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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 6 U 269/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4624
OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 6 U 269/19 (https://dejure.org/2021,4624)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.02.2021 - 6 U 269/19 (https://dejure.org/2021,4624)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - 6 U 269/19 (https://dejure.org/2021,4624)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Unzulässige Gesamtpreisangabe für Fitnessstudio-Verträge ohne Einbeziehung einer quartalsweise zu zahlenden "Servicegebühr"

  • kanzlei.biz

    Preiswerbung ohne Angabe der Servicegebühr ist unzulässig

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 3a UWG ; § 8 Abs 4 UWG ; § 1 Abs 1 S 1 PAngV
    1. Die Preiswerbung für einen Fitnessstudio-Vertrag ohne Einbeziehung einer quartalsweise zu zahlenden "Servicegebühr" verstößt gegen die Pflicht zur Grundpreisangabe in § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV. 2. Der Verletzer kann der Inanspruchnahme durch einen Verband nicht ...

  • rechtsportal.de

    § 3a UWG ; § 8 Abs 4 UWG ; § 1 Abs 1 S 1 PAngV
    Wettbewerbswidrigkeit der Preiswerbung für ein Fitnessstudio ohne Einbeziehung einer quartalsweise zu zahlenden "Servicegebühr"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Unzulässige Gesamtpreisangabe für Fitnessstudio-Verträge ohne Einbeziehung einer quartalsweise zu zahlenden "Servicegebühr"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Psychologie der Preisgestaltung - Preisangabe bei der Werbung für einen Fitnessstudio-Vertrag ohne Einbeziehung von Servicegebühren wettbewerbswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen PAngV wenn Fitnessstudio mit monatlichem Preis wirbt ohne quartalsweise anfallende Servicegebühr mit einzuberechnen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Preiswerbung für einen Fitnessstudio-Vertrag ohne Einbeziehung einer quartalsweise ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Fitnessstudio muss Servicegebühr in beworbenen Preis einrechnen - Fitnessstudio muss Servicegebühr in beworbenen Preis einrechnen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fitnessstudio-Reklame versteckt Servicegebühr - Fehlt im beworbenen Preis fürs Monats-Abo ein Preisbestandteil, ist die Reklame irreführend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß einer Preiswerbung für ein Fitnessstudio gegen die PAngV

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Preiswerbung, wenn quartalsweise Servicegebühr nicht mit einberechnet wird

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fitnessstudio darf in Werbung Gesamtpreis nicht verschleiern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 708
  • MDR 2021, 634
  • GRUR-RR 2021, 227
  • MIR 2021, Dok. 031
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 6 U 269/19
    a) Die PAngV stellt nach ständiger Rechtsprechung eine Marktverhaltensregelung zum Schutze der Verbraucher im Sinne § 3a UWG dar (vgl. BGH WRP 2015, 1464 Rn 18 - Der Zauber des Nordens; BGH WRP 2019, 724 Rn 13 - Kaffeekapseln).

    Verstöße gegen die PAngV sind danach zugleich unlautere geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3a UWG (BGH WRP 2015, 1464 Rn 19 - Der Zauber des Nordens).

    Es genügt nicht, einen Teilpreis zu nennen und einen weiteren Betrag anzugeben, den der Kunde hinzurechnen muss, um den Gesamtpreis zu ermitteln (BGH WRP 2015, 1464 Rn 44 - Der Zauber des Nordens).

    Eine Ausnahme kommt allenfalls dann in Betracht, wenn der zusätzlich zu zahlende Preis unschwer erkennbar ist und die Aufspaltung keinen nennenswerten Einfluss auf die Entscheidung des Verbrauchers haben kann (BGH GRUR 2004, 435, 436 - FrühlingsgeFlüge; BGH WRP 2015, 1464 Rn 45 - Der Zauber des Nordens).

    Die Eignung zu einer spürbaren Beeinträchtigung der Interessen der Verbraucher ist erfüllt, wenn - wie hier - unter Verstoß gegen § 3a UWG Informationen vorenthalten werden, die das Unionsrecht nach Art. 7 Art. 4 lit. c UGP-RL und/oder nach Art. 7 Abs. 5 UGP-RL als wesentlich einstuft, was bei der PAngV der Fall ist (BGH WRP 2015, 1464 Rn 23, 46 - Der Zauber des Nordens).

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 148/10

    Glücksspielverband

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 6 U 269/19
    Es ist grundsätzlich nicht missbräuchlich, wenn der anspruchsberechtigte Verband nur gegen einen oder einzelne von mehreren Verletzer vorgeht, denn es steht selbst dem Verletzer frei, seinerseits gegen andere Verletzer vorzugehen, bzw. darf ein Verband, der eine Rechtsfrage höchstrichterlich klären lassen will, zunächst gegen einen Dritten vorgehen und muss nicht auch ein eigenes Mitglied in Anspruch nehmen (BGH WRP 1999, 424, 426 - Bonusmeilen; BGH GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte; BGH GRUR 2012, 411 Rn 19 - Glücksspielverband; BGH GRUR 2017, 1281 Rn 15 - Großhandelszuschläge).

    So ist beispielsweise ein Missbrauch anzunehmen, wenn ein Verband mit seinem ausschließlichen Vorgehen gegen Nichtmitglieder bezweckt, neue Mitglieder zu werben, die dann Schutz vor Verfolgung durch den Verband genießen (BGH GRUR 2012, 411 Rn 22 - Glücksspielverband; OLG Schleswig Magazindienst 2019, 307 [Rechtsmissbrauch verneint]).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 6 U 269/19
    Richtet sich - wie hier - die Klage gegen die sog. konkrete Verletzungsform, also das konkret umschriebene (beanstandete) Verhalten, so ist darin der Lebenssachverhalt zu sehen, der den Streitgegenstand bestimmt (BGHZ 194, 314 Rn 24 - Biomineralwasser).

    Der Streitgegenstand umfasst in diesem Fall alle Rechtsverletzungen, die durch die konkrete Verletzungsform verwirklicht wurden (BGH GRUR 2012, 184 Rn 15 - Branchenbuch Berg; BGHZ 194, 314 Rn 24 - Biomineralwasser).

  • EuGH, 07.07.2016 - C-476/14

    Citroën Commerce - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 98/6/EG und …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 6 U 269/19
    Unter "Gesamtpreis" ist nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV der Preis zu verstehen, der einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile vom Verbraucher zu zahlen ist und der die Gegenleistung in Geld für den Erwerb eines Produkts darstellt (EuGH GRUR 2016, 945 Rn 37 - Citro?n).

    Die ebenfalls einzurechnenden "sonstigen Preisbestandteile" sind alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind (EuGH GRUR 2016, 945 Rn 37 - Citro?n; arg. aus Art. 23 I 2 VO (EG) Nr. 1008/2008) und die der Verkäufer in die Kalkulation des Gesamtpreises einbezieht.

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Rabatten und Skonti im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 6 U 269/19
    Es ist grundsätzlich nicht missbräuchlich, wenn der anspruchsberechtigte Verband nur gegen einen oder einzelne von mehreren Verletzer vorgeht, denn es steht selbst dem Verletzer frei, seinerseits gegen andere Verletzer vorzugehen, bzw. darf ein Verband, der eine Rechtsfrage höchstrichterlich klären lassen will, zunächst gegen einen Dritten vorgehen und muss nicht auch ein eigenes Mitglied in Anspruch nehmen (BGH WRP 1999, 424, 426 - Bonusmeilen; BGH GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte; BGH GRUR 2012, 411 Rn 19 - Glücksspielverband; BGH GRUR 2017, 1281 Rn 15 - Großhandelszuschläge).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 6 U 269/19
    Im Übrigen kann die durch einen Rechtsverstoß begründete Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (vgl. BGH GRUR 2008, 1108 Rn 23 - Haus & Grund III).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 6 U 269/19
    Es ist grundsätzlich nicht missbräuchlich, wenn der anspruchsberechtigte Verband nur gegen einen oder einzelne von mehreren Verletzer vorgeht, denn es steht selbst dem Verletzer frei, seinerseits gegen andere Verletzer vorzugehen, bzw. darf ein Verband, der eine Rechtsfrage höchstrichterlich klären lassen will, zunächst gegen einen Dritten vorgehen und muss nicht auch ein eigenes Mitglied in Anspruch nehmen (BGH WRP 1999, 424, 426 - Bonusmeilen; BGH GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte; BGH GRUR 2012, 411 Rn 19 - Glücksspielverband; BGH GRUR 2017, 1281 Rn 15 - Großhandelszuschläge).
  • BGH, 17.09.1998 - I ZR 117/96

    Bonusmeilen - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 6 U 269/19
    Es ist grundsätzlich nicht missbräuchlich, wenn der anspruchsberechtigte Verband nur gegen einen oder einzelne von mehreren Verletzer vorgeht, denn es steht selbst dem Verletzer frei, seinerseits gegen andere Verletzer vorzugehen, bzw. darf ein Verband, der eine Rechtsfrage höchstrichterlich klären lassen will, zunächst gegen einen Dritten vorgehen und muss nicht auch ein eigenes Mitglied in Anspruch nehmen (BGH WRP 1999, 424, 426 - Bonusmeilen; BGH GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte; BGH GRUR 2012, 411 Rn 19 - Glücksspielverband; BGH GRUR 2017, 1281 Rn 15 - Großhandelszuschläge).
  • OLG Hamburg, 11.08.2011 - 3 U 145/09

    Lotto-Werbung auf Linienbussen verboten - Werbekampagne verstößt gegen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 6 U 269/19
    Daher ist auch in solchen Fällen zu fragen, ob der Verband überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (ebenso OLG Hamburg GRUR-RR 2012, 21, 24).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 6 U 269/19
    Der Streitgegenstand umfasst in diesem Fall alle Rechtsverletzungen, die durch die konkrete Verletzungsform verwirklicht wurden (BGH GRUR 2012, 184 Rn 15 - Branchenbuch Berg; BGHZ 194, 314 Rn 24 - Biomineralwasser).
  • BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15

    Zur Einlösung der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von …

  • BGH, 06.04.2017 - I ZR 33/16

    Anwaltsabmahnung II - Wettbewerbsverstoß: Bereithaltung von Taxen für …

  • BGH, 28.03.2019 - I ZR 85/18

    Kaffeekapseln - Wettbewerbsverstoß wegen Verletzung der Pflicht zur Angabe eines …

  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 234/94

    Selbsternannter Sachverständiger - Irreführung/Leistungsfähigkeit

  • OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 U 110/14

    AGB-Inhaltskontrolle: Unangemessene Benachteilungung durch …

  • OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 27/12

    Abbruch der Rabattaktion

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher; …

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 72/02

    Sammelmitgliedschaft II

  • BGH, 07.07.1983 - I ZR 113/81

    Preisangaben in der Werbung von Liegenschaften - Pflicht zur Angabe des zu …

  • LG Bamberg, 21.02.2025 - 1 HKO 27/24

    Fitneßstudiovertrag, Zusatzgebühr, Fitnessvertrag, Gesamtpreis, Elektronisches …

    Im Übrigen steht der Beklagten zur Herstellung von Wettbewerbsgleichheit jederzeit die Möglichkeit offen, ihrerseits Wettbewerber in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2021 - 6 U 269/19, juris Rn. 35).

    Grund hierfür ist einmal die drucktechnische Gestaltung der Werbung, die einerseits den monatlichen Grundpreis von EUR 24, 90 bzw. EUR 34, 90 blickfangmäßig deutlich hervorhebt und demgegenüber die Zusatzgebühren unauffällig in kleiner Schrift belässt (vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 13.03.2024 - 3 U 4/24e; OLG München…, Urteil vom 14.10.2021 - 29 U 6100/20, Rn. 19ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2021 - 6 U 269/19, juris Rn. 26), aber auch, dass der Kunde auf diese Weise gezwungen wird, selbst Berechnungen anzustellen, möchte er eine Vergleichbarkeit zu Preisen von Wettbewerbern der Beklagten erlangen.

    Rn. 32 3. Das werbende Verhalten der Beklagte ist auch unlauter im Sinne von § 3a UWG, da die Interessen von Verbrauchern spürbar beeinträchtigt sind, wenn unzutreffende Angaben gemacht oder wesentliche Informationen vorenthalten werden, wie die nach der PAngV (BGH…, Urteil vom 07.05.2015 - I ZR 158/14, juris Rn. 23, 46; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2021 - 6 U 269/19, juris Rn. 30).

    Denn dies würde dazu führen, dass die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen, die eine ganze Branche regelmäßig begeht, nicht mehr möglich wäre (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2021 - 6 U 269/19, juris Rn. 31).

  • OLG München, 28.11.2024 - 6 U 2305/24

    Antragsgegner, Lebensmittelinformationsverordnung, Rechtsmißbrauch, Spürbarkeit, …

    Rn. 40 So ist bspw. ein Missbrauch anzunehmen, wenn ein Verband mit seinem ausschließlichen Vorgehen gegen Nichtmitglieder bezweckt, neue Mitglieder zu werben, die dann Schutz vor Verfolgung durch den Verband genießen (…BGH GRUR 2012, 411 Rn. 22 - Glücksspielverband;… BGH GRUR 2023, 585 Rn. 48 - Mitgliederstruktur; OLG Frankfurt a.M. WRP 2021, 665 Rn. 29).
  • LG Frankfurt/Main, 24.10.2025 - 3 O 359/24

    Fitness-First-Werbung: Ein Countdown ohne echtes Ablaufdatum ist irreführend

    Die fehlende Hervorhebung der hinzukommenden Kosten in Form der Strafgebühr und der Trainingspauschale kann auch einen Einfluss auf die Entscheidung des Verbrauchers haben, da die Strafgebühr von 29 Euro bzw. 39 Euro und die halbjéhrliche Trainingspauschale - je nach Vertragslaufzeit - sich erheblich auf den Wochenpreis auswirken kann (vgl. zu &hnlichen Sachverhalten zu § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV a.F. noch: OLG Frankfurt Urteil v. 04.02.2021 - 6 U 269/19, ZVertriebsR 2021, 320; OLG München GRUR-RS 2021, 46155).
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