Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.08.2019 - I-3 Wx 26/19 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Betriebs-Berater
Firmenbezeichnung muss dem Grundsatz der Firmenwahrheit entsprechen
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Firma, Firma der GmbH, Firmenrecht, Firmenwahrheit, Not und Elend, Unternehmensgegenstand
- notar-drkotz.de
Grundsatz der Firmenwahrheit bei Eintragung eines Unternehmens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Grundsatz der Firmenwahrheit bei der Firma "Not und Elend GmbH"
Papierfundstellen
- DNotZ 2020, 778
- FGPrax 2020, 32
- NZG 2020, 308
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 13.10.2010 - 20 W 196/10
Handelsregistereintragung einer GmbH: Internet-Domain mit Gattungsbezeichnung als …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.08.2019 - 3 Wx 26/19
Ein Gleichbehandlungsanspruch gegenüber anderen, etwa firmenrechtlich unzulässigen Eintragungen besteht nicht (vgl. OLG Frankfurt, BeckRS 2011, 375 ff.).
- OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - 3 Wx 133/19
Löschung einer Firma auf Antrag der StBK
- OLG Düsseldorf, 09.07.2024 - 3 Wx 77/24
Eintragungsfähigkeit und Zulässigkeit der Firmenbezeichnung "Deutsches Zentrum …
Das Registergericht - und bei Ablehnung eines Eintragungsantrages auch das Beschwerdegericht - ist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 HGB auf die Berücksichtigung evidenter und ohne Beweisaufnahme feststellbarer Tatbestände beschränkt; es ist allerdings gehalten, etwaigen Zweifeln hinsichtlich der Irreführungseignung der Firma nachzugehen (Zu Allem: Senat, Beschluss vom 12.8.2019, I-3 Wx 26/19 m.w.N.; Beschluss vom 3.5.2024, I-3 Wx 49/24 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 03.05.2024 - 3 Wx 49/24
1. Die Vorschrift des § 382 Abs. 4 FamFG ist nicht anwendbar, wenn der Mangel des …
Das Registergericht - und bei Ablehnung eines Eintragungsantrages auch das Beschwerdegericht - ist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 HGB auf die Berücksichtigung evidenter und ohne Beweisaufnahme feststellbarer Tatbestände beschränkt; es ist allerdings gehalten, etwaigen Zweifeln hinsichtlich der Irreführungseignung der Firma nachzugehen (Zu Allem: Senat, Beschluss vom 12.8.2019, I-3 Wx 26/19 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 09.07.2024 - 3 Wx 77/243 Wx 77/24 Das Registergericht - und bei Ablehnung eines Eintragungsantrages auch das Beschwerdegericht - ist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 HGB auf die Berücksichtigung evidenter und ohne Beweisaufnahme feststellbarer Tatbestände beschränkt; es ist allerdings gehalten, etwaigen Zweifeln hinsichtlich der Irreführungseignung der Firma nachzugehen (Zu Allem: Senat, Beschluss vom 12.8.2019, I-3 Wx 26/19 m.w.N.; Beschluss vom 3.5.2024, I-3 Wx 49/24 m.w.N.).
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