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| OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Widerrufsrechte von Verbrauchern gestärkt
- widerruf-darlehen-anwalt.de (Kurzinformation)
Sparkassenbelehrung aus dem Jahr 2009 für falsch erklärt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kreditwiderruf: Urteile gegen Sparkassen stärken Widerrufsrechte von Verbrauchern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Widerrufsrecht
Verfahrensgang
- OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
- OLG Celle, 17.02.2016 - 3 U 148/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (23)
- BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben (BGH, Urt. v. 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10, Umdr. Tz. 31 m. w. N.).Greift der Unternehmer indes in den ihm zur Verfügung gestellten Mustertext selbst ein, kann er sich schon deshalb auf eine mit der unveränderten Übernahme der Musterbelehrung verbundene Schutzwirkung nicht berufen, wobei es nicht auf den konkreten Umfang der Änderungen ankommt (BGH, Urt. v. 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10 = WM 2011, 1799, zit. nach juris Rz. 39).
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
Jedenfalls bei Zahlungen an eine Bank besteht die tatsächliche Vermutung, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat und diese als Nutzungsersatz herausgeben muss (BGH, Urt. v. 10. März 2009 - XI ZR 33/08, juris Rn. 29). - BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06
Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines …
Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
Im Hinblick auf den Darlehensvertrag setzt sich der Zahlungsanspruch des Klägers aus den geleisteten Tilgungsraten und Zinsen für das Darlehen (vgl. BGH, Urt. v. 24. Apr. 2007 - XI ZR 17/06 = WM 2007, 1173 ff., juris Rz. 22) sowie einem Anspruch auf gezogene Nutzungen (§ 346 BGB) zusammen.
- BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02
Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des …
Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
Gegen die Annahme von Verwirkung spricht auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 2005 (WM 2004, 2491 ff.), in der der Bundesgerichtshof in Bezug auf einen Widerruf nach den Vorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes ausgeführt hat, dass gerade im Anwendungsbereich des HWiG strenge Anforderungen an die Annahme von Verwirkung zu stellen seien. - OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 14 U 55/13
Grundsätze zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines …
Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 9. Januar 2014, bei der es um den Widerruf eines vollzogenen Darlehensvertrages nach über fünf Jahren ging, die Auffassung vertreten, dass der Vertragspartner nur bei wesentlichen und schwerwiegenden Mängeln der Widerrufsbelehrung, wie z. B. einer ersichtlich irreführenden Widerrufsbelehrung aus dem unterbliebenen Widerruf, nicht ohne weiteres darauf schließen dürfe, dass der Berechtigte auch in Zukunft von seinem Recht keinen Gebrauch mache (Az. 14 U 55/13, zit. nach juris Rz. 24). - BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04
Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation
Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
Dem ist allerdings entgegenzuhalten, dass der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 12. Dezember 2005 (WM 2006, 220 ff.), in dem es um den Widerruf nach einem finanzierten Fondsbeitritt ging, festgestellt hat, dass Verwirkung auch deshalb ausscheide, weil die dortigen Beklagten aufgrund der ihnen erteilten Belehrung keinen Anlass zu der Annahme hatten, nach Ablauf der dort genannten Fristen noch ein Widerrufsrecht zu haben. - BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97
Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes
Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
Denn der für die Verwirkung erforderliche Vertrauenstatbestand fehlt, wenn der Schuldner davon ausgehen muss, dass der Berechtigte von dem ihm zustehenden Anspruch nichts weiß (BGH, Urt. v. 15. Sept. 1999 - I ZR 57/97, juris Rz. 24). - BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02
Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des …
Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
Das Urteil hat sich dabei mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 2529 f.) auseinandergesetzt, wonach das Verhalten eines Kunden, der von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis habe, keinen Schluss darauf zulasse, er werde von dem ihm zustehenden Widerrufsrecht kein Gebrauch machen. - OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 6 U 64/12
Rückabwicklung eines seitens des Darlehensnehmers widerrufenen Darlehensvertrages
Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
Dabei stehen sich die gegenseitigen Ansprüche der Parteien gem. §§ 357 Abs. 1 Satz 1, 346, 348 BGB grundsätzlich selbstständig und miteinander nur durch eine Zug-um-Zug-Einrede verknüpft gegenüber, sind also nicht automatisch zu saldieren, sondern es ist vielmehr eine Aufrechnung erforderlich, wie sie vorliegend auch durch den Kläger in der Klageschrift vom 23. Dezember 2014 (Bl. 6 d. A.) erklärt worden ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17. Jan. 2013 - I 6 U 64/12, juris Rz. 33 unter Hinw. auf Maihold in Nobbe, Kommentar zum Kreditrecht, 2. Auflage, § 357 BGB, Rn. 11). - OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer …
Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
Allerdings hat das Oberlandesgericht Köln in einer veröffentlichten Entscheidung in einem vergleichbaren Fall das Umstandsmoment für erfüllt angesehen und sodann Verwirkung angenommen (Urt. v. 25. Jan. 2012 - BKR 2012, 162 ff.). - BGH, 05.07.2011 - XI ZR 306/10
Haftung der finanzierenden Bank wegen vorvertraglicher …
- BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08
Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen; …
- BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97
Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung …
- BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13
Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer …
- BGH, 11.04.2002 - I ZR 306/99
"Postfachanschrift"; Anforderungen an die Anschriftenangabe in einer …
- KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13
Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im …
- BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage
- BGH, 06.05.1993 - I ZR 144/92
Kein Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Vertragsstrafe - …
- OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 740/04
Notwendige Widerrufsbelehrung im Finanzierungsleasingvertrag: Folgen der Angabe …
- BGH, 17.01.2013 - III ZR 145/12
Widerruf von Teilzahlungsgeschäften: Unwirksamkeit der Belehrung über den Beginn …
- BGH, 05.03.2014 - IV ZR 102/13
Feststellungsinteresse bei fehlender Relevanz der Feststellungsfrage für einen …
- OLG Saarbrücken, 12.08.2010 - 8 U 347/09
Verbraucherdarlehensvertrag: Angabe der Postfachanschrift in der …
- LG Verden, 24.07.2015 - 4 O 363/14
Darlehen widerrufen: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Kreissparkasse Verden
- OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 17 U 109/16
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Rn. 32 Anders als das Oberlandesgericht Celle (Hinweisbeschluss vom 18.01.2016, 3 U 148/15) schließt der Senat aus, dass ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher die Leerstelle hinter der Frist von zwei Wochen für eine versehentliche Auslassung halten könnte, die ihn verwirren könnte. - OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 3 U 209/16
Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Anrede, Fristablauf, Begriff …
Die von der Berufung zitierte Entscheidung des OLG Celle vom 18.01.2016 (3 U 148/15) ist nicht veröffentlicht oder falsch zitiert.
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