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Rechtsprechung
   ArbG Siegburg, 22.11.2018 - 5 Ca 1305/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39246
ArbG Siegburg, 22.11.2018 - 5 Ca 1305/18 (https://dejure.org/2018,39246)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 22.11.2018 - 5 Ca 1305/18 (https://dejure.org/2018,39246)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 22. November 2018 - 5 Ca 1305/18 (https://dejure.org/2018,39246)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung zur Erhöhung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Urlaubsabgeltung bei Eigenkündigung vor dem 31.03. - versäumte ordentliche Kündigungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Keine fristlose Kündigung zur Erhöhung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung zur Erhöhung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung zur Erhöhung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung zur Erhöhung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung zur Erhöhung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Alt-Urlaub ist nicht per Kündigung zu retten

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer kann nicht durch fristlose Eigenkündigung dem Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen entgegenwirken

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubsabgeltungsansprüche nach außerordentlicher Kündigung eines Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus ArbG Siegburg, 22.11.2018 - 5 Ca 1305/18
    Rn. 24 Der vormals bestehende Urlaubsanspruch ist entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gemäß § 7 Absatz 3 Satz 3 Bundesurlaubsgesetz mit Ablauf des 15.03.2018 verfallen, da nach dieser Rechtsprechung die gesetzlichen Urlaubsansprüche aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung der zuvor genannten Norm 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen (vgl. Bundesarbeitsgericht vom 07.08.2012 - 9 AZR 353/10, NJW 2012, 3529, 3533).

    Dies gilt auch bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit (vgl. BAG vom 07.08.2012 - 9 AZR 353/10 aaO., Rdnr. 32 ff.).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …

    Auszug aus ArbG Siegburg, 22.11.2018 - 5 Ca 1305/18
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG v. 10 Juni 2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227, 1231, juris).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Siegburg, 22.11.2018 - 5 Ca 1305/18
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG v. 16 Dezember 2010 - 2 AZR 485/08, juris).
  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 190/17

    Umfang der Revisionszulassung - Vertragsstrafe - arbeitnehmerseitige …

    Auszug aus ArbG Siegburg, 22.11.2018 - 5 Ca 1305/18
    Dabei sind beide Vertragsparteien allerdings gehalten, darauf hinzuwirken, das Arbeitsverhältnis nach Möglichkeit bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist in einer für beide Teile zumutbare Weise aufrecht zu erhalten (vgl. mwN. Bundesarbeitsgericht vom 22.03.2018 - 8 AZR 190/17, NJW 2018, 3267, 3269).
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