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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 12.09.2019 - 327 O 233/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35320
LG Hamburg, 12.09.2019 - 327 O 233/19 (https://dejure.org/2019,35320)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.09.2019 - 327 O 233/19 (https://dejure.org/2019,35320)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. September 2019 - 327 O 233/19 (https://dejure.org/2019,35320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 9 S 1 PatG, § 139 Abs 1 S 1 PatG, Art 64 Abs 1 EuPatÜbk, Art 64 Abs 3 EuPatÜbk
    Patentrecht: schutzrechtsverletzender Akt bei Lieferung durch nicht verbundene Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus LG Hamburg, 12.09.2019 - 327 O 233/19
    Rn. 92 Dabei wird nach der Vorgabe in Art. 69 Abs. 1 EPÜ der Schutzbereich eines Patents durch die Patentansprüche bestimmt (vgl. BGH GRUR 2011, 701 ff. (703) - Okklusionsvorrichtung). Damit diese Bestimmung so erfolgen kann, dass die Ziele des Art. 1 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ erreicht werden, ist zunächst unter Berücksichtigung von Beschreibung und Zeichnungen der technische Sinngehalt zu ermitteln, der dem Wortlaut des Patentanspruchs aus fachmännischer Sicht beizumessen ist (…vgl. BGH a. a. O.).
  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im …

    Auszug aus LG Hamburg, 12.09.2019 - 327 O 233/19
    Rn. 91 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Auslegung eines Patents nicht die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu bestimmen ist (vgl. nur BGH GRUR 2016, 169 ff. (170 m. w. N.)).
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