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   ArbG Berlin, 09.05.2018 - 60 Ca 8090/17   

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https://dejure.org/2018,11647
ArbG Berlin, 09.05.2018 - 60 Ca 8090/17 (https://dejure.org/2018,11647)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 09.05.2018 - 60 Ca 8090/17 (https://dejure.org/2018,11647)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 60 Ca 8090/17 (https://dejure.org/2018,11647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Lehrerin mit Kopftuch - Arbeitsgericht weist Klage ab

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Lehrerin mit Kopftuch - Klage abgewiesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lehrerin mit Kopftuch - aber nicht an der Grundschule

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Lehrerin darf im Grundschulunterricht kein Kopftuch tragen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Neutralitätsgesetz: Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lehrerin mit Kopftuch - kein Unterricht an Grundschulen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Lehrerin mit Kopftuch - Klage abgewiesen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Lehrerin mit Kopftuch an Grundschule

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Einsatzort einer Lehrerin mit Kopftuch

Sonstiges

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Einsatzort einer Lehrerin mit Kopftuch

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 1181/10
    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2018 - 60 Ca 8090/17
    Der vorstehend erwähnte Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes "vom 29. Januar 2015" (- 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht [EzA] Nummer 3 zu Artikel 4 Grundgesetz) datiert tatsächlich auf den 27. Januar 2015.

    Hierbei wird nicht übersehen, dass das Bundesverfassungsgericht Gesetze ähnlicher Stoßrichtung aus den Bundesländern Nordrhein-Westphalen (BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10 und 1 BvR 1181/10 - EzA Nummer 3 zu Artikel 4 Grundgesetz) und Baden-Württemberg (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Oktober 2016 - 1 BvR 354/11 - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht [NZA] 2016, 1522-1527) bereits aus dem Gesichtspunkt der durch Artikel 4 Absatz 1 und 2 Grundgesetz (GG) garantierten Religionsfreiheit beanstandet hat.

    Es verbietet sich, im Wege der Auslegung einem nach Sinn und Wortlaut eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn beizulegen oder den normativen Gehalt einer Vorschrift grundlegend neu zu bestimmen (vgl. BVerfG, 27.01.2015, 1 BvR 471/10 und 1 BvR 1181/10 und BVerfG, 18.10.2016, 1 BvR 354/11, jeweils am angegebenen Ort).

    Freilich setzt das Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg in seiner Positionierung auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (vom 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10 und 1 BvR 1181/10 - ) auf.

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2018 - 60 Ca 8090/17
    Das Neutralitätsgesetz entstand im Jahr 2005, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass es "dem demokratischen Landesgesetzgeber obliege, das unvermeidliche Spannungsverhältnis zwischen positiver Glaubensfreiheit einer Lehrerin oder eines Lehrers einerseits und der staatlichen Pflicht zu weltanschaulich-religiösen Neutralität, dem Erziehungsrecht der Eltern sowie der negativen Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler andererseits unter Berücksichtigung des Toleranzgebotes zu lösen und im öffentlichen Willensbildungsprozess einen für alle zumutbaren Kompromiss zu suchen" (vgl. BVerfG vom 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02-Rz. 47).

    Zutreffend ist, dass die Gesetzgebung im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2003 (2 BvR 1436/02, BVerfGE 108, 282) zu sehen ist.

  • BVerfG, 18.10.2016 - 1 BvR 354/11

    Auch bei Erzieherinnen an öffentlichen Kindertagesstätten ist für ein

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2018 - 60 Ca 8090/17
    Hierbei wird nicht übersehen, dass das Bundesverfassungsgericht Gesetze ähnlicher Stoßrichtung aus den Bundesländern Nordrhein-Westphalen (BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10 und 1 BvR 1181/10 - EzA Nummer 3 zu Artikel 4 Grundgesetz) und Baden-Württemberg (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Oktober 2016 - 1 BvR 354/11 - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht [NZA] 2016, 1522-1527) bereits aus dem Gesichtspunkt der durch Artikel 4 Absatz 1 und 2 Grundgesetz (GG) garantierten Religionsfreiheit beanstandet hat.

    Es verbietet sich, im Wege der Auslegung einem nach Sinn und Wortlaut eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn beizulegen oder den normativen Gehalt einer Vorschrift grundlegend neu zu bestimmen (vgl. BVerfG, 27.01.2015, 1 BvR 471/10 und 1 BvR 1181/10 und BVerfG, 18.10.2016, 1 BvR 354/11, jeweils am angegebenen Ort).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - 14 Sa 1038/16

    Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen - Diskriminierung -

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2018 - 60 Ca 8090/17
    Das vorstehend erwähnte Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg (- 14 Sa 1038/16 - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - Rechtssprechungsreport [NZA-RR] 2017, Seite 378) ist zutreffend datiert.

    Der entgegenstehenden Anschauung des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg (vom 09.02.2017 - 14 Sa 1038/16 - NZA-RR 2017, 378-387, unter B.II.4.g)dd) der Gründe) ist sich nicht anzuschließen.

  • ArbG Berlin, 14.04.2016 - 58 Ca 13376/15

    Ablehnung einer Bewerberin mit Kopftuch als Lehrerin des Landes Berlin -

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2018 - 60 Ca 8090/17
    Die Kammer macht hierbei die Begründung des Arbeitsgerichtes Berlin in einem vergleichbaren "Kopftuch-Rechtsstreit" (vom 14. April 2016 - 58 Ca 13376/15 - unter IV.2.a) der Gründe) uneingeschränkt zu Eigen.
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2018 - 60 Ca 8090/17
    Eine Interpretation, die sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BVerfG vom 06. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 - NZA 2018, Seite 774 bis 781).
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