Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 18.08.2021 - 4 U 3/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 18 Abs 2 EGV 1768/95, Art 14 Abs 3 EGV 2100/94, Art 94 Abs 2 S 1 EGV 2100/94, Art 267 Abs 1 Buchst b AEUV, Art 267 Abs 2 AEUV
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Frage der Zulässigkeit eines pauschalisierten Mindestschadens bei unerlaubtem Nachbau einer Wintergerstensorte in Höhe der vierfachen Lizenzgebühr nach dem Gemeinschaftssortenrecht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorabentscheidungsersuchen zur Frage der Zulässigkeit eines pauschalisierten Mindestschadens in Höhe der vierfachen Lizenzgebühr nach dem Gemeinschaftssortenrecht Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 des Vertrages über die ...
- rechtsportal.de
Gemeinschaftlicher Sortenschutz Unerlaubter Nachbau Aussetzung eines Verfahrens Voraussetzungen einen Mindestschadensersatz in Höhe der vierfachen Lizenzgebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OLG Zweibrücken (Pressemitteilung)
Pauschale Mindestentschädigung durch den Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
EuGH-Vorlage: Frage der Zulässigkeit eines pauschalisierten Mindestschadens i.H.d. vierfachen Lizenzgebühr nach dem Gemeinschaftssortenrecht
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 04.12.2020 - 3 O 417/19
- OLG Zweibrücken, 18.08.2021 - 4 U 3/21
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2022 - C-522/21
- EuGH, 16.03.2023 - C-522/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 09.06.2016 - C-481/14
Hansson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum - …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.08.2021 - 4 U 3/21
Rn. 8 Nachdem der Beklagte sodann die für das Wirtschaftsjahr 2015/2016 gemäß Art. 94 Abs. 1 der Grundverordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 als Schadensersatz (angemessene Vergütung) eingeklagte einfache übliche Lizenzgebühr (Z-Lizenzgebühr = 11, 95 EUR pro dt), die für die Erzeugung in Lizenz zu zahlen wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juni 2016 - C-481/14 Hansson/Jungpflanzen Grünewald GmbH, veröffentlicht in GRUR 2016, 1043), in Höhe von 537, 75 EUR (11,95 EUR x 45 dt) bezahlt hatte, verlangte die Klägerin mit anwaltlichem Schriftsatz vom 26. November 2019 die Zahlung eines weitergehenden Schadensersatzes in Höhe von 2.151,-- EUR (vierfache pauschale Lizenzgebühr für die Wirtschaftsjahre 2013/2014 und 2014/2015 jeweils unter Anrechung der nachträglich gezahlten einfachen Lizenzgebühr in Höhe von 310, 70 EUR und 406, 30 EUR = 932, 10 EUR und 1.218,90 EUR) und in Höhe von 1.613,25 EUR (vierfache pauschale Lizenzgebühr für das Wirtschaftsjahr 2015/2016 unter Anrechnung der einfachen Lizenzgebühr) gemäß Art. 94 Abs. 2 der Grundverordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 in Verbindung mit Art. 18 Abs. 2 der (Durchführungs-) Verordnung (EG) Nr. 1768/95 der Kommission vom 24. Juli 1995.Rn. 19 Nach Dafürhalten des vorlegenden Gerichts deutet die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union darauf hin, dass mit Art. 94 Abs. 2 Satz 1 der Grundverordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27.Juli 1994 eine normative Pauschalierung eines Mindestschadens - entgegen der in Art. 18 Abs. 2 der (Durchführungs-) Verordnung (EG) Nr. 1768/95 der Kommission vom 24. Juli 1995 getroffenen Regelung - nicht zu vereinbaren ist (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juni 2016 - C - 481/14, Hansson/Jungpflanzen Grünewald GmbH, veröffentlicht u.a. in GRUR 2016, 1043, Rdnrn. 32-34; EuGH…, Urteil vom 5. Juli 2012 - C - 509/10, Saatgut/Geistbeck, veröffentlicht u.a. in GRUR 2012, 1013, Rdnr. 39).
- EuGH, 05.07.2012 - C-509/10
Geistbeck - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Gemeinschaftlicher Sortenschutz …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.08.2021 - 4 U 3/21
Rn. 19 Nach Dafürhalten des vorlegenden Gerichts deutet die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union darauf hin, dass mit Art. 94 Abs. 2 Satz 1 der Grundverordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27.Juli 1994 eine normative Pauschalierung eines Mindestschadens - entgegen der in Art. 18 Abs. 2 der (Durchführungs-) Verordnung (EG) Nr. 1768/95 der Kommission vom 24. Juli 1995 getroffenen Regelung - nicht zu vereinbaren ist (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juni 2016 - C - 481/14, Hansson/Jungpflanzen Grünewald GmbH, veröffentlicht u.a. in GRUR 2016, 1043, Rdnrn. 32-34; EuGH, Urteil vom 5. Juli 2012 - C - 509/10, Saatgut/Geistbeck, veröffentlicht u.a. in GRUR 2012, 1013, Rdnr. 39). - EuGH, 02.03.1999 - C-179/97
Spanien / Kommission - "Fischerei - Erhaltung der Fischbestände - Inspektion von …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.08.2021 - 4 U 3/21
Denn eine Durchführungsverordnung, die aufgrund einer Ermächtigung in einer Grundverordnung erlassen wurde, darf von deren Bestimmungen nicht abweichen und ist bei entsprechendem Widerspruch für ungültig zu erklären (vgl. Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 2. März 1999, C-179/97, Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften).
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