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   LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 635/20   

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https://dejure.org/2021,3793
LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 635/20 (https://dejure.org/2021,3793)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.02.2021 - L 11 KR 635/20 (https://dejure.org/2021,3793)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - L 11 KR 635/20 (https://dejure.org/2021,3793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Versorgung mit einem Liegedreirad mit Elektroantrieb

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 Abs 3 S 1 Alt 1 SGB 5, § 13 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 5, § 33 Abs 1 S 1 SGB 5, § 18 Abs 1 SGB 12, § 53 Abs 1 SGB 12 vom 27.12.2003
    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenerstattung - Versorgung mit Liegedreirad mit Elektroantrieb - fehlende Zweckbestimmung für die speziellen Bedürfnisse behinderter Menschen - Liegedreirad mit Elektroantrieb als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 635/20
    Eingliederungshilfe besteht, kommt es auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Selbstbeschaffung des Liegedreirads bzw der Antragstellung an (BSG 02.02.2012, B 8 SO 9/10 R, SozR 4-5910 § 39 Nr. 1, Rn 19; vgl auch LSG Berlin-Brandenburg 12.03.2020, L 15 SO 33/18, Rn 27 - 28 - juris).

    In einem solchen Fall kommt es auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Selbstbeschaffung des Liegedreirades bzw seiner Antragstellung an (BSG 02.02.2012, B 8 SO 9/10 R, SozR 4-5910 § 39 Nr. 1, Rn 19; vgl auch LSG Berlin-Brandenburg 12.03.2020, L 15 SO 33/18, Rn 27 - 28 - juris).

    Anders als im Recht der Krankenversicherung ist zwar nicht ein Abwarten der Leistungsablehnung erforderlich, wenn sich der Anspruch von vornherein auf eine Geldleistung richtet und § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX (in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung) nicht in Betracht kommt (BSG 02.02.2012, B 8 SO 9/10 R, SozR 4-5910 § 39 Nr. 1, Rn 21; LSG Berlin-Brandenburg 12.03.2012 aaO).

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 635/20
    Ein Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln besteht nur, soweit das begehrte Hilfsmittel ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet; nicht entscheidend für den Versorgungsanspruch ist, ob das begehrte Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V gelistet ist, denn es handelt sich bei diesem Verzeichnis nicht um eine abschließende Regelung im Sinne einer Positivliste (BSG 07.10.2010, B 3 KR 5/10 R, Rn 11 - juris).

    Die Einordnung als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens hängt davon ab, ob ein Gegenstand seiner Konzeption nach den Zwecken des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V dienen soll oder - falls dies nicht so ist - den Bedürfnissen erkrankter oder behinderter Menschen jedenfalls besonders entgegenkommt und von körperlich nicht beeinträchtigten Menschen praktisch nicht genutzt wird (BSG 07.10.2010, B 3 KR 5/10 R, Rn 25 - juris).

    Dieses hier im Streit stehende Liegedreirad unterscheidet sich damit wesentlich von Dreirädern, die entweder individuell im Hinblick auf die auszugleichenden Behinderungen des Nutzers konstruiert werden (vgl BSG 07.10.2010, B 3 KR 5/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 32, Rn 25) oder die ihrer Art nach tatsächlich nur von behinderten Menschen benutzt zu werden pflegen, etwa weil sie von vornherein als Behindertenfahrrad zu erkennen sind und nicht den sportlichen Charakter des hier streitigen Trikes bieten (vgl BSG 07.10.2010, B 3 KR 5/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 32, Rn 25, zum Dreirad "Easy Rider 2").

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - L 15 SO 33/18

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 635/20
    Eingliederungshilfe besteht, kommt es auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Selbstbeschaffung des Liegedreirads bzw der Antragstellung an (BSG 02.02.2012, B 8 SO 9/10 R, SozR 4-5910 § 39 Nr. 1, Rn 19; vgl auch LSG Berlin-Brandenburg 12.03.2020, L 15 SO 33/18, Rn 27 - 28 - juris).

    In einem solchen Fall kommt es auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Selbstbeschaffung des Liegedreirades bzw seiner Antragstellung an (BSG 02.02.2012, B 8 SO 9/10 R, SozR 4-5910 § 39 Nr. 1, Rn 19; vgl auch LSG Berlin-Brandenburg 12.03.2020, L 15 SO 33/18, Rn 27 - 28 - juris).

  • BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 18/19 R

    Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - podologische Therapie - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 635/20
    Eine Ablehnung "zu Unrecht" liegt nur vor, wenn ein entsprechender Naturalleistungsanspruch auf die beschaffte Leistung besteht, da ein Kostenerstattungsanspruch nicht weiterreicht als ein entsprechender Naturalleistungsanspruch (vgl BSG 17.12.2019, B 1 KR 18/19 R, Rn 8 - juris).
  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 16/05 R

    Krankenversicherung - Ausstattung mit Liegedreirad anstelle eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 635/20
    Das hier streitige Liegedreirad des Typs "Hase Kettwiesel 2016 EVO Steps" wird vom Unternehmer H. für den Gebrauch durch Jedermann hergestellt und auch so beworben ("Hightech-Trike zum Asphaltsurfen", "vollgefederte Spaßmaschine", https://h.com/files/ _b_kettwieselevosteps_de_final.pdf ; "seit Jahren Inbegriff für sportliche Trikes der Extraklasse", https://h.com/143-0-L.html ; ebenso auch BSG, 24.05.2006, B 3 KR 16/05 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 12, Rn 17).
  • BSG, 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R

    Schutzservietten als Pflegehilfsmittel

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 635/20
    Handelt es sich hingegen um einen Gegenstand, der zwar allgemein als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens angesehen wird, in seiner konkret zu beurteilenden Form und Gestaltung aber so erheblich von diesem abweicht, weil er für die Zwecke behinderter Menschen weiterentwickelt oder umgewandelt und deshalb nicht mehr ebenso benutzbar ist wie im Alltag nicht behinderter Menschen, dann liegt ein Hilfsmittel vor (BSG 15.11.2007, B 3 P 9/06 R, Rn 18 - juris).
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 635/20
    Sinn dieser Regelung ist es, zwischen den betroffenen behinderten Menschen und Rehabilitationsträgern die Zuständigkeit schnell und dauerhaft zu klären und so Nachteilen des gegliederten Systems entgegenzuwirken (BSG 20.11.2008, B 3 KN 4/07 KR R, BSGE 102, 90-101, SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, Rn 23 unter Verweis auf BT-Drucks 14/5074, S 95 zu Nr. 5 und S 102 f, zu § 14).
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 635/20
    Im Übrigen ist diese Vorschrift auf Geldleistungen einschließlich solcher aus sachleistungsersetzender Kostenerstattung nach Leistungsinanspruchnahme ohnehin nicht anwendbar (Noftz in: Hauck/Noftz, SGB, 07/19, § 13 SGB V, Rn 58d unter Verweis auf Rieker, NZS 2015, 294, 295, li. Sp. und BSG 08.03.2016, B 1 KR 25/15 R, BSGE 121, 40 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 33 = SGb 2016, 592 = NZS 2016, 464, jew Rn 11).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 635/20
    Nach § 14 Abs. 2 SGB IX in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung (vgl BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 33 Rn 9) ist die Beklagte als unzuständiger Leistungsträger auch für die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zuständig, denn sie hat den Antrag nicht innerhalb der Fristen des Abs. 1 weitergeleitet (BSG 18.05.2011, B 3 KR 10/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 Rn 20).
  • BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 6/13 R

    Hilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges - notwendige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 635/20
    Zwar spielt es wegen der im Außenverhältnis zum Versicherten neubegründeten Zuständigkeit des erstangegangenen Leistungsträgers (hier der Krankenversicherung) naturgemäß keine Rolle, wenn der Träger der Sozialhilfe nichts von einem Antrag des Versicherten bzw ggf von dessen Hilfebedarf wusste (BSG 14.05.2014, B 11 AL 6/13 R, SozR 4-3500 § 14 Nr. 1, Rn 21), da anderenfalls die Vorschrift des § 14 SGB IX nicht die erwünschte Wirkung hätte.
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/07 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung -

  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 29/17 R

    Krankenversicherung - grundrechtsorientierte Leistungsauslegung - noch nicht

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 183/15

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung bzw

  • SG Aachen, 18.01.2022 - S 13 KR 333/21

    Versorgung mit einem Liege-Dreirad "L. F.T." der Fa. I. C mit Elektromotor und

    Bei dem streitigen Liege-Dreirad "L. F. T." der Fa. I. C. handelt es sich um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, weil es nicht speziell für die Bedürfnisse behinderter Menschen konstruiert worden ist und nicht nur von Behinderten eingesetzt wird (vgl. BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R; speziell für das Liege-Dreirad "L. F. T." der Fa. I. C.: LSG Baden.Württemberg, Urteil vom 02.02.2021 - L 11 KR 635/20 - mit ausführlicher Begründung).
  • SG Karlsruhe, 22.04.2021 - S 6 R 4225/19

    Medizinische Rehabilitation - Versorgung mit einem Hörgerät - Kostenerstattung -

    aa.) Der Bescheid vom 26. August 2019, der eine ablehnende Entscheidung beinhaltete, bezog sich nicht auf die letztendlich beschaffte Hörgeräteversorgung, sondern er betraf auf der Grundlage des im August 2019 gestellten Leistungsantrages das Modell ReSound LiNX 3D 5 LT561-DRW MP (zur erforderlichen Identität von beantragter und beschaffter Leistung vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 13.02.2009 - L 4 KR 3191/06; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 02.02.2021 - L 11 KR 635/20).
  • VG Hamburg, 04.01.2023 - 14 K 2111/21

    Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Lastenrad mit Elektroantrieb

    Zur Ermittlung des Vorliegens der Eigenschaft eines Hilfsmittels ist deshalb auf die Zweckbestimmung des Gegenstands abzustellen, die einerseits aus der Sicht der Hersteller, andererseits aus der Sicht der tatsächlichen Benutzer zu bestimmen ist (vgl. VG Osnabrück, Urt. v. 10.11.2020, 3 A 407/18, juris Rn. 19 f.; VG Bayreuth, Urt. v. 23.7.2019, B 5 K 18.222, juris Rn. 27; zum Krankenversicherungsrecht: BSG, Urt. v. 16.9.1999, B 3 KR 1/199 R, juris Rn. 14; LSG Stuttgart, Urt. v. 2.2.2021, L 11 KR 635/20, juris Rn. 42).
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