Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 13.10.2020 - I-20 W 71/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
Auf eigene Initiative - Zum Umfang der Unterlassungspflicht bei einer Zeichenbenutzung auf Webseiten Dritter
Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markenrecht: Umfang der Unterlassungspflicht bei Zeichenbenutzung auf Webseiten Dritter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Unterlassungsschuldner haftet nicht für Inhalte auf Webseiten Dritter
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unterlassungsschuldner haftet nicht für Webseiten Dritter
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Das geht zu weit: Zur Haftung bei Markenbenutzung auf Webseiten Dritter
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 09.09.2019 - 20 W 71/19
- EuGH, 02.07.2020 - C-684/19
- OLG Düsseldorf, 13.10.2020 - I-20 W 71/19
Papierfundstellen
- MMR 2021, 504
- MIR 2020, Dok. 098
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- EuGH, 02.07.2020 - C-684/19
mk advokaten - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2020 - 20 W 71/19
Rn. 9 Der Gerichtshof hat mit Beschluss vom 02. Juli 2020 (C-684/19 - mk advokaten - ECLI:EU:C:2020:519 - GRUR 2020, 868 = WRP 2020, 1002 mit Entscheidungsbesprechung Abrar GRUR-Prax 2020, 331) wie folgt geantwortet:.Es kommt mithin nicht darauf an, ob eine Beendigung des Auftrages mit dem Portal "Das Örtliche" nach den Grundsätzen, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 03.März 2016 (C-179/15 - Daimler AG/Együd Garage Gépjármüjavító és Értékesítö Kft - ECLI:EU:C:2016:134 - GRUR 2016, 3759) aufgestellt und die er in seinem Urteil vom 02. Juli 2020 (a.a.O.) auch auf die vorliegende Fallgestaltung grundsätzlich für anwendbar erklärt hat, die Anweisung an den Dienstleister zur Beendigung der Eintragung nicht ausreichte (…Rn. 34 ff.).
- OLG Düsseldorf, 09.09.2019 - 20 W 71/19
Auslegung der Richtlinie 2008/95/EG
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2020 - 20 W 71/19
Rn. 7 Der Senat hat mit Beschluss vom 09. September 2019 (GRUR 2020, 542) das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Auslegung der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (…Amtsblatt 2008 L 299, S. 25) (nachfolgend: Richtlinie) vorgelegt:.Die Entscheidung des EuGH ist zwar zur Richtlinie 2008/95/EG ergangen, die unmittelbar lediglich Marken, nicht Unternehmenskennzeichen betreffen; wie der Senat jedoch bereits in seinem Vorlagebeschluss vom 09. September 2019 (a.a.O., Rn. 7) ausgeführt hat, bestehen insoweit für Marken und Unternehmenskennzeichen gleiche Regelungen, sie können nur identisch ausgelegt werden (…s. auch BGH, Beschl.v. 23.07.2020 - I ZR 56/19 Rn. 21: es ist sachgerecht, mit Marken betreffende identische Vorschriften des Unternehmenskennzeichenrechts in Übereinstimmung mit der Richtlinie richtlinienkonform auszulegen).
- BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16
Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2020 - 20 W 71/19
Solche Ansprüche sind nicht - auch nicht mittelbar - tituliert; auch der Bundesgerichtshof (GRUR 2018, 292 - Produkte zur Wundversorgung - Rn. 28; GRUR 2020, 548 - Diätetische Tinnitusbehandlung) unterscheidet in prozessualer und materiellrechtlicher Hinsicht zwischen einem - bestimmte Beseitungshandlungen umfassenden - Unterlassungsanspruch einerseits und einem Folgenbeseitigungsanspruch andererseits.
- BGH, 17.10.2019 - I ZB 19/19
Zwangsvollstreckung aus einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung: …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2020 - 20 W 71/19
Solche Ansprüche sind nicht - auch nicht mittelbar - tituliert; auch der Bundesgerichtshof (…GRUR 2018, 292 - Produkte zur Wundversorgung - Rn. 28; GRUR 2020, 548 - Diätetische Tinnitusbehandlung) unterscheidet in prozessualer und materiellrechtlicher Hinsicht zwischen einem - bestimmte Beseitungshandlungen umfassenden - Unterlassungsanspruch einerseits und einem Folgenbeseitigungsanspruch andererseits. - EuGH, 03.03.2016 - C-179/15
Ehemals autorisierte Werkstätten von Daimler sind nicht für Anzeigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2020 - 20 W 71/19
Es kommt mithin nicht darauf an, ob eine Beendigung des Auftrages mit dem Portal "Das Örtliche" nach den Grundsätzen, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 03.März 2016 (C-179/15 - Daimler AG/Együd Garage Gépjármüjavító és Értékesítö Kft - ECLI:EU:C:2016:134 - GRUR 2016, 3759) aufgestellt und die er in seinem Urteil vom 02. Juli 2020 (…a.a.O.) auch auf die vorliegende Fallgestaltung grundsätzlich für anwendbar erklärt hat, die Anweisung an den Dienstleister zur Beendigung der Eintragung nicht ausreichte (…Rn. 34 ff.). - BGH, 23.07.2020 - I ZR 56/19
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Markenrechtsrichtlinie …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2020 - 20 W 71/19
Die Entscheidung des EuGH ist zwar zur Richtlinie 2008/95/EG ergangen, die unmittelbar lediglich Marken, nicht Unternehmenskennzeichen betreffen; wie der Senat jedoch bereits in seinem Vorlagebeschluss vom 09. September 2019 (…a.a.O., Rn. 7) ausgeführt hat, bestehen insoweit für Marken und Unternehmenskennzeichen gleiche Regelungen, sie können nur identisch ausgelegt werden (s. auch BGH, Beschl.v. 23.07.2020 - I ZR 56/19 Rn. 21: es ist sachgerecht, mit Marken betreffende identische Vorschriften des Unternehmenskennzeichenrechts in Übereinstimmung mit der Richtlinie richtlinienkonform auszulegen).
- OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 20 W 96/21
Vollstreckung der Verpflichtung zur Verbreitung von Druckerzeugnissen Pflichten …
In einer nachfolgenden, ebenfalls zum Markenrecht ergangenen Entscheidung hat der Gerichtshof ausgeführt, dass eine im geschäftlichen Verkehr auftretende Person, die auf einer Website eine Anzeige habe platzieren lassen, durch die eine Marke eines Dritten verletzt werde, das mit der Marke identische Zeichen nicht benutze, wenn Betreiber anderer Websites diese Anzeige übernehme, indem sie sie auf eigene Initiative und im eigenen Namen auf diesen anderen Websites veröffentlichten (vgl. EuGH, Urteil vom 02. Juli 2020, Az.: C-684/19, GRUR 2020, 868 - 870 - mk advokaten; nachgehend: Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2020, Az.: I-20 W 71/19, zitiert nach juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".