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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 10.09.2019 - 327 O 263/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,34816
LG Hamburg, 10.09.2019 - 327 O 263/19 (https://dejure.org/2019,34816)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.09.2019 - 327 O 263/19 (https://dejure.org/2019,34816)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. September 2019 - 327 O 263/19 (https://dejure.org/2019,34816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Methylphenidat

    § 139 Abs 1 PatG, Art 64 Abs 1 EuPatÜbk, Art 64 Abs 3 EuPatÜbk, § 935 ZPO
    Voraussetzung einstweiliger Verfügung wegen Patentverletzungshandlung von Generikaunternehmen - Methylphenidat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung …

    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2019 - 327 O 263/19
    In Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund von Patentverletzungshandlungen von Generikaunternehmen kann im Rahmen der Prüfung des Vorliegens eines Verfügungsgrundes regelmäßig von dem Erfordernis einer dem Verfügungsantragsteller günstigen streitigen Rechtsbestandsentscheidung in Bezug auf das Verfügungspatent abgesehen werden und hat eine Verbotsverfügung auch dann zu ergehen, wenn das Verletzungsgericht zwar keine endgültige Sicherheit über den Rechtsbestand des Verfügungspatents gewinnen kann, nach seiner Einschätzung aber mehr für als gegen ihn spricht (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2013 - I-2 U 87/21, GRUR-RR 2013, 236 ff., 240 - Flupirtin-Maleat).

    Rn. 94 Im Rahmen der Prüfung des Vorliegens eines Verfügungsgrundes kann bei - wie hier - Verletzungshandlungen von Generikaunternehmen regelmäßig von dem Erfordernis einer dem Antragsteller günstigen streitigen Rechtsbestandsentscheidung abgesehen werden (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 ff., 240 - Flupirtin-Maleat). Während der von ihnen angerichtete Schaden im Falle einer späteren Aufrechterhaltung des Patents vielfach enorm und (mit Rücksicht auf den durch eine entsprechende Festsetzung von Festbeträgen verursachten Preisverfall) nicht wieder gut zu machen ist, hat eine (wegen späterer Vernichtung des Patents) unberechtigte Verfügung lediglich zur Folge, dass das Generikaunternehmen vorübergehend zu Unrecht vom Markt ferngehalten wird, was durch entsprechende Schadenersatzansprüche gegen den Patentinhaber vollständig ausgeglichen werden kann (…OLG Düsseldorf a. a. O.).

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2019 - 327 O 263/19
    Rn. 85 Dabei wird nach der Vorgabe in Art. 69 Abs. 1 EPÜ der Schutzbereich eines Patents durch die Patentansprüche bestimmt (vgl. BGH GRUR 2011, 701 ff. (703) - Okklusionsvorrichtung). Damit diese Bestimmung so erfolgen kann, dass die Ziele des Art. 1 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ erreicht werden, ist zunächst unter Berücksichtigung von Beschreibung und Zeichnungen der technische Sinngehalt zu ermitteln, der dem Wortlaut des Patentanspruchs aus fachmännischer Sicht beizumessen ist (…vgl. BGH a. a. O.).
  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im …

    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2019 - 327 O 263/19
    Rn. 84 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Auslegung eines Patents nicht die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu bestimmen ist (vgl. nur BGH GRUR 2016, 169 ff. (170 m. w. N.)).
  • OLG Bremen, 04.02.2022 - 2 U 87/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf VII mit einem Motor der …

    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2019 - 327 O 263/19
    In Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund von Patentverletzungshandlungen von Generikaunternehmen kann im Rahmen der Prüfung des Vorliegens eines Verfügungsgrundes regelmäßig von dem Erfordernis einer dem Verfügungsantragsteller günstigen streitigen Rechtsbestandsentscheidung in Bezug auf das Verfügungspatent abgesehen werden und hat eine Verbotsverfügung auch dann zu ergehen, wenn das Verletzungsgericht zwar keine endgültige Sicherheit über den Rechtsbestand des Verfügungspatents gewinnen kann, nach seiner Einschätzung aber mehr für als gegen ihn spricht (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2013 - I-2 U 87/21, GRUR-RR 2013, 236 ff., 240 - Flupirtin-Maleat).
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