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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.03.2020 - 3 U 56/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,30487
OLG Hamburg, 26.03.2020 - 3 U 56/19 (https://dejure.org/2020,30487)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.03.2020 - 3 U 56/19 (https://dejure.org/2020,30487)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. März 2020 - 3 U 56/19 (https://dejure.org/2020,30487)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    THE POWER FOR YOU

    § 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, Art 2 Abs 2 Nr 5 EGV 1924/2006
    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Zulässigkeit der Verwendung einer unspezifischen gesundheitsbezogenen Angabe; werbliche Angabe für einen Getränkesirup; Abbildungen von Früchten auf der Umverpackung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 45/13

    BGH verbietet "HIMBEER-VANILLE- ABENTEUER"-Werbung von Teekanne

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.03.2020 - 3 U 56/19
    Rn. 25 Nach der Rechtsprechung des BGH kommt es in Betracht, dass der angesprochene Verkehr trotz eines Zutatenverzeichnisses, das auf natürliche Aromen eines Lebensmittels verweist, aufgrund der bildlichen Darstellung von Früchten oder Gewürzen sowie unter Berücksichtigung des Produktnamens und der ergänzenden Angabe "nur natürliche Zutaten" annimmt, dass natürliche Frucht- oder Gewürzanteile im Produkt vorhanden sind (BGH, GRUR 2016, 738- Himbeer-Vanille-Abenteuer II).
  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12

    Vitalpilze

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.03.2020 - 3 U 56/19
    Rn. 19 Das ist nach Ansicht des Senats entgegen der Annahme des Landgerichts mit dem Sachverhalt aus der Vitalpilze-Entscheidung des BGH (GRUR 2013, 958, dort Rn. 13) vergleichbar, in dem der BGH die - auf einen Pilz bezogene - Angaben "Zur Unterstützung einer optimalen Leistungsfähigkeit" und "Der Raupenpilz erhöht Ausdauer und Leistungsfähigkeit" als unspezifische Angabe i.S. des Art. 10 Abs. 3 HCVO angesehen hat.
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.03.2020 - 3 U 56/19
    Tatsächlich hätten in diesem Fall die erstattungsfähigen Kosten auf der Grundlage der Gesamtkosten der Abmahnung anteilig nach Obsiegen und Unterliegen berechnet werden müssen (BGH, GRUR 2010, 744, Ls. 3 und Rn. 16 - Sondernewsletter).
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