vgl. BGH WM 2010, 2126; BGH WM 2011, 86; BGH WM 2011, 474; BGH WM 2011, 1799).Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann sich der Unternehmer auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV nur dann berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet, dass dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (vgl. BGHZ 172, 58; BGH WM 2010, 721; BGH WM 2011, 86; BGH WM 2011, 474).
- BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13
Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam …
Auszug aus LG Stuttgart, 16.03.2016 - 25 O 223/15
Da die Beklagte eine Bank ist, deren Geschäftsmodell darin besteht, mit Kapital Erträge zu erwirtschaften, besteht die tatsächliche Vermutung dahin, dass sie aus den vereinnahmten Zinszahlungen der Kläger Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses gezogen hat (vgl. BGH vom 28.10.2014 - XI ZR 348/13). - BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13
Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08
Holzhocker
- BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
- BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
- OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15
Verbraucherkreditvertrag: Abweichung der Widerrufsbelehrung von der …
- BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11
Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung …
- OLG Stuttgart, 06.10.2015 - 6 U 148/14
Verbraucherkreditvertrag zur Grundstückskauffinanzierung im Altfall: Umfang der …
- OLG Frankfurt, 07.07.2014 - 23 U 172/13
Abweichung von Musterbelehrung § 14 I BGB-InfoV
- LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2015 - 6 O 9499/14
Immobiliendarlehensvertrag kann trotz außerordentlicher Kündigung noch widerrufen …
- OLG München, 12.11.2015 - 14 U 103/13
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Versicherungspolicen
- OLG Düsseldorf, 07.12.2012 - 17 U 139/11
Rechtsfolgen von Mängeln der Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkredit
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