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Rechtsprechung
   LG München I, 04.09.2020 - 21 O 8913/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,36898
LG München I, 04.09.2020 - 21 O 8913/20 (https://dejure.org/2020,36898)
LG München I, Entscheidung vom 04.09.2020 - 21 O 8913/20 (https://dejure.org/2020,36898)
LG München I, Entscheidung vom 04. September 2020 - 21 O 8913/20 (https://dejure.org/2020,36898)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

    Auszug aus LG München I, 04.09.2020 - 21 O 8913/20
    Im Rahmen der Auslegung sind der Sinngehalt des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der Erfindung liefern, zu bestimmen (BGH GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung; GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung I; GRUR 2010, 858 - Crimpwerkzeug III).

    Dabei sind Beschreibung und Zeichnungen heranzuziehen, die die technische Lehre des Patentanspruchs erläutern und veranschaulichen und daher nach ständiger Rechtsprechung nicht nur für die Bestimmung des Schutzbereichs, sondern ebenso für die Auslegung des Patentanspruchs heranzuziehen sind, unabhängig davon, ob diese Auslegung die Grundlage der Verletzungsprüfung oder der Prüfung des Gegenstands des Patentanspruchs auf seine Patentfähigkeit ist (BGH GRUR 2012, 1124 Rn. 27 - Polymerschaum mit Verweis auf BGH GRUR 2010, 858 - Crimpwerkzeug III).

  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus LG München I, 04.09.2020 - 21 O 8913/20
    Rn. 128 Der Offenbarungsgehalt wird bestimmt durch den Gegenstand der Vorbenutzung bzw. -veröffentlichung und dessen gesamten Informationsgehalt (ders., a.a.O., Rn. 161 mit Verweis auf BGHZ 128, 270, 275 - Elektrische Steckverbindung).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus LG München I, 04.09.2020 - 21 O 8913/20
    Diese Aufstellung erhebt jedenfalls nach dem OLG Düsseldorf keinen Anspruch auf Vollständigkeit (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 Rn. 18 - Harnkatheterset).
  • BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06

    Momentanpol II

    Auszug aus LG München I, 04.09.2020 - 21 O 8913/20
    Rn. 127 Neuheitsschädlich ist nur eine Lehre, aus der sämtliche Merkmale der beanspruchten Kombination unmittelbar und eindeutig hervorgehen (BGH GRUR 2008, 887 - Momentanpol; Meier-Beck, GRUR 2009, 893).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass …

    Auszug aus LG München I, 04.09.2020 - 21 O 8913/20
    Es muss nach dieser - ungeschriebenen Voraussetzung - eine die Schutzfähigkeit bestätigende Entscheidung im Einspruchs-/Beschwerdeverfahren vor dem EPA oder des BPatG im Nichtigkeitsverfahren vorweisen können (…OLG Düsseldorf GRUR-RS 2017, 142305 Rn. 18 - Kombinationszusammensetzung; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz;… OLG München a.a.O., Rn. 62).
  • BGH, 19.05.1981 - X ZB 19/80

    Etikettiermaschine

    Auszug aus LG München I, 04.09.2020 - 21 O 8913/20
    Der Begriff der Offenbarung wird im Gesetz grundsätzlich einheitlich gebraucht (Melullis, in: Benkard, PatG, 11. Auflage 2015, § 3 Rn. 160 mit Verweis auf BGH GRUR 1981, 812 - Etikettiermaschine).
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen …

    Auszug aus LG München I, 04.09.2020 - 21 O 8913/20
    Rn. 42 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass infolge der neueren Rechtsprechung des BVerfG (vgl. GRUR 2018, 1288 - Die F.-Tonbänder; GRUR 2018, 1291 - Steuersparmodell eines Fernsehmoderators) über den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Gewerblichen Rechtsschutz in aller Regel mündlich zu verhandeln ist.
  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines …

    Auszug aus LG München I, 04.09.2020 - 21 O 8913/20
    Rn. 71 Es ist höchstrichterlich anerkannt, dass im Ausnahmefall eine Einschränkung der Unterlassungspflicht geboten sein kann, wenn die sofortige Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs unter Berücksichtigung der Interessen von Patentinhaber und Verletzer eine unverhältnismäßige, durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigte Härte darstellte und daher treuwidrig wäre (vgl. BGH GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher).
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 2421/17

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Grundsatzes der …

    Auszug aus LG München I, 04.09.2020 - 21 O 8913/20
    Rn. 42 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass infolge der neueren Rechtsprechung des BVerfG (vgl. GRUR 2018, 1288 - Die F.-Tonbänder; GRUR 2018, 1291 - Steuersparmodell eines Fernsehmoderators) über den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Gewerblichen Rechtsschutz in aller Regel mündlich zu verhandeln ist.
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus LG München I, 04.09.2020 - 21 O 8913/20
    Dabei sind Beschreibung und Zeichnungen heranzuziehen, die die technische Lehre des Patentanspruchs erläutern und veranschaulichen und daher nach ständiger Rechtsprechung nicht nur für die Bestimmung des Schutzbereichs, sondern ebenso für die Auslegung des Patentanspruchs heranzuziehen sind, unabhängig davon, ob diese Auslegung die Grundlage der Verletzungsprüfung oder der Prüfung des Gegenstands des Patentanspruchs auf seine Patentfähigkeit ist (BGH GRUR 2012, 1124 Rn. 27 - Polymerschaum mit Verweis auf BGH GRUR 2010, 858 - Crimpwerkzeug III).
  • BPatG, 31.08.2016 - 3 LiQ 1/16

    Isentress - Patentrecht - einstweilige Verfügung im Zwangslizenzverfahren - …

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

  • OLG Naumburg, 17.01.2012 - 1 U 73/11

    Kostenentscheidung: Auswirkung einer Vereinbarung der Parteien über die …

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

  • OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19

    Rechtsbestand im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • LG Düsseldorf, 21.04.2005 - 4b O 435/04

    Anwendbarkeit des § 110 Zivilprozessordnung (ZPO) im Verfahren auf Erlass einer …

  • LG München I, 04.08.2023 - 21 O 6235/23

    Orphan Drug-Marktexklusivität - Eculizumab

    Rn. 39 Die Regelungen über die Prozesskostensicherheit finden in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich keine Anwendung (…BeckOK ZPO/Jaspersen ZPO § 110 Rn. 3 m.w.N.; LG München I, GRUR-RS 2020, 31319, Rn. 37 ff. m.w.N. - Herzklappenprotheseneinführsystem).
  • LG München I, 14.10.2021 - 7 O 12732/20

    Auswahlentscheidung, Erfindung, Patent, Patentanspruch, Technik, Verletzung, …

    Zum anderen ist richtigerweise anerkannt, dass es stets das Bestreben des Anmelders ist, im Rahmen seiner Anmeldung möglichst umfassend zu offenbaren, um daraus zur Anspruchsgestaltung schöpfen zu können (LG München I GRUR-RS 2020, 31319 Rn. 141 m. Verweis auf Schäfers, in: Benkard PatG, 11. Auflage 2015, § 34 Rn. 14).
  • LG Frankfurt/Main, 28.05.2026 - 3 O 128/26

    Ordnungsgeld von 100.000 Euro gegen Meta

    Denn die Kammer hält eine vor einer Eilentscheidung zu leistende Sicherheitsleistung wegen der Prozesskosten mit dem - verfassungsrechtlich verbürgten - Anspruch auf eine angemessen schnelle und im Lichte dessen effektive gerichtliche Entscheidung für unvereinbar (ebenso etwa auch LG München, GRUR-RS 2020, 31319, Rn. 38 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2022 - 4a O 91/22

    Solarzelle 4

    Rn. 69 Hierzu gehört auch die Vorschrift des § 110 ZPO: Das dort geregelte Institut der Prozesskostensicherheit und die Möglichkeit des Beklagten, eine prozesshindernde Einrede bei mangelnder Prozesskostensicherheit zu erheben, ist mit den dargelegten Grundsätzen des einstweiligen Verfügungsverfahrens unvereinbar, und zwar auch dann, wenn über den Antrag auf einstweilige Verfügung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Urteil entschieden wird (OLG Köln, Urteil vom 13.08.2004 - 6 U 140/04 = BeckRS 2004, 9872; OLG Frankfurt IPRax 2002, 222; OLG Hamburg GRUR 1999, 91; LG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2020 - 4c O 25/20 = GRUR-RS 2020, 39316; LG Düsseldorf, InstGE 5, 234; LG München I, GRUR-RS 2020, 31319;… Rüting in Cepl/Voß, ZPO, 2. Aufl. 2018, § 110 Rn. 4; a.A.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2022 - I-20 U 51/22; OLG Köln, ZIP 1994, 326;… differenzierend danach, ob Prozesskostensicherheit ohne Verzögerung geleistet werden könnte: BeckOK ZPO/Jaspersen, 46. Ed. 1.9.2022, ZPO § 110 Rn. 3.1).

    Rn. 71 Dass der Gesetzgeber die gerichtliche Entscheidung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes nicht mit Kostenfragen belasten will, zeigt sich jedoch auch daran, dass anders als im Hauptsacheverfahren die Entscheidung über den Verfügungsantrag nicht von der Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses abhängig ist, da § 12 Abs. 1 GKG nur "Klagen" nennt (LG München I, GRUR-RS 2020, 31319 Rn. 40).

  • LG München I, 04.12.2025 - 7 O 12286/25

    Vorliegen eines Verfügungsgrundes in generikaähnlichen Konstellationen

    Rn. 129 Eine Prozesskostensicherheit nach § 110 ZPO war nicht anzuordnen, weil dies mit dem Wesen des einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht in Einklang zu bringen ist (LG München I, 21 O 8913/20, GRUR-RS 2020, 31319 - Herzklappenprotheseneinführsystem).
  • LG München I, 19.06.2024 - 21 O 3118/24

    Äquivalenzverletzung bei Kapseln an Stelle von Tabletten

    Zum anderen ist richtigerweise anerkannt, dass es stets das Bestreben des Anmelders ist, im Rahmen seiner Anmeldung möglichst umfassend zu offenbaren, um daraus zur Anspruchsgestaltung schöpfen zu können (LG München I GRUR-RS 2020, 31319 Rn. 141 m. Verweis auf Schäfers, in: Benkard PatG, 11. Auflage 2015, § 34 Rn. 14).
  • LG München I, 14.06.2024 - 21 O 4172/24

    Interessenabwägung im Generika-Streit

    Zum anderen ist richtigerweise anerkannt, dass es stets das Bestreben des Anmelders ist, im Rahmen seiner Anmeldung möglichst umfassend zu offenbaren, um daraus zur Anspruchsgestaltung schöpfen zu können (LG München I GRUR-RS 2020, 31319 Rn. 141 m. Verweis auf Schäfers, in: Benkard PatG, 11. Auflage 2015, § 34 Rn. 14).
  • LG München I, 17.12.2025 - 7 O 14271/25

    Patent, Schadensersatzanspruch, Patentanmeldung, Ermessensentscheidung, Berufung, …

    Rn. 73 Eine Prozesskostensicherheit nach § 110 ZPO war nicht anzuordnen, weil dies mit dem Wesen des einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht in Einklang zu bringen ist (LG München I, 21 O 8913/20, GRUR-RS 2020, 31319 - Herzklappenprotheseneinführsystem).
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