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   BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14   

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https://dejure.org/2018,16564
BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14 (https://dejure.org/2018,16564)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14 (https://dejure.org/2018,16564)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - 1 BvR 3042/14 (https://dejure.org/2018,16564)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Alleinige Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen durch Radiologen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Genehmigung eines Arztes zur Erbringung und Abrechnung magnetresonanztomographischer Leistungen (MRT-Leistungen) auf dem Gebiet der Kardiologie für gesetzlich Krankenversicherte

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Beschränkung der Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen auf Radiologen - Gleichbehandlung von Radiologen und Kardiologen mit Zusatzweiterbildung "MRT - fachgebunden -" bzgl der Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen nach Maßgabe der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Genehmigung eines Arztes zur Erbringung und Abrechnung magnetresonanztomographischer Leistungen (MRT-Leistungen) auf dem Gebiet der Kardiologie für gesetzlich Krankenversicherte

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Beschränkung der Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen auf Radiologen - Gleichbehandlung von Radiologen und Kardiologen mit Zusatzweiterbildung "MRT - fachgebunden -" bzgl der Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen nach Maßgabe der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Alleinige Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen durch Radiologen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Magnetresonanztherapie - und die Untersuchung durch Nicht-Radiologen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Alleinige Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen durch Radiologen in der gesetzlichen Krankenversicherung verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Alleinige Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen durch Radiologen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3299
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14
    Denn der Facharztwahl kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls eine der Berufswahl nahekommende, grundlegende Spezialisierungsentscheidung zu (vgl. BVerfGE 33, 125 ), so dass die Zugehörigkeit zu einer Facharztgruppe der Ordnung des Vertragsarztrechts insgesamt dient und deshalb Grundlage für strukturelle Zuordnungen sein kann.

    Mit der einmal getroffenen Auswahl liegt aber eine zumeist dauerhafte Festlegung vor (vgl. BVerfGE 33, 125 ).

    Ein reduzierter Prüfungsmaßstab könnte sich hingegen aus den Grundsätzen ergeben, die für die Überprüfung untergesetzlicher Normen von Selbstverwaltungskörperschaften bestehen (vgl. BVerfGE 33, 125 ; vgl. auch Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 19 Abs. 4, Rn. 217 f. ).

    Angesichts des Stellenwertes, der der Facharztgruppenbildung für die Berufsausübung zukommt (vgl. BVerfGE 33, 125 ), ist an einer nach Facharztgruppen differenzierenden Regelung von Verfassungs wegen nichts zu erinnern.

  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe mit der Zusatzbezeichnung

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14
    das Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. April 2014 - B 6 KA 24/13 R -,.

    Das Bundessozialgericht wies die vom Beschwerdeführer erhobene Revision durch Urteil vom 2. April 2014 - B 6 KA 24/13 R -, juris, zurück.

    Sie beträfe wegen der Vielzahl der Fachärzte, die nicht Radiologen sind, auch nicht nur eine untergeordnete Gruppe (vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 6 KA 24/13 R -, juris, Rn. 33).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14
    c) Eine mögliche Ungleichbehandlung vergleichbarer Gruppen durch die Qualitätssicherungsvereinbarungen und in deren Anwendung auch durch die angefochtenen Entscheidungen ist selbst dann durch § 135 Abs. 2 Satz 4 SGB V gerechtfertigt, wenn die verfassungsrechtlichen Vorgaben den Spielraum der Vertragspartner eng begrenzen sollten (vgl. zu den unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Anforderungen an gesetzliche Vorschriften: BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 121, 317 ; 122, 39 m.w.N.).

    aa) Für eine engmaschige gerichtliche Kontrolle spricht, dass die mögliche Ungleichbehandlung der Ärzte an Kriterien anknüpft, auf die der Einzelne nach der Festlegung auf ein Facharztgebiet faktisch keinen Einfluss mehr hat, und er daher nachteilige Folgen nicht mehr vermeiden kann (vgl. BVerfGE 122, 39 ).

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14
    a) Das Bundesverfassungsgericht führt zum Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in ständiger Rechtsprechung aus (BVerfGE 107, 133 ; vgl. auch BVerfGE 62, 256 m.w.N.; 102, 41 ; 104, 126 ):.

    Er verletzt aber das Gleichheitsgrundrecht, wenn er bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 102, 41 [54]; 104, 126 [144 f.]; stRspr).

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14
    a) Das Bundesverfassungsgericht führt zum Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in ständiger Rechtsprechung aus (BVerfGE 107, 133 ; vgl. auch BVerfGE 62, 256 m.w.N.; 102, 41 ; 104, 126 ):.

    Dabei sind dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der jeweiligen Regelung umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten, etwa auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Freiheit der beruflichen Tätigkeit (vgl. BVerfGE 62, 256 [274]), nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 92, 53 [69]; stRspr).".

  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14
    a) Das Bundesverfassungsgericht führt zum Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in ständiger Rechtsprechung aus (BVerfGE 107, 133 ; vgl. auch BVerfGE 62, 256 m.w.N.; 102, 41 ; 104, 126 ):.

    Er verletzt aber das Gleichheitsgrundrecht, wenn er bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 102, 41 [54]; 104, 126 [144 f.]; stRspr).

  • BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14
    Der Wirtschaftlichkeit der Versorgung dient letztlich auch die Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, indem sie nicht nur ein bestimmtes Niveau der Versorgung gewährleistet, sondern auch den sparsamen Einsatz von Ressourcen (BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2004 - 1 BvR 1127/01 -, juris, Rn. 25).

    Die Norm knüpft dabei an die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 GG an (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2004 - 1 BvR 1127/01 -, juris, Rn. 21 f.; vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 520/07 -, juris, Rn. 13).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2013 - L 7 KA 60/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsgenehmigung -

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14
    das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Februar 2013 - L 7 KA 60/11 -,.

    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hob auf die Berufung der Beklagten mit Urteil vom 20. Februar 2013 - L 7 KA 60/11 -, juris, das Urteil des Sozialgerichts auf und wies die Klage ab.

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14
    c) Eine mögliche Ungleichbehandlung vergleichbarer Gruppen durch die Qualitätssicherungsvereinbarungen und in deren Anwendung auch durch die angefochtenen Entscheidungen ist selbst dann durch § 135 Abs. 2 Satz 4 SGB V gerechtfertigt, wenn die verfassungsrechtlichen Vorgaben den Spielraum der Vertragspartner eng begrenzen sollten (vgl. zu den unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Anforderungen an gesetzliche Vorschriften: BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 121, 317 ; 122, 39 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 520/07

    Verweigerung der Zulassung eines besonders qualifizierten Kardiologen zur

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14
    Die Norm knüpft dabei an die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 GG an (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2004 - 1 BvR 1127/01 -, juris, Rn. 21 f.; vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 520/07 -, juris, Rn. 13).
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 23/97 R

    Erbringung und Abrechnung bestimmter zytologischer Leistungen -

  • BVerfG, 09.03.2000 - 1 BvR 1662/97

    Versagung der Anerkennung einer in der Weiterbildungsordnung von

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 1/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe - Durchführung von

  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • SG Berlin, 06.04.2011 - S 71 KA 151/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe mit Zusatzqualifikation "Kardio-MRT" -

  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualifikationsanforderung -

  • BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische

    Er verletzt das allgemeine Gleichheitsgrundrecht erst dann, wenn er bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfG Beschluss vom 2.5.2018 - 1 BvR 3042/14 - juris RdNr 18 mwN).
  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 45/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor auch

    Dass es sich bei speziellen Laboratoriumsuntersuchungen um ärztliche Leistungen handelt, die besonderer Kenntnisse und Erfahrungen bedürfen, unterliegt keinem Zweifel (zum Beurteilungsspielraum der Bundesmantelvertragspartner vgl BSG Urteil vom 31.1.2001 - B 6 KA 24/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16 S 83 = Juris RdNr 13; BVerfG Beschluss vom 2.5.2018 - 1 BvR 3042/14 - GesR 2018, 520 RdNr 25, beide mwN) .

    Sie bewirkt, dass einem Vertragsarzt die Leistungserbringung grundsätzlich auch durch die Bundesmantelvertragspartner zu erlauben ist, wenn die betroffenen Leistungen nach den WBO der Länder einheitlich zu seinem Fachgebiet gehören (vgl Begründung der Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen zum GKV-GMG, BT-Drucks 15/1525 S 124; zu möglichen Einschränkungen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage von § 135 Abs. 2 S 4 SGB V: BSG Urteil vom 2.4.2014 - B 6 KA 24/13 R - BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 19 ff; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 2.5.2018 - 1 BvR 3042/14) .

    Kann der Einzelne durch sein Verhalten nachteilige Folgen einer Regelung vermeiden, ist die Eingriffsintensität typischerweise geringer als wenn die Möglichkeit fehlt, selbst darauf Einfluss zu nehmen (vgl dazu BSG Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 32/16 R - SozR 4-2500 § 137f Nr. 2 RdNr 45, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; vgl auch BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 2.5.2018 - 1 BvR 3042/14 - NJW 2018, 3299 = Juris RdNr 24; BSG Urteil vom 12.9.2012 - B 3 KR 10/12 R - BSGE 112, 15 = SozR 4-2500 § 137 Nr. 1, RdNr 38).

  • BSG, 14.12.2023 - B 10 KG 1/22 R

    Kindergeld für ohne Eltern eingereistes Kind aus Syrien?

    Es verstößt insbesondere nicht gegen den in Art. 3 Abs. 1 GG normierten allgemeinen Gleichheitssatz, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind, ohne dass dem Gesetzgeber damit jede Differenzierung verwehrt wäre (vgl zB BVerfG Beschluss vom 2.5.2018 - 1 BvR 3042/14 - SozR 4-2500 § 135 Nr. 29 RdNr 18) .
  • BSG, 14.12.2023 - B 10 KG 2/22 R

    Unter welchen Umständen hat ein in Deutschland lebendes Kind Kenntnis vom

    Es verstößt insbesondere nicht gegen den in Art. 3 Abs. 1 GG normierten allgemeinen Gleichheitssatz, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind, ohne dass dem Gesetzgeber damit jede Differenzierung verwehrt wäre (vgl zB BVerfG Beschluss vom 2.5.2018 - 1 BvR 3042/14 - juris RdNr 18) .
  • BayObLG, 18.01.2022 - 1Z RR 40/20

    Vergütungspflicht auch für fachgebietsfremde Leistungen eines Facharztes

    Denn der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit der Versorgung, der im Bereich der teuren Gerätemedizin durch den fehlenden Anreiz gesichert werden soll, sich als Arzt der sogenannten Organfächer selbst Patienten für die eigene Tätigkeit als Arzt der sogenannten Methodenfächer zu überweisen (zu § 135 Abs. 2 Satz 4 SGB V: BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2018, 1 BvR 3042/14, MedR 2019, 134 [juris Rn. 26]), erlaubt nur im vertragsärztlichen Bereich Beschränkungen der ärztlichen Berufsausübung (BVerfG, MedR 2011, 572 [juris Rn. 28]).
  • LSG Sachsen, 24.01.2019 - L 3 AS 476/17

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Regelung nur dann mit diesem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art oder solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 BvR 293/05 - BVerfGE 116, 229 [238] = juris Rdnr. 41, m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/96, 2 BvR 288/07 - BVerfGE 133 377 ff. = juris, jeweils Rdnr. 76, m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3042/14 - NJW 2018, 3299 ff. = juris Rdnr. 18, m. w. N.; vgl. auch Sächs. LSG, Urteil vom 21. April 2016 - L 3 AS 723/14 = juris Rndr.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 - 10 A 10339/21

    Dauer der Berufsförderung von Soldaten auf Zeit; sog. Wiedereinsteller

    Er verletzt aber das Gleichheitsgrundrecht, wenn er bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3042/14 - juris, Rn. 18 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 26.08.2020 - 9 E 3449/20

    Zur Zulässigkeit einer Jobmesse nach Maßgabe der Corona-Verordnung (teilweise

    Das Gleichheitsgrundrecht ist aber dann verletzt, wenn der Verordnungsgeber eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 2.5.2018, 1 BvR 3042/14, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 1/21

    Vertragsärztliche Versorgung; Erbringung von Leistungen der interventionellen

    aa) Eine Verletzung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit liegt nach der stRspr des BVerfG nicht vor, weil Regelungen wie die des § 135 Abs. 4 S 2 SGB V nur Einschränkungen der Berufsausübung enthalten, die verfassungsrechtlich durch Gemeinwohlinteressen gerechtfertigt und insgesamt noch verhältnismäßig sind (grundlegend: Beschluss vom 16. Juli 2004 - 1 BvR 1127/01, SozR 4-2500 § 135 Nr. 2; ebenso: Beschlüsse vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 520/07 - und vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3042/14, beide juris) .
  • LG Berlin, 16.01.2019 - 84 O 300/17

    Privatliquidation ärztlicher Leistungen: MRT-Untersuchung durch einen Orthopäden

    Für den vorliegenden Rechtsstreit irrelevant ist, ob im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zu Recht andere Ärzte als Fachärzte für Radiologie von der Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen ausgeschlossen sind, wie das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen, zuletzt vom 2. Mai 2018, 1 BvR 3042/14, meint.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 12 A 4033/19

    Widerruf und Rückforderung einer einem Milcherzeuger gewährten Tiersonderbeihilfe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 12 A 4035/19

    Widerruf und Rückforderung einer einem Milcherzeuger gewährten Tiersonderbeihilfe

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