Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 01.04.2021 - 6 U 137/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 UWG
Werbung eines Berufsverbandes mit Spitzenstellungsbehauptung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 5 UWG
Werbung eines Berufsverbandes mit Spitzenstellungsbehauptung - rechtsportal.de
§ 5 UWG
Werbung eines Berufsverbandes mit Spitzenstellungsbehauptung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Selbstbezeichnung als "größte Interessenvertretung" ist zulässig
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.03.2020 - 6 O 85/20
- LG Frankfurt/Main, 01.06.2020 - 6 O 85/20
- OLG Frankfurt, 08.07.2020 - 6 W 63/20
- OLG Frankfurt, 01.04.2021 - 6 U 137/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 1127
- GRUR-RR 2021, 498
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16
Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2021 - 6 U 137/20
In diesem Zusammenhang kommt es auf die Sichtweise eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers an, an den sich die Werbung richtet und der ihr eine der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (ständige Rspr. vgl. BGH GRUR 2018, 431 Rn 27 - Tiegelgröße). - BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10
Marktführer Sport
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2021 - 6 U 137/20
Wird ein Unternehmen als das "größte" bezeichnet, so stellt sich das Publikum vor, dass es seine Mitbewerber im Umsatz und im Warenangebot übertrifft (BGH GRUR 1996, 910, 911 - Der meistverkaufte Europas; BGH GRUR 1998, 951 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung; BGH GRUR 2012, 1053 Rn 17 - Marktführer Sport). - BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18
Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2021 - 6 U 137/20
Soweit der Antragsgegner - im Gegensatz zur Antragstellerin - darüber hinaus auch als Verband tätig ist, besteht zwischen den Vorteilen, die die Parteien durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das Dritter zu erreichen suchen, eine Wechselwirkung in dem Sinne, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann und die von den Parteien oder Dienstleistungen einen wettbewerblichen Bezug zueinander aufweisen (vgl. BGH GRUR 2019, 970 Rn 23 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater).
- BGH, 18.09.2014 - I ZR 34/12
Wettbewerbsverstoß im Internet: "Unmittelbare Aufforderung an Kinder" zum Erwerb …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2021 - 6 U 137/20
Darüber hinaus können sich Gerichte, die ständig mit Werbesachen befasst sind, aufgrund ihrer besonderen Erfahrung die erforderliche Sachkunde erworben haben, um eigenständig beurteilen zu können, wie Fachkreise eine bestimmte Werbeaussage verstehen (BGH GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft; BGH GRUR 2014, 1211 Rn 19 - Runes of Magic II; BGH GRUR 2002, 77 - Rechenzentrum). - BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01
BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2021 - 6 U 137/20
Darüber hinaus können sich Gerichte, die ständig mit Werbesachen befasst sind, aufgrund ihrer besonderen Erfahrung die erforderliche Sachkunde erworben haben, um eigenständig beurteilen zu können, wie Fachkreise eine bestimmte Werbeaussage verstehen (BGH GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft; BGH GRUR 2014, 1211 Rn 19 - Runes of Magic II; BGH GRUR 2002, 77 - Rechenzentrum). - BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98
Rechenzentrum
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2021 - 6 U 137/20
Darüber hinaus können sich Gerichte, die ständig mit Werbesachen befasst sind, aufgrund ihrer besonderen Erfahrung die erforderliche Sachkunde erworben haben, um eigenständig beurteilen zu können, wie Fachkreise eine bestimmte Werbeaussage verstehen (BGH GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft; BGH GRUR 2014, 1211 Rn 19 - Runes of Magic II; BGH GRUR 2002, 77 - Rechenzentrum). - BGH, 15.02.1996 - I ZR 9/94
Der meistverkaufte Europas - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2021 - 6 U 137/20
Wird ein Unternehmen als das "größte" bezeichnet, so stellt sich das Publikum vor, dass es seine Mitbewerber im Umsatz und im Warenangebot übertrifft (BGH GRUR 1996, 910, 911 - Der meistverkaufte Europas; BGH GRUR 1998, 951 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung; BGH GRUR 2012, 1053 Rn 17 - Marktführer Sport). - BGH, 12.02.1998 - I ZR 110/96
Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2021 - 6 U 137/20
Wird ein Unternehmen als das "größte" bezeichnet, so stellt sich das Publikum vor, dass es seine Mitbewerber im Umsatz und im Warenangebot übertrifft (BGH GRUR 1996, 910, 911 - Der meistverkaufte Europas; BGH GRUR 1998, 951 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung; BGH GRUR 2012, 1053 Rn 17 - Marktführer Sport). - BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82
Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2021 - 6 U 137/20
Vielmehr erwartet der Verbraucher eine nach Umfang und Dauer wirtschaftlich erhebliche Sonderstellung, d.h. der Werbende muss einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern haben, und der Vorsprung muss die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bieten (BGH GRUR 1985, 140, 141 - Größtes Teppichhaus der Welt;… Köhler/Bornkamm/Feddersen UWG, 36. Aufl. 2018, § 5 Rn 1.151 m.w.N.).
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