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   LG Frankfurt/Main, 24.01.2019 - 2-03 O 250/18   

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https://dejure.org/2019,10061
LG Frankfurt/Main, 24.01.2019 - 2-03 O 250/18 (https://dejure.org/2019,10061)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.01.2019 - 2-03 O 250/18 (https://dejure.org/2019,10061)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 2-03 O 250/18 (https://dejure.org/2019,10061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 890 ZPO
    Zur Haftung für eine Verlinkung auf die Webseite eines Konzernunternehmens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Haftung für eine Verlinkung auf die Webseite eines Konzernunternehmens

  • Wolters Kluwer

    Zur Haftung für eine Verlinkung auf die Webseite eines Konzernunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 850
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 04.04.2017 - 11 W 41/16

    Zur Haftung für eine Verlinkung auf eine von einer Konzerngesellschaft

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.01.2019 - 3 O 250/18
    Ferner kann von Bedeutung sein, ob ein zwischen dem Verlinkenden und der verlinkten Webseite eine auch nach außen hervortretende geschäftsmäßige Verbundenheit besteht, wobei insoweit auch die Bezeichnung von Bedeutung sein kann und ob die verlinkten Inhalte unmittelbar der Bewerbung der angebotenen Leistungen dienen (OLG Frankfurt a.M. MMR 2017, 702 Rn. 34 f.).

    Letztlich kann es darauf ankommen, ob durch die Verlinkung gegenüber dem Durchschnittsnutzer der Eindruck hervorgerufen wird, dass es sich bei dieser Webseite auch um eigene Inhalte handelt und sich diese dadurch nach außen zu eigen macht (OLG Frankfurt a.M. MMR 2017, 702 [OLG Köln 02.06.2017 - 6 U 182/16] Rn. 36).

    Auch das Logo der L D Gruppe findet sich auf beiden Webseiten wieder (vgl. Anlage G3, Bl. 147 d.A. links oben und Anlage G6, Bl. 152 d.A. links oben), was den Eindruck eines einheitlichen Auftritts verstärkt (vgl. insoweit auch OLG Frankfurt a.M. MMR 2017, 702).

    Soweit die Schuldnerin darauf verweist, dass die Webseite "www.d.com" nicht von ihr betrieben wird, verkennt sie, dass es nicht um den Betrieb der Webseite, sondern um die Einbindung der Inhalte durch ein Zueigenmachen in Form des streitgegenständlichen Links geht (vgl. OLG Frankfurt a.M. MMR 2017, 702 Rn. 36).

  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 74/14

    Haftung für Hyperlink - Wettbewerbsverstoß im Internet: Voraussetzungen einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.01.2019 - 3 O 250/18
    Dies ist aus Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen (BGH GRUR 2016, 855 Rn. 17 - Ärztebewertungsportal III m.w.N.; vgl. auch BGH GRUR 2016, 209 [BGH 18.06.2015 - I ZR 74/14] Rn. 17 - Haftung für Hyperlink).

    Insoweit kann bei der Bewertung Berücksichtigung finden, ob ein Link ein wesentliches Bestandteil des Geschäftsmodells des Verlinkenden ist, ob offen oder versteckt für eigene Produkte geworben wird, ob das eigene Angebot vervollständigt wird und ob es sich um einen allgemeinen oder einen Deep Link handelt (BGH GRUR 2016, 209 [BGH 18.06.2015 - I ZR 74/14] Rn. 18 f. - Haftung für Hyperlink).

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.01.2019 - 3 O 250/18
    Dies ist aus Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen (BGH GRUR 2016, 855 Rn. 17 - Ärztebewertungsportal III m.w.N.; vgl. auch BGH GRUR 2016, 209 [BGH 18.06.2015 - I ZR 74/14] Rn. 17 - Haftung für Hyperlink).

    Dabei ist bei der Annahme einer Identifikation mit fremden Inhalten grundsätzlich Zurückhaltung geboten (BGH GRUR 2016, 855 [BGH 01.03.2016 - VI ZR 34/15] Rn. 17 - Ärztebewertungsportal III m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 09.11.2017 - 6 W 96/17

    Unterlassungsvollstreckung: Anforderungen an die vom Schuldner zu treffenden

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.01.2019 - 3 O 250/18
    In diesem Fall haben die neben der in Bezug genommenen konkreten Verletzungshandlung abstrakt formulierten Merkmale die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 09.11.2017 - 6 W 96/17, BeckRS 2017, 134633 m.w.N.).

    müssen angedrohte Sanktionen auch verhängt werden, um die Durchsetzung von Anordnungen sicherzustellen (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 09.11.2017 - 6 W 96/17, BeckRS 2017, 134633 m.w.N.).

  • OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13

    Verantwortlichkeit für Inhalte einer fremden Internetseite aufgrund Setzen eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.01.2019 - 3 O 250/18
    Eine solche Haftung für fremde Inhalte kann insbesondere ausscheiden, wenn es sich um Inhalte handelt, die von einem Dritten, mit dem der Verlinkende in keiner näheren Beziehung steht, eingestellt wurden (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2014, 259).
  • OLG Köln, 02.06.2017 - 6 U 182/16

    Wirksamkeit einer vorformulierten Einwilligungserklärung betreffend die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.01.2019 - 3 O 250/18
    Letztlich kann es darauf ankommen, ob durch die Verlinkung gegenüber dem Durchschnittsnutzer der Eindruck hervorgerufen wird, dass es sich bei dieser Webseite auch um eigene Inhalte handelt und sich diese dadurch nach außen zu eigen macht (OLG Frankfurt a.M. MMR 2017, 702 [OLG Köln 02.06.2017 - 6 U 182/16] Rn. 36).
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