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   LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 13 R 127/17   

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https://dejure.org/2018,26942
LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 13 R 127/17 (https://dejure.org/2018,26942)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.06.2018 - L 13 R 127/17 (https://dejure.org/2018,26942)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - L 13 R 127/17 (https://dejure.org/2018,26942)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht einer Bedienung und Küchenhilfe in einem Spielcasino; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 24 Abs 2 SGB 4, § 28p Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5
    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Bedienung und Küchenhilfe im Gastronomiebereich - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht einer Bedienung und Küchenhilfe in einem Spielcasino

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 13 R 127/17
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung; vgl zum Ganzen etwa BSG 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 mwN).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit mindestens 2008, vgl auch hierzu BSG 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 17).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 13 R 127/17
    Dies unterscheidet das Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der Feststellung der Versicherungspflicht vom Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV (BSG 14.09.2004, B 12 KR 1/04, SozR 4-2400 § 22 Nr. 2).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 13 R 127/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7, BSG 04.07.2007, B 11 AL 5/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 8) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 13 R 127/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7, BSG 04.07.2007, B 11 AL 5/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 8) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - L 11 R 3553/13

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung - Vertragsgestaltung - Annahme oder

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 13 R 127/17
    Entgegen der klägerischen Auffassung spricht vorliegend die nur mündliche Vereinbarung sogar eher für eine abhängige Beschäftigung, denn üblicherweise werden bei der Beauftragung selbstständiger Unternehmer und beim Abschluss eines Werkvertrages wegen der Anforderungen an die steuerlichen Pflichten, die Haftungsfragen, die Vergütungsregeln und den geschuldeten Umfang der Tätigkeiten sowie zu Beweiszwecken genaue und schriftliche Vereinbarungen getroffen (vgl. Urteil des LSG Stuttgart vom 26. Januar 2016 - L 11 R 3553/13).
  • LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11

    Krankenversicherung - (zeit)geringfügige Beschäftigung; Arbeitnehmerüberlassung;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 13 R 127/17
    Das Unterlassen einer eigenen Betriebsprüfung beim Arbeitgeber führt nicht zur Rechtswidrigkeit des Bescheides (LSG Baden-Württemberg 29.06.2017, L 10 R 592/17, DStR 2017, 2444; Sächsisches LSG 22.04.2016, L 1 KR 228/11).
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 13 R 127/17
    Das BSG hat im Urteil vom 31. März 2017 (B 12 R 7/15) die Honorarhöhe als Indiz für eine selbstständige Tätigkeit benannt und ausgeführt: "Liegt das vereinbarte Honorar deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers (...) und lässt es dadurch Eigenvorsorge zu, ist dies ein gewichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit" (Rn. 50, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17

    Betriebsprüfung - Zulässigkeit der Nutzung von Ermittlungsergebnissen des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 13 R 127/17
    Das Unterlassen einer eigenen Betriebsprüfung beim Arbeitgeber führt nicht zur Rechtswidrigkeit des Bescheides (LSG Baden-Württemberg 29.06.2017, L 10 R 592/17, DStR 2017, 2444; Sächsisches LSG 22.04.2016, L 1 KR 228/11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - L 1 KR 526/16

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 13 R 127/17
    Nach dem Gesamtbild der hier streitigen Tätigkeit war M daher vollständig in die Betriebsabläufe im Casino eingegliedert (vgl. für den Fall einer an die Einteilung im Dienstplan gebundenen Pflegekraft: Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 26. April 2018 - L 1 KR 526/16).
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