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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 212/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22637
OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 212/19 (https://dejure.org/2020,22637)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.07.2020 - 6 U 212/19 (https://dejure.org/2020,22637)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Juli 2020 - 6 U 212/19 (https://dejure.org/2020,22637)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftung von Fulfillment-Unternehmen für Urheberrechtsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 341
  • K&R 2020, 698
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.02.2017 - I ZR 267/15

    Richtlinie 2001/29/EG Art. 3 Abs. 1

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 212/19
    Dabei reicht es aus, wenn Dritte einen Zugang zum geschützten Werk haben, ohne dass es darauf ankommt, ob sie diesen nutzen (s. nur BGH, EuGH-Vorlage vom 23.2.2017, - I ZR 267/15 -, juris Rn. 23 mwN - Cordoba I).

    In Betracht kommt in einem solchen Fall allenfalls Mittäterschaft, die eine gemeinschaftliche Tatbegehung und damit ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken voraussetzt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 10.1.2019 - I ZR 267/15 -, juris Rn. 107 mwN - Cordoba II).

    Es reicht aus, dass dies aus der Klagebegründung und, soweit das Gericht das Verbot auf die Störerhaftung stützt, aus den Entscheidungsgründen folgt, die zur Auslegung des Verbotstenors heranzuziehen sind (vgl. nur BGH, Urt. v. 10.1.2019 - I ZR 267/15 -, juris Rn. 27 -Cordoba II).

  • EuGH, 08.05.2008 - C-14/07

    Weiss und Partner - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) …

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 212/19
    Rn. 81 Es ist Sache des Gerichts, die Interessen beider Parteien bestmöglich zu wahren (…EuGH, aaO, juris Rn. 79) und zu prüfen, ob der Inhalt des verfahrenseinleitenden Schriftstücks den Beklagten in die Lage versetzt, seine Rechte im Übermittlungsstaat geltend zu machen, und ihm insbesondere erlaubt, Gegenstand und Grund des gegen ihn gerichteten Antrags sowie das Bestehen des gerichtlichen Verfahrens zu erkennen (EuGH, Urt. v. 8.5.2008 - C - 14/07 -, juris, Rn. 75).
  • EuGH, 28.04.2016 - C-384/14

    Alta Realitat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 212/19
    Rn. 80 a. Der EuGH hat zu dieser Problematik in einem Beschluss vom 28.4.2016 - C-384/14 - entschieden, dass das Gericht alle relevanten Aktenbestandteile zu berücksichtigen habe.
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 212/19
    Rn. 77 2. Soweit der Kläger einen Schadensersatzanspruch geltend macht, scheidet dieser aus, wenn der Inanspruchgenommene weder als Täter noch als Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung haftet (BGH, Urt. v. 12.5.2010 - I ZR 121/08 -, juris Rn. 17 - Sommer unseres Lebens).
  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 53/17

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung eines …

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 212/19
    Für die Haftung als Täter oder Teilnehmer einer deliktischen Handlung wie einer Urheberrechtsverletzung gelten die strafrechtlichen Grundsätze zur Täterschaft und Teilnahme (st. Rspr.; vgl. nur BGH, EuGH-Vorlage v. 20.9.2018 - I ZR 53/17 -, juris Rn. 50 mwN - uploaded).
  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 88/13

    Werbung für geschütztes Werk bzw. Vervielfältigungsstücke

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 212/19
    Maßgebliches Kriterium für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme ist die Tatherrschaft (vgl. BGH, Urt. v. 5.11.2015 - I ZR 88/13 -, juris Rn. 20 mwN - Al Di Meola).
  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17

    Jogginghosen - Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Zulässigkeit einer …

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 212/19
    Die Höhe des Ersatzanspruchs ist dann nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Verstöße entfallenden Gegenstandswerte zu bestimmen, wobei sich die Höhe der Anteile nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Verstöße entfallenden Gegenstandswerte bemisst (vgl. nur BGH, Urt. v. 31.10.2018, - I ZR 73/17 -, juris Rn. 38 mwN - Jogginghosen).
  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 104/14

    Markenrechtsverletzung im Internet: Haftung eines Betreibers einer …

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 212/19
    Fehlen die objektiven oder subjektiven Voraussetzungen einer Haftung als Täter oder Teilnehmer, kommt lediglich eine allein zur Unterlassung und Beseitigung verpflichtende Verantwortlichkeit als Störer in Betracht (BGH, Urt. v. 30.7.2015 - I ZR 104/14 -, juris Rn. 43 mwN - Posterlounge).
  • LG Frankfurt/Main, 09.09.2026 - 6 O 70/25

    Verkauf von modifizierten Spieleraccounts

    Auch dann kommt bei einer durch mehrere Personen verursachten Rechtsverletzung sowohl eine Täter- oder Teilnehmerhaftung als auch eine Störerhaftung in Betracht (vgl. OLG Köln, MMR 2021, 341 Rn. 38 m.w.N.).
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