Rechtsprechung
| AG Bremen, 08.12.2020 - 18 C 222/19 |
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Wie kann Vollwartungsvertrag für Aufzugsanlage umgelegt werden?
Besprechungen u.ä.
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Wie kann Vollwartungsvertrag für Aufzugsanlage umgelegt werden? (IMR 2021, 1070)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 18.02.2020 - 18 C 222/19
- AG Bremen, 08.12.2020 - 18 C 222/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu …
Auszug aus AG Bremen, 08.12.2020 - 18 C 222/19
Die Befugnis der Klägerin, die drei Gebäude zu einer Wirtschafts- und Abrechnungseinheit zusammenzufassen beschränkt sich auch nicht nur auf die Heizkosten, sondern erstreckt sich auf alle abgerechneten Betriebskosten (vergleiche BGH, NJW 2011, 368, 369).Die Abrechnung nach Wirtschaftseinheiten entspricht im Übrigen auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 556 Abs. 3 BGB, da sich bei Bildung größerer Abrechnungseinheiten regelmäßig Kostenvorteile ergeben (BGH, NJW 2011, 368, 370).
Da den Beklagten durch die einheitliche Abrechnung damit keine greifbaren und unzumutbaren Nachteile entstehen und zudem bei einer Differenzierung des Abrechnungsmodus je nach Kostenposition nicht nur der Berechnungsaufwand, sondern auch die Fehleranfälligkeit erhöht würden und daher eine getrennte Abrechnung wirtschaftlich und abrechnungstechnisch unvernünftig erscheint, entspricht die von der Klägerin gewählte Abrechnungsweise billigem Ermessen nach § 315 BGB (vergleiche zum Ganzen BGH, NJW 2011, 368 ff.).
- LG Hamburg, 27.06.2000 - 316 S 15/00
Bei streitiger Erforderlichkeit ist Wirtschaftlichkeit nachzuweisen!
Auszug aus AG Bremen, 08.12.2020 - 18 C 222/19
Dabei fallen die Ergebnisse der Schätzungen sehr unterschiedlich aus (LG Essen, WuM 1991, 702: 50 %, LG Duisburg WuM 2004, 717: 40 %, LG Hamburg, NZM 2001, 806: 37 %, LG Berlin, GE 1987, 89, LG Düsseldorf, DWW 1999, 345: 20 %). - LG Duisburg, 02.03.2004 - 13 S 265/03
Rechtmäßigkeit der Umlage von Aufzugskosten ; Anspruch auf Nachzahlung von …
Auszug aus AG Bremen, 08.12.2020 - 18 C 222/19
Dabei fallen die Ergebnisse der Schätzungen sehr unterschiedlich aus (LG Essen, WuM 1991, 702: 50 %, LG Duisburg WuM 2004, 717: 40 %, LG Hamburg, NZM 2001, 806: 37 %, LG Berlin, GE 1987, 89, LG Düsseldorf, DWW 1999, 345: 20 %). - AG Flensburg, 05.03.1991 - 61 C 7/91
Auszug aus AG Bremen, 08.12.2020 - 18 C 222/19
Dabei fallen die Ergebnisse der Schätzungen sehr unterschiedlich aus (LG Essen, WuM 1991, 702: 50 %, LG Duisburg WuM 2004, 717: 40 %, LG Hamburg, NZM 2001, 806: 37 %, LG Berlin, GE 1987, 89, LG Düsseldorf, DWW 1999, 345: 20 %). - BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 371/04
Anforderungen an die Form einer Nebenkostenabrechnung; Zusammenfassung von …
Auszug aus AG Bremen, 08.12.2020 - 18 C 222/19
Nach der Rechtsprechung des BGHs ist ein Vermieter bei preisfreiem Wohnraum nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB berechtigt, mehrere Gebäude zu einer Wirtschaft- und Abrechnungseinheit zusammenzufassen, soweit im Mietvertrag nichts anderes bestimmt ist (BGH, NJW 2005, 3135).
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