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Rechtsprechung
   ArbG Neumünster, 11.08.2020 - 1 Ca 247 c/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,41827
ArbG Neumünster, 11.08.2020 - 1 Ca 247 c/20 (https://dejure.org/2020,41827)
ArbG Neumünster, Entscheidung vom 11.08.2020 - 1 Ca 247 c/20 (https://dejure.org/2020,41827)
ArbG Neumünster, Entscheidung vom 11. August 2020 - 1 Ca 247 c/20 (https://dejure.org/2020,41827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • meyerhuber.info (Kurzinformation)

    Datenschutzgrundverordnung: Schadenersatz für verspätete Auskunft

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • ArbG Düsseldorf, 05.03.2020 - 9 Ca 6557/18

    5000,- EUR Schadensersatz für unvollständige DSGVO-Auskunft

    Auszug aus ArbG Neumünster, 11.08.2020 - 1 Ca 247c/20
    Unter Berücksichtigung all dessen hat die Kammer für jeden Monat der Verspätung jeweils 500 Euro angesetzt (vgl. ArbG Düsseldorf v. 05.03.2020 - 9 Ca 6557/18).), mithin insgesamt 1.500 Euro.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2018 - 17 Sa 11/18

    Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung EUV 2016/679 - berechtigte …

    Auszug aus ArbG Neumünster, 11.08.2020 - 1 Ca 247c/20
    Insoweit ist es angemessen, dass die Beklagte die Kosten trägt, da der Kläger ursprünglich einen Anspruch auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO hatte (zum Umfang der Auskunftspflicht vgl. LAG Baden-Württemberg v. 20.12.2018 - 17 Sa 11/18).
  • BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13

    Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Neumünster, 11.08.2020 - 1 Ca 247c/20
    Soweit er eine bessere Leistungs- und Führungsbeurteilung wünscht, ist er hierfür darlegungs- und beweispflichtig (BAG v. 18.11.2014 - 9 AZR 584/13, NZA 2015, 435).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus ArbG Neumünster, 11.08.2020 - 1 Ca 247c/20
    Der gekündigte Arbeitnehmer hat - auch außerhalb der Regelung der § 102 Abs. 5 BetrVG einen arbeitsvertragsrechtlichen Anspruch auf vertragsmäßige Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schützenswerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen (BAG (Großer Senat) v. 27.02.1985 - GS 1/84, NZA 1985, 702).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus ArbG Neumünster, 11.08.2020 - 1 Ca 247c/20
    In Entscheidungen zur privaten Internetnutzung (etwa BAG v. 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, juris) nimmt das Bundesarbeitsgerichts insoweit an, dass eine gravierende zeitliche Vernachlässigung der Arbeitspflicht vorliegt, wenn sich der Arbeitnehmer z. B. über einen längeren Zeitraum ca. 10 % der Arbeitszeit (BAG v. 27.04.2006 - 2 AZR 386/05, NZA 2006, 977) oder innerhalb eines Zweiwochenzeitraums an zwei Arbeitstagen jeweils ca. 1 % Stunden (BAG BAG v. 07.07.2005 a.a.O., Rn. 28 bei juris) während der bezahlten Arbeitszeit privaten Dingen widmet.
  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen …

    Auszug aus ArbG Neumünster, 11.08.2020 - 1 Ca 247c/20
    Dabei ist nach der Zweistufenlehre des BAG (vgl. BAG v. 25.1.2018 - 2 AZR 382/17, NZA 2018, 845) zunächst zu prüfen, ob der Sachverhalt an sich geeignet ist, einen außerordentlichen Kündigungsgrund darzustellen.
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus ArbG Neumünster, 11.08.2020 - 1 Ca 247c/20
    In Entscheidungen zur privaten Internetnutzung (etwa BAG v. 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, juris) nimmt das Bundesarbeitsgerichts insoweit an, dass eine gravierende zeitliche Vernachlässigung der Arbeitspflicht vorliegt, wenn sich der Arbeitnehmer z. B. über einen längeren Zeitraum ca. 10 % der Arbeitszeit (BAG v. 27.04.2006 - 2 AZR 386/05, NZA 2006, 977) oder innerhalb eines Zweiwochenzeitraums an zwei Arbeitstagen jeweils ca. 1 % Stunden (…BAG BAG v. 07.07.2005 a.a.O., Rn. 28 bei juris) während der bezahlten Arbeitszeit privaten Dingen widmet.
  • OLG Köln, 05.02.2018 - 9 U 120/17

    Streitwert einer Klage gegen einen Rechtsschutzversicherer auf Gewährung von …

    Auszug aus ArbG Neumünster, 11.08.2020 - 1 Ca 247c/20
    Die Kammer hat diesen Auskunftsanspruch mit insgesamt 500 Euro bewertet (vgl. OLG Köln v. 5.2.2018 -9 U 120/17, ZD 2018, 268).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 676/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Neumünster, 11.08.2020 - 1 Ca 247c/20
    Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, ebenso eine Kündigung nach unzureichender Anhörung (BAG v. 18.10.2006 - 2 AZR 676/05, DB 2007, 2212).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - 10 Sa 562/09

    Kündigung wegen Überschreitung der Pausenzeiten - exzessive Raucherpausen - …

    Auszug aus ArbG Neumünster, 11.08.2020 - 1 Ca 247c/20
    Insoweit ist nämlich anerkannt, dass wenn der Arbeitnehmer während der bezahlten Arbeitszeit seine Arbeit unterbricht und untätig bleibt, weil er sich privaten Dingen widmet (z. B. eine Zigarettenpause einlegt, private (Telefon-) Gespräche führt, Karten spielt, privat im Internet surft, Zeitung liest, etc.), er seine Hauptleistungspflicht zur Arbeit verletzt (so etwa LAG Rheinland-Pfalz v. 21.01.2010 - 10 Sa 562/09, juris).
  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91

    Anhörung des Betriebsrates bei einem "unkündbaren" Arbeitnehmer

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