Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 W 94/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 MarkenG
Schutzfähigkeit des Unternehmensschlagwortes "Yok Yok" - kanzlei.biz
Die Unternehmensbezeichnung "Yok Yok" ist auch im Hinblick auf türkischsprachige Verbraucher hinreichend unterscheidungskräftig im Sinne von § 5 MarkenG
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markenrecht: Schutzfähigkeit des Unternehmensschlagwortes "Yok Yok"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Yok Yok ist eine Marke
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Unternehmensbezeichnung "Yok Yok" (sinngemäß: "gibt nicht gibt's nicht") unterscheidungskräftig nach § 5 Abs. 2 MarkenG auch in Hinblick auf türkischsprachige Verbraucher
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.08.2021 - 10 O 18/21
- OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 W 94/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.11.2013 - I ZR 153/12
Löschung eines Dispute-Eintrages - sr.de
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 W 94/21
Bei einer unterscheidungskräftigen Bezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 MarkenG erfasst der räumliche Schutzbereich regelmäßig das gesamte Bundesgebiet (BGH GRUR 2014, 506, Rn 23 - sr.de; BGH GRUR 2007, 884Rn 29 - Cambridge Institute).
dejure.org
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