Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.09.2019 - 6 U 83/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5 ; UWG § 2
Wettbewerbswidrigkeit der Führung der Bezeichnung "Fachverband Matratzen-Industrie" durch einen gemeinnützigen eingetragenen Verein - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Fachverband Matratzen-Industrie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß durch Bezeichnung "Fachverband Matratzen-Industrie" durch einen gemeinnützigen eingetragenen Verein
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kein Wettbewerbsverstoß durch Bezeichnung "Fachverband Matratzen-Industrie" durch einen gemeinnützigen eingetragenen Verein bei entsprechender Mitgliederstruktur
Verfahrensgang
- LG Köln, 02.04.2019 - 81 O 126/18
- LG Köln, 04.06.2019 - 81 O 126/18
- OLG Köln, 27.09.2019 - 6 U 83/19
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2019, 530
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14
Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines …
Auszug aus OLG Köln, 27.09.2019 - 6 U 83/19
Weltanschauliche, wissenschaftliche, redaktionelle oder verbraucherpolitische Äußerungen von Unternehmen oder anderen Personen, die nicht in funktionalem Zusammenhang mit der Absatz- oder Bezugsförderung stehen, unterfallen demnach nicht dem UWG (BGH GRUR 2016, 710 - Im Immobiliensumpf, juris-Tz. 12, m.w.N). - BGH, 25.06.1992 - I ZR 60/91
Erdgassteuer - Wettbewerbsförderungsabsicht; Meinungsfreiheit
Auszug aus OLG Köln, 27.09.2019 - 6 U 83/19
Bei Äußerungen im Rahmen einer Anzeigen-/Presseaktion durch einen Verband, dessen Satzungszweck es ist, die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen, spricht hierfür bereits eine tatsächliche Vermutung (vgl. BGH GRUR 1992, 707 - Erdgassteuer, juris-Tz. 22).
- LG Köln, 21.04.2020 - 31 O 220/19
Zugespitzte und plakative Äußerungen in politischer Diskussion zulässig
Rn. 39 Das Handeln eines gemeinnützigen Vereins kann zwar den danach erforderlichen Unternehmensbezug aufweisen, wenn der Verein im Wettbewerb tätig wird und sich tatsächlich unternehmerisch betätigt, zum Beispiel indem er selbst Waren veräußert oder seine Mitgliederwerbung der Förderung des Wettbewerbs der Mitgliedsunternehmen dient (OLG Köln GRUR-RR 2019, 530;… Köhler/Bornkamm, UWG, 37. Aufl., § 2 Rn. 18, 24, 28, 40).
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