Rechtsprechung
| OLG Köln, 30.10.2020 - I-6 U 136/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Test.net - Zur Irreführung durch die Verwendung der Domain "test.net" für die Veröffentlichung algorithmusbasierter Produktvergleiche und die Bezeichnung dieser Vergleiche als "Tests"
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG § 5 Abs. 1
- online-und-recht.de
Verbot für algorithmusbasierte Produktvergleiche
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Irreführende Bezeichnung algorithmusbasierter Produktvergleiche als "Test"
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: test.net
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Irreführung durch Verwendung der Domain test.net für algorithmusbasierte Produktvergleiche
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Vergleiche ohne Produktprüfungen dürfen nicht als Test bezeichnet werden
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Vergleiche ohne Produktprüfungen dürfen nicht als Test bezeichnet werden
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung mit Begriff Test bei algorithmusbasiertem Produktvergleich
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung mit Begriff "Test" irreführend bei rein algorithmusbasiertem Vergleich
Sonstiges
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Irreführung der Verbraucher auf test.net - Algorithmusbasierte Vergleiche ohne Produktprüfung dürfen nicht als Test bezeichnet werden
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.05.2019 - 31 O 137/18
- OLG Köln, 30.10.2020 - I-6 U 136/19
Papierfundstellen
- MDR 2021, 437
- MMR 2021, 499
- MIR 2021, Dok. 011
- afp 2021, 50
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LG Köln, 21.05.2019 - 31 O 137/18
Auszug aus OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 136/19
Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 137/18 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.Rn. 20 das am 21.05.2019 verkündete und am 23.05.2019 zugestellte Urteil des Landgerichts Köln zum Aktenzeichen 31 O 137/18 abzuändern und.
- LG Düsseldorf, 10.07.2024 - 34 O 5/23 Bei der Notenvergabe aufgrund eines wie immer gearteten Warentests erwartet er auch keine relativen Noten, sondern absolute, entsprechend dem individuellen Testergebnis nach den objektiven Untersuchungsvorgaben (OLG Köln, Urteil vom 30.10.2020 - I-6 U 136/19).
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