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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 19.09.2017 - L 9 U 764/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,55615
LSG Baden-Württemberg, 19.09.2017 - L 9 U 764/16 (https://dejure.org/2017,55615)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.09.2017 - L 9 U 764/16 (https://dejure.org/2017,55615)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. September 2017 - L 9 U 764/16 (https://dejure.org/2017,55615)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 23 Abs 1a S 1 StVO
    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unterbrechung des versicherten Weges - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Abbremsen des PKW auf der Straße - Abbiegen in eine Parkbucht - Lesen von SMS-Nachrichten auf einem privaten ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein Arbeits-, bzw. Wegeunfall - Abbremsen des PKW, um nach links in eine Parkbucht abzubiegen - Handlungstendenz dabei auf Ansehen einer SMS gerichtet - privates Handy - kein betrieblicher Bezug nachgewiesen - keine geringfügige Unterbrechung

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherungsrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall auf dem Arbeitsweg - Angestellte wollte in eine Parkbucht einbiegen, um eine SMS zu lesen: Arbeitsunfall?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfallversicherungsrecht; Vorliegen eines Wegeunfalls; Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität; Anforderungen an den Beweismaßstab; Hinreichende Wahrscheinlichkeit

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung: …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.09.2017 - L 9 U 764/16
    Dieser innere Zusammenhang setzt voraus, dass die Zurücklegung des Weges wesentlich dazu zu dienen bestimmt ist, den Ort der Tätigkeit oder nach Beendigung der Tätigkeit die eigene Wohnung oder einen anderen Endpunkt des Weges von dem Ort der Tätigkeit zu erreichen (BSG, Urteil vom 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R - zitiert nach Juris).

    Rn. 28 Wie das BSG seit seiner Entscheidung vom 09.12.2003 (a.a.O.) in ständiger Rechtsprechung betont, ist maßgebend für die Beurteilung, ob eine konkrete Verrichtung noch der Fortbewegung auf das ursprüngliche Ziel hin (hier Wohnung der Klägerin) dient, die Handlungstendenz des Versicherten.

    Sie prägt das Verhalten des Versicherten bereits während der Fahrt, sobald er z.B. mit dem Ziel des Besuchs eines Geschäftes sein Fahrzeug abbremst, den Blinker setzt, das Fahrzeug parkt oder verlässt, also dokumentiert, dass er sich vorläufig auf dem versicherten Weg nicht weiter fortbewegen will (BSG, Urteil vom 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R -).

    Das ist der Fall, wenn sie nicht zu einer erheblichen Zäsur in der Fortbewegung in Richtung des ursprünglich aufgenommenen Ziels führt, weil sie ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung "im Vorbeigehen" oder "ganz nebenher" erledigt werden kann (BSG, Urteile vom 09.12.2003, a.a.O., Rn. 7 …und vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, Rn. 12).

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.09.2017 - L 9 U 764/16
    Dagegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSG, Urteil vom 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R - juris).

    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dann anzunehmen, wenn bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang spricht, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSG vom 18.01.2011, a.a.O.).

  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.09.2017 - L 9 U 764/16
    Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte ableitet, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen somit zu Lasten des jeweiligen Klägers (BSG, Urteil vom 27.06.1991 - 2 RU 31/90 - juris).

    Nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast geht die Nichterweislichkeit zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte ableitet, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen somit zu Lasten der jeweiligen Klägers (BSG, Urteil vom 27.06.1991 - 2 RU 31/90 - juris).

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit, …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.09.2017 - L 9 U 764/16
    Denn die Gerichte sind nicht zu Ermittlungen "ins Blaue hinein" oder zur Erhebung von Ausforschungsbeweisen verpflichtet (BSGE 78, 207, 213 = BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 13), zumal selbst die Klägerin die Befragung des Arbeitgebers nicht angeregt hat.
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.09.2017 - L 9 U 764/16
    Dies bedeutet, dass der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen erbracht werden muss (BSG, Urteil vom 30.04.1985 - 2 RU 43/84 - juris).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.09.2017 - L 9 U 764/16
    Nur dies begründet die Versichertenstellung in und seinen Versicherungsschutz aus der jeweiligen Versicherung (BSG - Urteil vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - juris).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.09.2017 - L 9 U 764/16
    Das ist der Fall, wenn sie nicht zu einer erheblichen Zäsur in der Fortbewegung in Richtung des ursprünglich aufgenommenen Ziels führt, weil sie ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung "im Vorbeigehen" oder "ganz nebenher" erledigt werden kann (…BSG, Urteile vom 09.12.2003, a.a.O., Rn. 7 und vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, Rn. 12).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.09.2017 - L 9 U 764/16
    Insoweit entspricht das Fahrmanöver dem vom BSG entschiedenen Fall, nachdem der Richtungswechsel mit einem Pkw auf einem grundsätzlich versicherten Heimweg nicht geringfügig ist, weil sich dieser sowohl nach der Zielrichtung als auch der Zweckbestimmung von dem zunächst zurückgelegten Heimweg unterscheidet (BSG, Urteil vom 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 50, Rn. 16).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.09.2017 - L 9 U 764/16
    Dabei dauert die Unterbrechung bis zu dem Zeitpunkt an, bis zu dem der Versicherte wiederum nach außen dokumentiert, dass er sich wieder in Richtung seines ursprünglichen Ziels bewegen will und er den öffentlichen Straßenraum wieder erreicht hat (BSG, Urteil vom 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R - juris;… Schur/Spellbrink, a.a.O.).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.09.2017 - L 9 U 764/16
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist eine Unterbrechung als geringfügig zu bezeichnen, wenn sie auf einer Verrichtung beruht, die bei natürlicher Betrachtungsweise zeitlich und räumlich noch als Teil des Wegs nach oder von dem Ort der Tätigkeit in seiner Gesamtheit anzusehen ist (BSG, Urteil vom 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 32 Rn. 15).
  • BSG, 17.05.2011 - B 2 U 18/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Pflichtversicherung kraft Satzung - Beendigung …

  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung - …

  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96

    Behindertenführhund - selbstbeschaffte Leistung

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