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   LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 6/18   

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LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 6/18 (https://dejure.org/2019,7649)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.01.2019 - 1 Sa 6/18 (https://dejure.org/2019,7649)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - 1 Sa 6/18 (https://dejure.org/2019,7649)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 38 Abs 2 S 1 EStG, § 41a EStG, § 51a EStG
    Rückerstattung von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag bei Entgeltüberzahlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückerstattung von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag bei Entgeltüberzahlungen

  • rechtsportal.de

    Keine Beschränkung des Rückzahlungsanspruchs auf Nettolohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Keine Beschränkung des Rückzahlungsanspruchs auf Nettolohn; Sorgfaltspflicht bei Rückforderung ohne Bedeutung; Kein Anspruch auf Rückerstattung bei positiver Kenntnis der Nichtschuld im Zeitpunkt der Zahlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 273/16

    Arbeitsentgelt - Lohnsteuer - Sozialversicherung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 6/18
    Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 273/16): Unerheblichkeit einer Sorgfaltspflichtverletzung des Arbeitgebers als Grund für die Entgeltüberzahlung.

    aa) Hiernach vertreten sämtliche Bundesobergerichte die Auffassung, die Bereicherung des Arbeitnehmers beschränke sich bei Entgeltüberzahlungen nicht auf den ausbezahlten Nettobetrag, sondern umfasse auch die abgeführten Lohnsteuern, die Solidaritätszuschläge und die Sozialversicherungsbeiträge (zuletzt BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 273/16 - Rn 10 ff. mit zahlreichen Nachweisen; anders wohl nur BAG 17. September 2014 - 10 AZR 4/14 - Rn 20 f; BGH 26. November 2007 - II ZR 161/06 - Rn 9 ff.; BVerwG 12. Mai 1966 - II C 197.62 - Rn 56 ff.; verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden: BVerfG 11. Oktober 1977 - 2 BvR 407/76 - Rn 60 f.).

    Doch hat der Arbeitnehmer hinsichtlich dieser Entgeltbestandteile keinen Anspruch auf Auszahlung, sondern nur auf Einbehalt und Abführung (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 273/16 - Rn 14).

  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 6/18
    Der Leistende muss also bei der Zahlung wissen, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet; erforderlich ist somit die positive Kenntnis der Rechtslage im Zeitpunkt der Leistung (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn 14).

    Er hat aus den ihm bekannten Tatsachen eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zu ziehen, wobei allerdings eine entsprechende "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn 14).

  • ArbG Stuttgart, 09.05.2018 - 15 Ca 7639/17

    Rückforderung überzahlter Vergütung - organisatorische Mängel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 6/18
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 9. Mai 2018 - 15 Ca 7639/17 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.114,24 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.09.2017 zu zahlen.

    Das Endurteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 9. Mai 2018 - 15 Ca 7639/17 - wird abgeändert.

  • ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07

    Überzahlung von Gehalt - ungerechtfertigte Bereicherung - Erstattung der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 6/18
    Die vom Arbeitsgericht gezogene Parallele zu den sog. Anweisungsfällen (so auch ArbG Mannheim 12. Februar 2008 - 8 Ca 412/07 - Rn 25) besteht nicht.
  • BFH, 17.06.2009 - VI R 46/07

    Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids zwecks Anrechnung höherer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 6/18
    So steht nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH 17. Juni 2009 - VI R 46/07 - Rn 19 ff.) ein etwaiger Erstattungsanspruch in aller Regel auch dann dem Arbeitnehmer zu, wenn die Lohnsteuer zu Unrecht einbehalten und abgeführt wurde.
  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 11/17

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 6/18
    Zwar gehören Bereicherungsansprüche dem Billigkeitsrecht an und stehen in besonderem Maße unter den Grundsätzen von Treu und Glauben (BAG 8. November 2017 - 5 AZR 11/17 - Rn 41).
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 6/18
    Hierzu hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Beschluss vom 7. März 2001 (GS 1/00 - Rn 11 ff.) entschieden, die "vereinbarte Vergütung" gemäß § 611 BGB sei mangels abweichender Regelung der Vertragsparteien ein Bruttoentgelt.
  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 6/18
    Hieraus folgt, dass der Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers in gleicher Weise auf die geleistete Bruttovergütung gerichtet ist (BAG 9. April 2008 - 4 AZR 164/07 - Rn 57; BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn 20; BAG 5. März 2000 - 10 AZR 101/99 - Rn 26 ff. für einen tarifvertraglichen Rückzahlungsanspruch).
  • BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 653/99

    Überzahlte Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 6/18
    Hinsichtlich der von ihm getragenen Beiträge steht der Erstattungsanspruch nur dem Arbeitnehmer zu; der Arbeitgeber hat lediglich einen Anspruch auf Abtretung dieses Anspruchs (BAG 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 - Rn 16; BAG 29. März 2001 - 6 AZR 653/99 - Rn 9).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 6/18
    aa) Hiernach vertreten sämtliche Bundesobergerichte die Auffassung, die Bereicherung des Arbeitnehmers beschränke sich bei Entgeltüberzahlungen nicht auf den ausbezahlten Nettobetrag, sondern umfasse auch die abgeführten Lohnsteuern, die Solidaritätszuschläge und die Sozialversicherungsbeiträge (zuletzt BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 273/16 - Rn 10 ff. mit zahlreichen Nachweisen; anders wohl nur BAG 17. September 2014 - 10 AZR 4/14 - Rn 20 f; BGH 26. November 2007 - II ZR 161/06 - Rn 9 ff.; BVerwG 12. Mai 1966 - II C 197.62 - Rn 56 ff.; verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden: BVerfG 11. Oktober 1977 - 2 BvR 407/76 - Rn 60 f.).
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05

    Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge

  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 161/06

    Geschaftsführerhaftung für abgeführte Lohnsteuer bei unberechtigt bezogener

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 164/07

    Fachlicher Geltungsbereich Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe

  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
  • BAG - 10 AZR 4/14 (anhängig)

    Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit in einem Ausbildungsverhältnis

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

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