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Rechtsprechung
   OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32999
OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18 (https://dejure.org/2019,32999)
OLG München, Entscheidung vom 09.05.2019 - 29 U 1048/18 (https://dejure.org/2019,32999)
OLG München, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - 29 U 1048/18 (https://dejure.org/2019,32999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 196
    Nutzung einer Bodenrichtwertsammlung eines Gutachterausschusses auf einem Internetportal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 1
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 185/03

    Bodenrichtwertsammlung

    Auszug aus OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18
    Die Entscheidung Bodenrichtwertsammlung (GRUR 2007, 137) des Bundesgerichtshofs sei vor der Änderung des § 145 Abs. 3 BewG ergangen.

    Die Aufwendungen der Klägerin für die Bodenrichtwertsammlung können nicht als unbedeutend und von jedermann leicht zu erbringen angesehen werden, sondern sind ausreichend, um einen Datenbankschutz zu begründen (vgl. BGH GRUR 2007, 137, Rn. 9 - Bodenrichtwertsammlung für die Bodenrichtwertsammlung der Stadt Karlsruhe).

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18
    Die Klägerin habe hinsichtlich der Bodenrichtwertsammlung eine Monopolstellung inne und sei daher gemäß der Orange-Book-Standard Rechtsprechung des BGH (GRUR 2009, 694 ff., die auch im Urheberrecht anzuwenden sei (BGH GRUR 2013, 618 Tz. 51 ff. - Internetvideorekorder II) verpflichtet, den Beklagten die Nutzung der Sammlung zu angemessenen Bedingungen zu lizenzieren, was diese nicht getan habe.

    Nach der für standardessentielle Patente entwickelten Rechtsprechung kann der aus einem Patent in Anspruch genommene Beklagte grundsätzlich dem Unterlassungsbegehren des Patentinhabers den Einwand entgegenhalten, der Kläger behindere ihn mit der Weigerung, einen Patentlizenzvertrag abzuschließen, unbillig in einem gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehr oder diskriminiere ihn gegenüber anderen Unternehmen und missbrauche damit seine marktbeherrschende Stellung (vgl. BGH GRUR 2009, 694, Rn. 22 - Orange-Book-Standard).

  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 152/11

    Internet-Videorecorder II

    Auszug aus OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18
    Die Klägerin habe hinsichtlich der Bodenrichtwertsammlung eine Monopolstellung inne und sei daher gemäß der Orange-Book-Standard Rechtsprechung des BGH (GRUR 2009, 694 ff., die auch im Urheberrecht anzuwenden sei (BGH GRUR 2013, 618 Tz. 51 ff. - Internetvideorekorder II) verpflichtet, den Beklagten die Nutzung der Sammlung zu angemessenen Bedingungen zu lizenzieren, was diese nicht getan habe.

    Im Urheberrecht kommt die Geltendmachung des Zwangslizenzeinwands gegen einen Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit der Verpflichtung der Sendeunterunternehmen und Kabelunternehmen zum Abschluss eines Vertrags über die Kabelweitersendung gemäß § 87 Abs. 5 UrhG in Betracht (vgl. BGH GRUR 2013, 618, Rn. 45 ff. - Internet-Videorecorder II).

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 196/08

    Zweite Zahnarztmeinung II

    Auszug aus OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18
    Nicht notwendig sind Investitionen von substanziellem Gewicht (BGH GRUR 2011, 724, Rn. 23 - Zweite Zahnarztmeinung II).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-338/02

    Fixtures Marketing

    Auszug aus OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18
    Zwar weisen die Beklagten zutreffend darauf hin, dass die Erzeugung der Daten nicht dem Investitionsschutz unterfällt (vgl. EuGH GRUR 2005, 252, 253 und Leitsatz - Fixtures-Fußballspielpläne II), so dass die Arbeit der Mitglieder des Gutachterausschusses hinsichtlich der erforderlichen Investitionen nicht zu berücksichtigen ist.
  • LG München I, 23.03.2018 - 37 O 2194/17

    Keine Nutzung der Bodenrichtwertsammlung des Gutachterausschusses

    Auszug aus OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18
    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 23. März 2018, 37 O 2194/17, die Klage abzuweisen sowie die Berufung der Klägerin zurückzuweisen.
  • LG Köln, 15.04.2025 - 14 O 82/25

    Einbindung der ARD-Mediathek in Joyn war unzulässig

    Die Qualifikation als Datenbankhersteller ist hingegen unabhängig davon, aus welchen Quellen der Rechteinhaber sich finanziert (siehe OLG München, ZUM-RD 2019, 464, 464, zur Bodenrichtwertsammlung der Stadt München, mit Verweis auf BGH, ZUM 2007, 136 Rn. 10 - Bodenrichtwertsammlung).

    Auch die BGH Rechtsprechung zur Bodenrichtwertsammlung (ZUM 2007, 136) fordert etwa keine vollständige Refinanzierung der Investition (vgl. auch nachfolgend OLG München, ZUM-RD 2019, 464).

  • OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 75/25

    Weiterer Anspruch der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen-rechtlichen …

    Denn auch wenn die Antragstellerinnen für die Nutzung der Mediathek keine Gegenleistung, auch nicht in Form von durch den Nutzer offenbarten Daten, fordern und ihre Aufwendungen nicht durch erwirtschaftete Gewinne gegenfinanzieren müssen, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass das Recht des Datenbankherstellers auch entsteht, wenn zur Herstellung der Datenbank - in concreto: einer Bodenrichtwertsammlung - öffentliche Mittel und Ressourcen einer Gebietskörperschaft eingesetzt werden (vgl. BGH GRUR 2007, 137 Rn. 10 - Bodenrichtwertsammlung, wo die klagende Stadt ohne Problematisierung dieser Frage als Herstellerin angesehen wurde; darauf aufbauend OLG München GRUR-RR 2020, 1, 2 Rn. 23 - Städtische Bodenrichtwertsammlung;… zustimmend Czychowski, in: Fromm/Nordemann, UrhG, 13. Aufl. 2025, § 87a Rn. 27).
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