Rechtsprechung
| OLG München, 03.09.2021 - 29 W 713/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 313a Abs. 1 S. 1, § 540 Abs. 2
Beschwerde gegen Kostenentscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 29.04.2021 - 1 HKO 2996/20
- OLG München, 03.09.2021 - 29 W 713/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.10.2008 - XI ZB 24/07
Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Erledigung der …
Auszug aus OLG München, 03.09.2021 - 29 W 713/21
Rn. 9 Die Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt nicht in Betracht, da es nicht Zweck einer Kostenentscheidung ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 425 Rn. 9 m. w. N.). - BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99
Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender …
Auszug aus OLG München, 03.09.2021 - 29 W 713/21
Denn eine Unterlassungserklärung muss, um die auf Grund einer konkreten Verletzungshandlung zu vermutende Wiederholungsgefahr auszuräumen, eindeutig und hinreichend bestimmt sein und den ernstlichen Willen des Schuldners erkennen lassen, die fragliche Handlung nicht (mehr) zu begehen (BGH, GRUR 2002, 180 - Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf).
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