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   OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1885/18   

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https://dejure.org/2018,40108
OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1885/18 (https://dejure.org/2018,40108)
OLG München, Entscheidung vom 16.11.2018 - 10 U 1885/18 (https://dejure.org/2018,40108)
OLG München, Entscheidung vom 16. November 2018 - 10 U 1885/18 (https://dejure.org/2018,40108)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • beck-blog

    130%-Rechtsprechung auch bei Fahrrädern

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall Rennrad: Totalschaden - 130-%-Grenze

  • rewis.io

    130%-Rechtsprechung auch bei Fahrrädern

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • minderwert.de PDF

    Wenn ein Fahrrad Totalschaden erleidet - Minderwert auch für Rennrad

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    130%-Rechtsprechung gilt auch bei Rennrädern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsunfall; Fahrrad; Totalschaden; Reparaturkosten; 130%-Rechtsprechung

  • rechtsportal.de

    Begrenzung der Höhe unfallbedingter Reparaturkosten bei einem Fahrrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Totalschaden beim Rennrad: Gilt die 130 %-Rechtsprechung?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    130%-Rechtsprechung auch bei Fahrrädern

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    130%-Grenze gilt auch bei Fahrrädern!

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    Die 130 %-Rechtsprechung gilt auch bei beschädigten Fahrrädern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Das demolierte Rennrad - 130-Prozent-Grenze: Wie viel darf die Reparatur nach einem Unfallschaden kosten?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begrenzung der Kostenhöhe bei unfallbedingter Reparatur eines Fahrrads

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auch beim Fahrrad dürfen Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die 130%-Rechtsprechung des BGH gilt auch für Fahrräder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die 130%-Rechtsprechung gilt auch für Fahrräder

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 249 BGB
    Die 130 %-Rechtsprechung gilt auch bei Fahrrädern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 286
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1885/18
    einer etwaigen Wertminderung erstattet verlangen, wenn diese Summe den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigt (BGH VersR 1992, 61; BGH r+s 2003, 303; r+s 2005, 172; r+s 2009, 434; r+s 2010, 128; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. A., § 249 BGB, Rn. 65).

    Der Reparaturkostenersatz erfolgt allerdings nur nach tatsächlich durchgeführter, fachgerechter Reparatur im Umfange des Sachverständigengutachtens (BGH DAR 2005, 266), jedenfalls aber in einem Umfang, der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigt (BGH DAR 2005, 268 [269]).

    Im Hinblick auf den Wert der Sache wäre eine solche Art der Wiederherstellung im Allgemeinen unvernünftig und kann dem Geschädigten nur ausnahmsweise im Hinblick darauf zugebilligt werden, dass der für ihn gewohnte und von ihm gewünschte Zustand des Fahrzeuges auch tatsächlich wie vor dem Schadensfall erhalten bleibt bzw. wiederhergestellt wird (vgl. BGH VersR 2007, 1244; BGHZ 162, 161, 168; BGH VersR 1972, 1024 f. und VersR 1985, 593, 594).

  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1885/18
    Im Hinblick auf den Wert der Sache wäre eine solche Art der Wiederherstellung im Allgemeinen unvernünftig und kann dem Geschädigten nur ausnahmsweise im Hinblick darauf zugebilligt werden, dass der für ihn gewohnte und von ihm gewünschte Zustand des Fahrzeuges auch tatsächlich wie vor dem Schadensfall erhalten bleibt bzw. wiederhergestellt wird (vgl. BGH VersR 2007, 1244; BGHZ 162, 161, 168; BGH VersR 1972, 1024 f. und VersR 1985, 593, 594).
  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 258/06

    Höhe des Schadensersatzes bei wirtschaftlichem Totalschaden

    Auszug aus OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1885/18
    Im Hinblick auf den Wert der Sache wäre eine solche Art der Wiederherstellung im Allgemeinen unvernünftig und kann dem Geschädigten nur ausnahmsweise im Hinblick darauf zugebilligt werden, dass der für ihn gewohnte und von ihm gewünschte Zustand des Fahrzeuges auch tatsächlich wie vor dem Schadensfall erhalten bleibt bzw. wiederhergestellt wird (vgl. BGH VersR 2007, 1244; BGHZ 162, 161, 168; BGH VersR 1972, 1024 f. und VersR 1985, 593, 594).
  • BGH, 20.06.1972 - VI ZR 61/71

    Umfang des Schadensersatzes bei Unfallschäden an gebrauchten PKW

    Auszug aus OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1885/18
    Im Hinblick auf den Wert der Sache wäre eine solche Art der Wiederherstellung im Allgemeinen unvernünftig und kann dem Geschädigten nur ausnahmsweise im Hinblick darauf zugebilligt werden, dass der für ihn gewohnte und von ihm gewünschte Zustand des Fahrzeuges auch tatsächlich wie vor dem Schadensfall erhalten bleibt bzw. wiederhergestellt wird (vgl. BGH VersR 2007, 1244; BGHZ 162, 161, 168; BGH VersR 1972, 1024 f. und VersR 1985, 593, 594).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1885/18
    einer etwaigen Wertminderung erstattet verlangen, wenn diese Summe den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigt (BGH VersR 1992, 61; BGH r+s 2003, 303; r+s 2005, 172; r+s 2009, 434; r+s 2010, 128; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. A., § 249 BGB, Rn. 65).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1885/18
    einer etwaigen Wertminderung erstattet verlangen, wenn diese Summe den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigt (BGH VersR 1992, 61; BGH r+s 2003, 303; r+s 2005, 172; r+s 2009, 434; r+s 2010, 128; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. A., § 249 BGB, Rn. 65).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1885/18
    Der Reparaturkostenersatz erfolgt allerdings nur nach tatsächlich durchgeführter, fachgerechter Reparatur im Umfange des Sachverständigengutachtens (BGH DAR 2005, 266), jedenfalls aber in einem Umfang, der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigt (BGH DAR 2005, 268 [269]).
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZB 71/08

    Ersatzfähigkeit und -fälligkeit den Wiederbeschaffungswert übersteigender

    Auszug aus OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1885/18
    einer etwaigen Wertminderung erstattet verlangen, wenn diese Summe den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigt (BGH VersR 1992, 61; BGH r+s 2003, 303; r+s 2005, 172; r+s 2009, 434; r+s 2010, 128; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. A., § 249 BGB, Rn. 65).
  • BGH, 08.12.2009 - VI ZR 119/09

    Ersatz von Reparaturaufwand 30 % über dem Wiederbeschaffungswert

    Auszug aus OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1885/18
    einer etwaigen Wertminderung erstattet verlangen, wenn diese Summe den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigt (BGH VersR 1992, 61; BGH r+s 2003, 303; r+s 2005, 172; r+s 2009, 434; r+s 2010, 128; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. A., § 249 BGB, Rn. 65).
  • LG Traunstein, 11.05.2018 - 5 O 2804/16

    Schadensersatz bei wirtschaftlichem Totalschaden eines Rennrades mit Carbonrahmen

    Auszug aus OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1885/18
    Auf die Berufung der Beklagten vom 01.06.2018 wird das Endurteil des LG Traunstein vom 11.05.2018 (Az. 5 O 2804/16) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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