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Rechtsprechung
   LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,376
LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20 (https://dejure.org/2021,376)
LG München I, Entscheidung vom 19.01.2021 - 21 O 16782/20 (https://dejure.org/2021,376)
LG München I, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 21 O 16782/20 (https://dejure.org/2021,376)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AEUV Art. 267; PatG § 58, § 139; ZPO § 935, § 940
    Notwendigkeit einer den Rechtsbestand bestätigenden Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung in erster Instanz vor Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Vorlage zu Einstweiligen Verfügungen in Patentstreitsachen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Einstweillige Verfügung im Patentrecht ohne vorherige Nichtigkeitsentscheidung? / Vorlage an EuGH

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zu einstweiligen Verfügungen in Patentstreitsachen - EuGH-Vorlage zu einstweiligen Verfügungen in Patentstreitsachen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2021, 466
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19

    Rechtsbestand im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Auszug aus LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20
    Rn. 12 Wörtlich heißt es in dem maßgebenden Urteil des OLG München vom 12.12.2019 (Az. 6 U 4009/19; veröffentlicht in GRUR 2020, 385):.

    Rn. 17 Die Rechtsprechung (OLG München GRUR 2020, 385) sieht zwar vor, dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne erstinstanzliche Entscheidung im Rechtsbestandsverfahren in Betracht kommt, wenn.

  • OLG München, 26.11.2020 - 6 W 1146/20

    Einstweilige Verfügung ohne vorherige Entscheidung im Rechtsbestandsverfahren

    Auszug aus LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20
    Zwar hat sich die Antragsgegnerin zu 2) mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren des Verfügungspatentes beteiligt; nach der Rechtsprechung des OLG München (siehe dazu den Beschluss vom 26.11.2020, Az. 6 W 1146/20; bisher wohl unveröffentlicht) soll es jedoch erforderlich sein, dass die im Erteilungsverfahren vorgebrachten Einwendungen und die im späteren Verfügungsverfahren geltend gemachten Einwendungen identisch sind.
  • EuGH, 17.04.2018 - C-414/16

    Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer …

    Auszug aus LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20
    Das Erfordernis der Unionsrechtskonformität des nationalen Rechts beschränkt sich allerdings nicht auf die Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, sondern verpflichtet auch die nationalen Gerichte zu einer Rechtsprechung bzw. einer Auslegung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die mit den Zielen einer Richtlinie vereinbar ist; andernfalls ist die Rechtsprechung abzuändern (siehe EuGH (Große Kammer), Urteil vom 17.4.2018 - C-414/16 (Vera Egenberger / Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung eV).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass …

    Auszug aus LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20
    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (…vgl. die Nachweise im Urt. v. 14.12.2017 - 2 U 18/17, juris Tz. 18 sowie bei Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Kap. G Rn. 42) und des OLG Karlsruhe (GRUR-RR 2009, 442 = InstGE 11, 143; GRUR-RR 2015, 509) kann von einem hinreichend gesicherten Rechtsbestand des Verfügungspatents regelmäßig nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat, d.h. es muss bereits eine die Schutzfähigkeit bestätigende Entscheidung im Einspruchs-/Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) oder des Bundespatentgerichts im Nichtigkeitsverfahren vorliegen.
  • OLG Karlsruhe, 23.09.2015 - 6 U 52/15

    Ausrüstungssatz - Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen …

    Auszug aus LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20
    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (…vgl. die Nachweise im Urt. v. 14.12.2017 - 2 U 18/17, juris Tz. 18 sowie bei Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Kap. G Rn. 42) und des OLG Karlsruhe (GRUR-RR 2009, 442 = InstGE 11, 143; GRUR-RR 2015, 509) kann von einem hinreichend gesicherten Rechtsbestand des Verfügungspatents regelmäßig nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat, d.h. es muss bereits eine die Schutzfähigkeit bestätigende Entscheidung im Einspruchs-/Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) oder des Bundespatentgerichts im Nichtigkeitsverfahren vorliegen.
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 2 U 18/17

    Erlass einer Unterlassungsverfügung wegen Verletzung eines Patents für ein …

    Auszug aus LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20
    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. die Nachweise im Urt. v. 14.12.2017 - 2 U 18/17, juris Tz. 18 sowie bei Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Kap. G Rn. 42) und des OLG Karlsruhe (GRUR-RR 2009, 442 = InstGE 11, 143; GRUR-RR 2015, 509) kann von einem hinreichend gesicherten Rechtsbestand des Verfügungspatents regelmäßig nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat, d.h. es muss bereits eine die Schutzfähigkeit bestätigende Entscheidung im Einspruchs-/Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) oder des Bundespatentgerichts im Nichtigkeitsverfahren vorliegen.
  • OLG Frankfurt, 03.05.2021 - 6 W 31/21

    Indizien für das Vorliegen einer Hinterhaltsmarke (ASCONI)

    Auf die kürzlich vom Landgericht München aufgeworfene Vorlagefrage, ob es mit Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie vereinbar ist, wenn der Erlass einstweiliger Maßnahmen wegen der Verletzung von Patenten grundsätzlich verweigert wird, solange das Streitpatent kein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat, kommt es im Streitfall nicht an (vgl. LG München I, Beschluss vom 19.1.2021 - 21 O 16782/20 = GRUR 2021, 466 mit Anmerkung Kühnen).
  • LG München I, 14.07.2021 - 21 O 5470/21

    Dringlichkeitsschädlicher Verfügungsantrag nach jahrelanger Kenntnis der …

    Das Abwarten einer kontradiktorischen Entscheidung sei, wie die Kammer in ihrem Vorlagebeschluss vom 19.01.2021 (Az. 21 O 16782/20, GRUR 2021, 466 ff.) dargelegt habe, nicht erforderlich.

    Rn. 20 Ungeachtet dessen hält die Kammer an ihrer Rechtsansicht und damit der Begründung des Zurückweisungsbeschlusses vom 28.04.2021 fest, wonach der Grundsatz des Erfordernisses einer positiven Rechtsbestandsentscheidung zur Bejahung der Dringlichkeit nicht mit Art. 9 Abs. 1 der RL 2004/48/EG vereinbar ist (LG München I GRUR 2021, 466); diese Ansicht wird uneingeschränkt auch von der Europäischen Kommission geteilt (nachfolgend Ziff. 3).

    Diese von der Kammer vertretene Rechtsansicht zur Frage der Relevanz einer Bestandsentscheidung für das Verfügungsverfahren (siehe GRUR 2021, 466) wird auch von der Europäischen Kommission geteilt.

  • LG München I, 14.07.2021 - 21 O 5436/21

    Dringlichkeitsschädlicher Verfügungsantrag wegen Patentverletzung mehrere Jahre …

    Das Abwarten einer kontradiktorischen Entscheidung sei, wie die Kammer in ihrem Vorlagebeschluss vom 19.01.2021 (Az. 21 O 16782/20, GRUR 2021, 466 ff.) dargelegt habe, nicht erforderlich.

    Rn. 19 Ungeachtet dessen hält die Kammer an ihrer Rechtsansicht und damit der Begründung des Zurückweisungsbeschlusses vom 28.04.2021 fest, wonach der Grundsatz des Erfordernisses einer positiven Rechtsbestandsentscheidung zur Bejahung der Dringlichkeit nicht mit Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG vereinbar ist (LG München I GRUR 2021, 466); diese Ansicht wird uneingeschränkt auch von der Europäischen Kommission geteilt (nachfolgend Ziff. 3).

    Diese von der Kammer vertretene Rechtsansicht zur Frage der Relevanz einer Bestandsentscheidung für das Verfügungsverfahren (siehe GRUR 2021, 466) wird auch von der Europäischen Kommission geteilt.

  • OLG München, 12.10.2023 - 6 U 2570/23

    Fehlender Verfügungsgrund für einstweilige Verfügung

    Rn. 40 ee) Soweit das Landgericht München I im Rahmen seiner EuGH-Vorlage mit Beschluss vom 19.01.2021 - 21 O 16782/20 - ausgeführt hat, nach der Rechtsprechung des Senats (…Urt. v. 12.12.2019 - 6 U 4009/19, GRUR 2020, 385 Rn. 69 - Elektrische Anschlussklemme) sei es für den Erlass einer einstweiligen Maßnahme im Falle einer Patentverletzung nicht ausreichend, dass die Frage des Rechtsbestands auch im Rahmen der Entscheidung über einen Verfügungsantrag einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werde, sondern der Senat fordere, dass darüber hinaus eine die Schutzfähigkeit des geltend gemachten Patents bestätigende Entscheidung im Einspruchs-/Beschwerdeverfahren vor dem EPA oder des Bundespatentgerichts im Nichtigkeitsverfahren vorliegen müsse (LG München I, GRUR 2021, 466 Rn. 11), und soweit es in der damaligen Vorlagefrage heißt, "dass im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes letztinstanzlich zuständige Oberlandesgerichte den Erlass einstweiliger Maßnahmen wegen der Verletzung von Patenten grundsätzlich verweigern, wenn das Streitpatent kein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat", ist darauf hinzuweisen, dass der Senat in der genannten Entscheidung "Elektrische Anschlussklemme" keine rechtliche Voraussetzung - im Sinne eines zu prüfenden Tatbestandsmerkmals - aufgestellt hat, wonach eine einstweilige Verfügung nur erlassen werden kann, wenn das Verfügungspatent ein kontradiktorisches Rechtsbestandsverfahren durchlaufen hat.
  • LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21

    Befristete einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung

    Grund hierfür ist, dass anderenfalls, d.h. wenn ein unbeschadetes Überstehen eines erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren als erforderlich erachtet würde, für einen erheblichen Zeitraum ein einstweiliger Rechtsschutz aus einem erteilten Schutzrecht faktisch ausgeschlossen wäre (LG München I GRUR 2021, 466 - Rechtsbestand im Verfügungsverfahren;… BeckRS 2017, 126085, Rn. 52 - TRUVADA).
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