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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.02.2020 - 6 W 19/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5688
OLG Frankfurt, 19.02.2020 - 6 W 19/20 (https://dejure.org/2020,5688)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.02.2020 - 6 W 19/20 (https://dejure.org/2020,5688)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - 6 W 19/20 (https://dejure.org/2020,5688)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Übersendung von Anwaltsschreiben DSGVO-konform

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 2 UWG 2004, § 823 BGB, § 1004 BGB
    Anwalt darf Schriftsätze eines anderen Anwalts zur Prüfung an RAK weitergeben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Übersendung anwaltlicher Schriftsätze an die Anwaltskammer

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)

    Übersendung von Anwaltsschriftsätzen an Rechtsanwaltskammer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein DSGVO-Unterlassungsanspruch: Anwaltsschriftsätze dürfen an Anwaltskammer zur Prüfung weitergeleitet werden

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 2 UWG 2004, § 823 BGB, § 1004 BGB
    Anwalt darf Schriftsätze eines anderen Anwalts zur Prüfung an RAK weitergeben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 691
  • MDR 2020, 695
  • GRUR-RR 2020, 370
  • MIR 2020, Dok. 029
  • AnwBl 2020, 555
  • AnwBl Online 2020, 735
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 105/11

    Honorarkürzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2020 - 6 W 19/20
    a) Nach § 8 I UWG (oder § 823 I BGB) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Unterlassung von Behauptungen (z.B. ehrverletzenden Äußerungen) einer Partei oder ihres Anwalts, eines Zeugen oder Sachverständigen in einem gerichtlichen Verfahren, wenn sie - ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts - der Rechtsverfolgung in einem Verfahren dienen (BGH GRUR 1998, 587, 589 - Bilanzanalyse Pro 7;… BGH GRUR 2010, 253 Rn. 14 - Fischdosendeckel; BGH GRUR 2013, 305 Rn. 14 - Honorarkürzung;… BGH GRUR 2013, 647 Rn. 12 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss;… Teplitzky/Bacher Kap. 19 Rn. 16 ff.).

    Die Verfahrensbeteiligten müssen, soweit nicht zwingende rechtliche Grenzen entgegenstehen, vortragen können, was sie zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung für erforderlich halten (BGH GRUR 2013, 305 Rn. 16 - Honorarkürzung;… BGH GRUR 2013, 647 Rn. 14 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss).

    Das Interesse des Betroffenen überwiegt daher erst dann, wenn es sich um bewusst unwahre oder leichtfertig aufgestellte falsche Behauptungen handelt und das aufgrund der Eingabe eingeleitete Verwaltungsverfahren keine Gewähr für eine Klärung der erhobenen Vorwürfe bietet (BGH GRUR 1998, 587, 590 - Bilanzanalyse Pro 7;… BGH GRUR 2010, 253 Rn. 17 - Fischdosendeckel; BGH GRUR 2013, 305 Rn. 15 f. - Honorarkürzung).

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 177/95

    "Bilanzanalyse Pro 7"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2020 - 6 W 19/20
    a) Nach § 8 I UWG (oder § 823 I BGB) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Unterlassung von Behauptungen (z.B. ehrverletzenden Äußerungen) einer Partei oder ihres Anwalts, eines Zeugen oder Sachverständigen in einem gerichtlichen Verfahren, wenn sie - ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts - der Rechtsverfolgung in einem Verfahren dienen (BGH GRUR 1998, 587, 589 - Bilanzanalyse Pro 7;… BGH GRUR 2010, 253 Rn. 14 - Fischdosendeckel;… BGH GRUR 2013, 305 Rn. 14 - Honorarkürzung;… BGH GRUR 2013, 647 Rn. 12 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss;… Teplitzky/Bacher Kap. 19 Rn. 16 ff.).

    Privilegiert sind nicht nur Äußerungen in gerichtlichen, sondern - bei entsprechender Interessenlage - auch Äußerungen in einem Verwaltungsverfahren (BGH GRUR 1998, 587, 589 - Bilanzanalyse Pro 7).

    Das Interesse des Betroffenen überwiegt daher erst dann, wenn es sich um bewusst unwahre oder leichtfertig aufgestellte falsche Behauptungen handelt und das aufgrund der Eingabe eingeleitete Verwaltungsverfahren keine Gewähr für eine Klärung der erhobenen Vorwürfe bietet (BGH GRUR 1998, 587, 590 - Bilanzanalyse Pro 7;… BGH GRUR 2010, 253 Rn. 17 - Fischdosendeckel;… BGH GRUR 2013, 305 Rn. 15 f. - Honorarkürzung).

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2020 - 6 W 19/20
    a) Nach § 8 I UWG (oder § 823 I BGB) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Unterlassung von Behauptungen (z.B. ehrverletzenden Äußerungen) einer Partei oder ihres Anwalts, eines Zeugen oder Sachverständigen in einem gerichtlichen Verfahren, wenn sie - ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts - der Rechtsverfolgung in einem Verfahren dienen (BGH GRUR 1998, 587, 589 - Bilanzanalyse Pro 7; BGH GRUR 2010, 253 Rn. 14 - Fischdosendeckel;… BGH GRUR 2013, 305 Rn. 14 - Honorarkürzung;… BGH GRUR 2013, 647 Rn. 12 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss;… Teplitzky/Bacher Kap. 19 Rn. 16 ff.).

    Das Interesse des Betroffenen überwiegt daher erst dann, wenn es sich um bewusst unwahre oder leichtfertig aufgestellte falsche Behauptungen handelt und das aufgrund der Eingabe eingeleitete Verwaltungsverfahren keine Gewähr für eine Klärung der erhobenen Vorwürfe bietet (BGH GRUR 1998, 587, 590 - Bilanzanalyse Pro 7; BGH GRUR 2010, 253 Rn. 17 - Fischdosendeckel;… BGH GRUR 2013, 305 Rn. 15 f. - Honorarkürzung).

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 128/11

    Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2020 - 6 W 19/20
    a) Nach § 8 I UWG (oder § 823 I BGB) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Unterlassung von Behauptungen (z.B. ehrverletzenden Äußerungen) einer Partei oder ihres Anwalts, eines Zeugen oder Sachverständigen in einem gerichtlichen Verfahren, wenn sie - ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts - der Rechtsverfolgung in einem Verfahren dienen (BGH GRUR 1998, 587, 589 - Bilanzanalyse Pro 7;… BGH GRUR 2010, 253 Rn. 14 - Fischdosendeckel;… BGH GRUR 2013, 305 Rn. 14 - Honorarkürzung; BGH GRUR 2013, 647 Rn. 12 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss;… Teplitzky/Bacher Kap. 19 Rn. 16 ff.).

    Die Verfahrensbeteiligten müssen, soweit nicht zwingende rechtliche Grenzen entgegenstehen, vortragen können, was sie zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung für erforderlich halten (…BGH GRUR 2013, 305 Rn. 16 - Honorarkürzung; BGH GRUR 2013, 647 Rn. 14 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss).

  • OLG Hamburg, 25.10.2018 - 3 U 66/17

    Datenschutz bei Bestellbögen, Allergenbestellbögen - Wettbewerbsverstoß bei der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2020 - 6 W 19/20
    Dabei kann dahinstehen, ob Verstöße gegen die DSGVO überhaupt von Mitbewerbern geltend gemacht werden können, oder ob die DSGVO nicht vielmehr die Rechtsfolgen bei Verstößen abschließend regelt (vgl. zur Übersicht Ohly, GRUR 2019, 686; Uebele, GRUR 2019, 694; OLG Hamburg, GRUR 2019, 86; OLG Naumburg, GRUR-RR 2020, 79).
  • OLG Naumburg, 07.11.2019 - 9 U 39/18

    Medikamentenhandel über Amazon-Marktplace II, Apothekenvertrieb über Marketplace …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2020 - 6 W 19/20
    Dabei kann dahinstehen, ob Verstöße gegen die DSGVO überhaupt von Mitbewerbern geltend gemacht werden können, oder ob die DSGVO nicht vielmehr die Rechtsfolgen bei Verstößen abschließend regelt (vgl. zur Übersicht Ohly, GRUR 2019, 686; Uebele, GRUR 2019, 694; OLG Hamburg, GRUR 2019, 86; OLG Naumburg, GRUR-RR 2020, 79).
  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2020 - 6 W 19/20
    Für solche Unterlassungs- oder Widerrufsklagen fehlt bereits das prozessuale Rechtsschutzbedürfnis, so dass sie als unzulässig abzuweisen sind (BGH GRUR 1987, 568, 56).
  • LG Hagen, 31.05.2024 - 1 S 75/23
    Rn. 7 Zudem werde auf die Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 19.2.2020 - 6 W 19/20, NJW-RR 2020, 691 ff.) verwiesen, wonach es am Rechtsschutzbedürfnis fehle, da die Äußerung als privilegierte Äußerung anzusehen sei.

    Rn. 31 Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Unterlassung oder Beseitigung von Behauptungen (z. B. ehrverletzenden Äußerungen) einer Partei oder ihres Anwalts, eines Zeugen oder Sachverständigen in einem gerichtlichen Verfahren, wenn sie - ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts - der Rechtsverfolgung in einem Verfahren dienen (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.2.2020 - 6 W 19/20, NJW-RR 2020, 691;… vgl. auch BGH, Urt. v. 15.11.2012 - I ZR 128/11, GRUR 2013, 647; BGH NJW 2009, 1262, beck-online; BGH NJW 2003, 1934, beck-online; BGH GRUR 1987, 568).

    Die Verfahrensbeteiligten müssen, soweit nicht zwingende rechtliche Grenzen entgegenstehen, vortragen können, was sie zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung für erforderlich halten (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.2.2020 - 6 W 19/20, NJW-RR 2020, 691;… BGH, Urt. v. 15.11.2012 - I ZR 128/11, GRUR 2013, 647).

    Für solche Unterlassungs- oder Widerrufsklagen fehlt bereits das prozessuale Rechtsschutzbedürfnis, so dass sie als unzulässig abzuweisen sind (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.2.2020 - 6 W 19/20, NJW-RR 2020, 691; BGH, Urteil vom 9.4.1987 - I ZR 44/85, GRUR 1987, 568).

    Rn. 32 Privilegiert sind nicht nur Äußerungen in gerichtlichen, sondern - bei entsprechender Interessenlage - auch Äußerungen in einem Verwaltungsverfahren (BGH, Urteil vom 22.1. 1998 - I ZR 177-95; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.2.2020 - 6 W 19/20, NJW-RR 2020, 69).

    Hierzu zählen nicht zuletzt Mitbewerber, denen ein berechtigtes Interesse an der Verfolgung möglicher Missstände nicht abgesprochen werden kann, auch wenn sie damit ihren eigenen Wettbewerb fördern können (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.2.2020 - 6 W 19/20, NJW-RR 2020, 691).

    Auf der einen Seite steht das Interesse des Beklagten an einem ungehinderten Vortrag in dem fraglichen Verfahren, sowie das öffentliche Interesse am sachgerechten Funktionieren der Rechtspflege, zu der auch beide Parteien als Organe der Rechtspflege zählen (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.2.2020 - 6 W 19/20, NJW-RR 2020, 691).

    Ob die fraglichen Behauptungen wahr und erheblich sind, muss grundsätzlich in dem Verfahren geprüft werden, in dem diese Äußerungen gemacht werden sollen (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.2.2020 - 6 W 19/20, NJW-RR 2020, 691).

    Rn. 36 Das Interesse des Betroffenen überwiegt daher erst dann, wenn es sich um bewusst unwahre oder leichtfertig aufgestellte falsche Behauptungen handelt und das aufgrund der Eingabe eingeleitete Verwaltungsverfahren keine Gewähr für eine Klärung der erhobenen Vorwürfe bietet (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.2.2020 - 6 W 19/20, NJW-RR 2020, 691).

    Dass das Verfahren vor der Rechtsanwaltskammer hinreichend Gewähr für die Klärung der erhobenen Vorwürfe bietet, erscheint der Kammer nicht zweifelhaft und wird im Übrigen auch nicht von dem Kläger grundsätzlich infrage gestellt (so auch OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.2.2020 - 6 W 19/20, NJW-RR 2020, 691).

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