Rechtsprechung
| LSG Thüringen, 09.08.2017 - L 1 U 150/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Unaufklärbarkeit des Unfallereignisses - Beweislast - haftungsbegründende Kausalität - Gesundheitserstschaden - Sportplatzaufsicht einer Lehrerin während eines Sportfestes - ungeklärter Zeitpunkt ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
Anforderungen an die Anerkennung einer Zeckenbisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung eines Zeckenbisses eines aufsichtsführenden Lehrers während eines Sportfestes als Arbeitsunfall; Anforderungen an die Anerkennung einer Zeckenbisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zeckenbiss als Arbeitsunfall
- haerlein.de (Kurzinformation)
Zeckenbiss eines Beschäftigten kann Arbeitsunfall sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zeckenbiss bei einer Lehrerin stellt keinen Arbeitsunfall dar
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zeckenbiss kann nicht grundsätzlich als Arbeitsunfall anerkannt werden - Anerkennung als Arbeitsunfall setzt örtliche und zeitliche Bestimmbarkeit des Ereignisses "Zeckenbiss" voraus
Verfahrensgang
- SG Altenburg, 30.11.2016 - S 6 U 3031/13
- LSG Thüringen, 09.08.2017 - L 1 U 150/17
- LSG Thüringen, 29.08.2017 - L 1 U 150/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14
Berufskrankheit Nr. 3102 der Anlage 1 zur BKV
Auszug aus LSG Thüringen, 09.08.2017 - L 1 U 150/17
Die Bildung von Antikörpern gegen einen Erreger allein stellt keinen regelwidrigen Gesundheitszustand dar (vgl. dazu Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. April 2015, Az.: L 2 U 40/14, zitiert nach Juris). - BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Thüringen, 09.08.2017 - L 1 U 150/17
Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände diejenigen so stark überwiegen, die für den Ursachenzusammenhang sprechen, dass darauf eine richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSG, Urteil vom 31. Januar 2012, Az.: B 2 U 2/11 R; BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 1/05 R). - BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand: …
Auszug aus LSG Thüringen, 09.08.2017 - L 1 U 150/17
Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (BSG, Urteil vom 26. Juni 2014, Az.: B 2 U 4/13 R, zitiert nach Juris). - BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Thüringen, 09.08.2017 - L 1 U 150/17
Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände diejenigen so stark überwiegen, die für den Ursachenzusammenhang sprechen, dass darauf eine richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSG, Urteil vom 31. Januar 2012, Az.: B 2 U 2/11 R; BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 1/05 R). - BSG, 20.03.2007 - B 2 U 27/06 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig …
Auszug aus LSG Thüringen, 09.08.2017 - L 1 U 150/17
Hinreichende Wahrscheinlichkeit wird von der ständigen Rechtsprechung für die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Unfallereignis und Gesundheitserstschaden (haftungsbegründende Kausalität) sowie dem Gesundheitserstschaden und der Unfallfolge im Sinne eines länger andauernden Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) für ausreichend erachtet (BSG, Urteil vom 20. März 2007, Az.: B 2 U 27/06 R).
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2025 - L 21 U 47/23
Kein Anspruch des klagenden Softwareentwicklers auf Anerkennung eines Ereignisses …
Ausreichend aber auch erforderlich ist jedoch, wie auch sonst, eine krankhafte klinische Symptomatik (Thür. LSG, Urteil vom 09.08.2017, L 1 U 150/17, juris Rn. 22).
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