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   SG Düsseldorf, 08.08.2017 - S 27 KR 698/17 ER   

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https://dejure.org/2017,30748
SG Düsseldorf, 08.08.2017 - S 27 KR 698/17 ER (https://dejure.org/2017,30748)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.08.2017 - S 27 KR 698/17 ER (https://dejure.org/2017,30748)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. August 2017 - S 27 KR 698/17 ER (https://dejure.org/2017,30748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kein Cannabis bei anderweitigen Therapieoptionen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenübernahme durch Krankenkasse: Erst Standardtherapie, dann Cannabis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Cannabis bei anderweitigen Therapieoptionen

  • versr.de (Kurzinformation)

    Kein Cannabis bei anderweitigen Therapieoptionen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Therapiehoheit mit Cannabis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Cannabisbehandlung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 31.08.2017)

    Medizinalhanf nicht immer Kassensache

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 47 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Arzneimittelversorgung | Versorgung mit Cannabis | Keine andere Leistung zur Verfügung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus SG Düsseldorf, 08.08.2017 - S 27 KR 698/17
    In diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (Beschluss des BVerfG vom 29. November 2007 - 1 BvR 2496/07).
  • LSG Thüringen, 19.05.2011 - L 6 KR 7/11

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Versorgung mit einem

    Auszug aus SG Düsseldorf, 08.08.2017 - S 27 KR 698/17
    Im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) sind allerdings Ausnahmen vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache zu machen, wenn eine bestimmte Regelung notwendig erscheint, um sonst zu erwartende unzumutbare und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigende Nachteile für den Antragsteller zu vermeiden, und gleichzeitig ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht (LSG Thüringen, Beschluss vom 19.05.2011 - L 6 KR 7/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2005 - L 5 KR 144/03

    Krankenversicherung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 08.08.2017 - S 27 KR 698/17
    Bei der beim Antragsteller vorliegenden Krankheiten Polyarthritis und Morbus Bechterew dürfte es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln, denn es handelt sich um Dauererkrankungen, die in Folge ihrer Auswirkungen den Antragsteller nachhaltig bei seinen Alltagsaktivitäten behindern (vgl. LSG NRW Urteil vom 20.09.2005, AZ: L 5 KR 144/03).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.12.2018 - L 5 KR 125/18

    Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten

    Es genüge daher nicht allein, dass die bisherige Behandlung mit Cannabis positive Wirkungen gezeigt habe, es müsse vielmehr klar sein, dass dieser Effekt nur mit Cannabis und nicht auch mit anderen Arzneimitteln erreicht werden könne (Hinweis auf SG Düsseldorf, Beschluss vom 08.08.2017 - S 27 KR 698/17 ER).
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