Rechtsprechung
| SG Düsseldorf, 08.08.2017 - S 27 KR 698/17 ER |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Kein Cannabis bei anderweitigen Therapieoptionen
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Kostenübernahme durch Krankenkasse: Erst Standardtherapie, dann Cannabis
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Krankenkasse muss bei anderen Therapieoptionen keine Cannabisbehandlung bezahlen
- versr.de (Kurzinformation)
Kein Cannabis bei anderweitigen Therapieoptionen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Therapiehoheit mit Cannabis
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Cannabisbehandlung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 31.08.2017)
Medizinalhanf nicht immer Kassensache
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 47 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Arzneimittelversorgung | Versorgung mit Cannabis | Keine andere Leistung zur Verfügung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07
Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine …
Auszug aus SG Düsseldorf, 08.08.2017 - S 27 KR 698/17
In diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (Beschluss des BVerfG vom 29. November 2007 - 1 BvR 2496/07). - LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2005 - L 5 KR 144/03
Krankenversicherung
Auszug aus SG Düsseldorf, 08.08.2017 - S 27 KR 698/17
Rn. 31 Bei der beim Antragsteller vorliegenden Krankheiten Polyarthritis und Morbus Bechterew dürfte es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln, denn es handelt sich um Dauererkrankungen, die in Folge ihrer Auswirkungen den Antragsteller nachhaltig bei seinen Alltagsaktivitäten behindern (vgl. LSG NRW Urteil vom 20.09.2005, AZ: L 5 KR 144/03). - LSG Thüringen, 19.05.2011 - L 6 KR 7/11
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Versorgung mit einem …
Auszug aus SG Düsseldorf, 08.08.2017 - S 27 KR 698/17
Im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) sind allerdings Ausnahmen vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache zu machen, wenn eine bestimmte Regelung notwendig erscheint, um sonst zu erwartende unzumutbare und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigende Nachteile für den Antragsteller zu vermeiden, und gleichzeitig ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht (LSG Thüringen, Beschluss vom 19.05.2011 L 6 KR 7/11 B ER). - Drs-Bund, 28.06.2016 - BT-Drs 18/8953
Auszug aus SG Düsseldorf, 08.08.2017 - S 27 KR 698/17
Aus der Bundestagsdrucksache 18/8953 S. 4 ergibt sich zwar, dass Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie vom BfArM unabhängig von den zugrundeliegenden Diagnosen in solchen Fällen versagt wurden, in denen noch weitere Therapieoptionen zur Verfügung standen.
- LSG Rheinland-Pfalz, 20.12.2018 - L 5 KR 125/18
Krankenversicherung - Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten
Es genüge daher nicht allein, dass die bisherige Behandlung mit Cannabis positive Wirkungen gezeigt habe, es müsse vielmehr klar sein, dass dieser Effekt nur mit Cannabis und nicht auch mit anderen Arzneimitteln erreicht werden könne (Hinweis auf SG Düsseldorf, Beschluss vom 08.08.2017 - S 27 KR 698/17 ER).
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