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Rechtsprechung
   ArbG Bonn, 09.08.2017 - 4 Ca 181/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29634
ArbG Bonn, 09.08.2017 - 4 Ca 181/16 (https://dejure.org/2017,29634)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 09.08.2017 - 4 Ca 181/16 (https://dejure.org/2017,29634)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 09. August 2017 - 4 Ca 181/16 (https://dejure.org/2017,29634)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Hunde am Arbeitsplatz?

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Hund ist Hund

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hunde am Arbeitsplatz?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vor dem Gesetz sind alle Schäferhunde gleich! - Bei der Forstverwaltung angestelltes Ehepaar darf einen zweiten Hütehund mit ins Forstamt bringen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

    Auszug aus ArbG Bonn, 09.08.2017 - 4 Ca 181/16
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist entsprechend Art. 3 GG kompetenzbezogen und bezieht sich somit auf den Bereich, auf den sich die Regelungskompetenz erstreckt; als Normadressat ist der Arbeitgeber für das Unternehmen in seiner Gesamtheit verantwortlich (BAG, Urt. v. 17.11.1998 - 1 AZR 147/98, juris;… Kamanabrou, in: Dornbusch/Fischermeier/Löwisch, AR, 2016, § 611 Rn. 293 ff.;… Thüsing, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Aufl., 2016, § 611 BGB Rn. 199).
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter …

    Auszug aus ArbG Bonn, 09.08.2017 - 4 Ca 181/16
    Eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Betrieben ist nur zulässig, wenn es hierfür sachliche Gründe gibt (BAG, Urt. v. 22.12.2009 - 3 AZR 136/08, NZA-RR 2010, 541).
  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 24/07

    Übertarifliche Ausgleichszahlung - Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Bonn, 09.08.2017 - 4 Ca 181/16
    Eine Gruppenbildung ist sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung der Personenkreise keine billigenswerten Gründe gibt (BAG, Urt. v. 12.12.2007 - 10 AZR 24/07, juris, Rn. 21).
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